Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

kommunalpolitik - Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

Listenarchiv

Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden


Chronologisch Thread 
  • From: jan-martin.meyer AT piratenpartei-oldenburg.de
  • To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden
  • Date: Wed, 20 Aug 2014 19:48:04 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Moin Anja,

in einem schnellen Überblick über eure Gruppe, so wie über die Kreisordnung, bin ich zu folgendem Schluss gekommen, auch wenn ich eine Ungleichbehandlung von Gruppen und Fraktionen nicht nachvollziehen kann, würde ich im gegebenen Fall vorschlagen, dass ihr euch in eine Fraktion umdefiniert.
Der § 40 der Kreisordnung schreibt, wie es oft zur indirekten Definition des Gruppenbegriffes gebraucht wird, nicht vor, dass Fraktionsmitglieder einer Partei angehören müssen.
Ihr solltet möglicherweise aber auch rechtlich prüfen, ob eine Unterscheidung von Fraktionen und Gruppen, wie bei euch im Kreistag anscheinend üblich, überhaupt zulässig ist, denn Gruppen sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie Fraktionen.

Herzliche Grüße

Jan-Martin Meyer
Gruppe DIE LINKE./Piratenpartei Oldenburg


Am 20.08.2014 17:28, schrieb Anja Moersch:
Da ich bei der ersten Suchanfrage das Problem nicht hinreichend
beschrieben habe, hier nochmal die erneute

Frage:


Gibt es andere Räte/Kreistage in NRW, in denen die Punkte von
Nichtfraktionen freiwillig aufgenommen werden, oder werden die, wie
bei uns, generell und pauschal abgelehnt (weil man sie nicht aufnehmen
muss!)?
Es geht ausschließlich darum, eigene Tagesordnungspunkte unserer
Gruppe FUW/ Piraten auf die jeweilige Tagesordnung zu bekommen.




Im Folgenden die Anfrage dazu an den Landrat:

****************************

Anfrage für die Sitzung des Kreistages am 21.8.2014
hier: Nichtaufnahme von Tagesordnungspunkten von Gruppen und
Einzelmitgliedern auf die Tagesordnung


Die Anfrage an den Landrat lautet, wie folgt :


Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 33 Absatz 1 der Kreisordnung sind Sie verpflichtet, die von
Fraktionen eingereichten Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung der
Kreistagssitzung zu setzen. Für die Ausschüsse und ihre Vorsitzenden
gilt dies analog.

Diese positive verpflichtende gesetzliche Regelung erlaubt es Ihnen
jedoch, gleichwohl Anträge, auch wenn sie nicht von einer Fraktion
gestellt wurden, auf die Tagesordnung zu nehmen. Aus der Kommentierung
zu der gleichlautenden Regelung in der Gemeindeordnung geht dies
eindeutig hervor. Danach sind Sie sogar berechtigt, selbst Anträge von
Dritten, z.B. aus der Bürgerschaft, zu berücksichtigen.

Bislang hat die Kreisverwaltung zu dieser Frage immer argumentiert,
dass eine Aufnahme von Tagesordnungspunkten, die nicht von einer
Fraktion beantragt wurden, aufgrund der Bestimmung des § 33 Abs. 1 der
Kreisordnung rechtlich nicht zulässig sei. Diese Interpretation war
und ist rechtlich nicht haltbar.

Auch eine Begründung, dass die Nichtberücksichtigung bisher geübte
Praxis sei, ist rechtlich bedenklich, heißt es doch in der
Kommentierung zur identischen Vorschrift der Gemeindeordnung.

„Eine Selbstbindung des Bürgermeisters, z. B. im Falle einer
längerfristigen Übung….. ist allerdings abzulehnen, da die
Gemeindeordnung die Entscheidungsbefugnis über die Tagesordnung
bewusst in die Hände des Bürgermeisters gelegt hat“.

Es liegt somit in Ihrem ausschließlich Ermessen, ob Sie von Einzel-
bzw. Gruppenmitgliedern des Kreistages eingereichte
Tagesordnungspunkte berücksichtigen oder nicht. Sie sind dabei
verpflichtet, dieses Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben.

Dies geht nicht zuletzt aus § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz hervor,
in dem es heißt:

„Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie
ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die
gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten“.

In der bislang geübten Praxis könnte daher auch ein
Ermessensfehlgebrauch vorliegen. Diese wird in der Rechtsprechung wie
folgt definiert:
„Ermessensfehlgebrauch ist zu bejahen, wenn sich die Behörde bei
der Ermessensausübung nicht ausschließlich vom Zweck der gesetzlichen
Ermessenvorschrift leiten läßt, insbesondere sachfremde Erwägungen,
persönliche oder parteipolitische Rücksichtnahmen eine Rolle spielen,
oder aber für die Ermessensausübung relevante Gesichtpunkte gar nicht
berücksichtigt oder mit einem falschen Gewicht in die Abwägung
einbezogen wurden“.

Zusammenfassend ist zu festzuhalten, dass die bisher geübte Praxis
nicht den rechtlichen Anforderungen an die hier anzuwendende
Ermessensausübung entspricht und damit rechtsfehlerhaft ist.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen in der
öffentlichen Sitzung des Kreistages am 21.8.2014:

1. Halten Sie es nach wie vor für rechtlich korrekt,
Tagesordnungspunkte, die von Einzel- bzw. Gruppenmitgliedern des
Kreistages eingereicht werden, mit der Begründung abzulehnen, die
Kreisordnung verbiete die Aufnahme dieser Punkte?

2. Warum wird hinsichtlich dieser Anträge das hier anzuwendende
Ermessen nicht angewendet?

3. Nach welchen Kriterien könnten Sie sich vorstellen, das Ihnen hier
zustehende Ermessen anzuwenden?



LG Anja
--

Anja Moersch
@Weltkater4
Kreistagsabgeordnete im Rhein-Sieg Kreis
Bundeskoordinatorin der AG Queeraten
AK KULNV NRW
Stellv. Sprecherin OG Troisdorf/KV Rhein-Sieg Piraten




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang