kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: KoPo-Koordination
Listenarchiv
Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden
Chronologisch Thread
- From: Clay <clayml AT gmx.de>
- To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden
- Date: Thu, 21 Aug 2014 20:41:44 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
- List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Piratenpartei NRW
On Thu, 21 Aug 2014 20:08:50 +0200
Anja Moersch <anja.moersch AT piratenpartei-rhein-sieg.de> wrote:
> Dankeschön Martin.
>
> Der Landrat hat mich und meine Gruppenkollegin in der heutigen
> Kreistagssitzung diesbezüglich zu einem persönlichen Gespräch
> eingeladen, nachdem ich nochmal nachhakte:
>
> 1. Halten Sie es nach wie vor für rechtlich korrekt,
> Tagesordnungspunkte, die von Einzel- bzw. Gruppenmitgliedern des
> Kreistages eingereicht werden, mit der Begründung abzulehnen, die
> Kreisordnung verbiete die Aufnahme dieser Punkte?
>
> 2. Warum wird hinsichtlich dieser Anträge das hier anzuwendende Ermessen
> nicht angewendet?
>
> 3. Nach welchen Kriterien könnten Sie sich vorstellen, das Ihnen hier
> zustehende Ermessen anzuwenden?
>
> Diese Fragen wurden von Ihnen im Grunde nicht beantwortet.
>
> Sie verweisen darauf, dass Sie nach § 33 der Kreisordnung nur Anträge
> von Fraktionen auf die Tagesordnung nehmen müssen. Das ist unstrittig,
> beantwortet aber nicht unsere Fragen. Ihr Amtsvorgänger Kühn hat in
> seinem Schreiben an die damalige Gruppe Streng/Nöthen vom 15.6.2011
> geschrieben, dass er gemäß dieser Vorschrift Anträge von Gruppen nicht
> aufnehmen kann! Diese Rechtsauffassung widerspricht der Kreisordnung, da
> diese es wohl zulässt und in das Ermessen des Landrates stellt, Anträge
> von Gruppen aufzunehmen.
>
> Wir möchten mit unserer Anfrage wissen, ob Sie von dieser rechtlich
> nicht haltbaren Auffassung abrücken und von Ihrem Ermessen
>
> a) Gebrauch machen wollen, und
> b) nach welchen Kriterien Sie Ihr Ermessen anzuwenden gedenken?
Gut! :)
Ihr müsstet dann halt noch irgendetwas rechtlich Verwertbares von der
Verwaltung erhalten. Es kann gut sein, dass er mit euch spricht, dabei nicht
wirklich was raus kommt und Ihr dann so schlau seid wie zuvor. Falls das so
läuft, würde ich dann erneut die Verwaltung am besten anfaxen mit der Bitte
ebenso schriftlich zu antworten.
Und die Frage ist auch, inwiefern Ihr überhaupt eure Karten auf den Tisch
legen wollt. Falls Ihr rechtlich eskaliert, bekommt Ihr jedenfalls Publicity.
Wenn er jetzt Wind bekommt von der Falschheit seiner Ansicht, dann kann er
ganz einfach die Ermessenserwägungen nachbessern. Das könnte dann etwa
folgender Maßen lauten:
"Auf Grund der Anzahl der eingehenden Anträge und des erwünschten ungestörten
Verlaufs der Sitzung, bin ich nicht gewillt weitere TO-Punkte, die ich nicht
aufnehmen muss, aufzunehmen."
Dann habt Ihr ein Problem, denn er hat sein Ermessen betätigt, es ist auch
kein Ermessensfehlgebrauch, auch wenn euch das Ergebnis nicht passt.
Viele Grüße
Martin Kesztyüs
--
http://kesztyues.de
>
>
>
> Liebe Grüße
>
> Anja
>
>
>
> Am 21.08.2014 18:29, schrieb Clay:
> > Hallo Anja,
> >
> > das hast du doch schon gut recherchiert :)
> >
> > Du hast nun zwei Möglichkeiten. (Unter Ausschluss jeglichen Anspruchs
> > auf Vollständigkeit oder Richtigkeit)
> >
> >
> > 1. Du begehst den Weg eines Kommunalverfassungsstreits bei deinem
> > zuständigen Verwaltungsgericht.
> >
> > Auf der Grundlage derjenigen Informationen, die du bisher geteilt hast,
> > dürfte eine Ermessensfehlentscheidung in der Art einer
> > Ermessensunterschreitung vorliegen. Bei einer Ermessensunterschreitung
> > geht die Behörde von einer tatsächlich nicht bestehenden Beschränkung
> > ihres Ermessensspielraums aus. Die Verwaltung sagt, §33 Abs.1 S.2 KrO NRW
> > würde ihnen verwehren, TO-Vorschläge von dir auf die Tagesordnung zu
> > packen. Nach den von dir auch rechtlich recherchierten Informationen ist
> > das falsch.
> >
> > Gerichtlich überprüft werden kann aber nur, ob die Verwaltung sich von
> > "sachfremden Erwägungen" hat leiten lassen. Sachfremde Erwägungen liegen
> > vor, wenn die Verwaltung den oder die Zwecke des Gesetzes nicht
> > zutreffend und vollständig erfasst und sich bei der Begründung nicht in
> > diesem Rahmen gehalten hat.
> > Der Zweck der Regelung, dass Gruppen keinen Anspruch auf das Setzen von
> > TO-Punkten haben, dürfte sein, dass dadurch der ordnungsgemäße Verlauf
> > der Sitzung gewahrt, dass ein "Getrolle" von Gruppen innerhalb des
> > Kreistages verhindert werden kann, die eh kaum Möglichkeiten haben, ihre
> > Anträge durchzusetzen. Diesen Zweck scheint die Verwaltung gar nicht
> > geprüft zu haben. Sie geht blind von einem Verbot aus, TO-Vorschläge von
> > Nichtfraktionen auf die TO zu setzen. Die Verwaltung hat den Zweck des
> > Paragrafen nicht zutreffend und vollständig erfasst. Ihre
> > Ermessensentscheidung dürfte daher auch gerichtlich überprüfbar sein.
> >
> > Das Problem an der Sache ist nur, dass die Verwaltung wohl ihre
> > Argumentation nachbessern dürfte nach §114 S.2 VwGO, da sie jedenfalls
> > schon irgendwelche Erwägungen getroffen hat zum Ermessen. Dies könnte man
> > allerdings auch anders sehen. So, wie ich die Verwaltungsgerichte aber
> > kenne, werden die die Nachbesserung zulassen. Nichtsdestrotrotz hättest
> > du, wenn du soweit kämst, einen Erfolg errungen.
> >
> > Ich hab dir mal hier
> > http://www.magkeszt.bplaced.net/Dateien/Ermessensfehler.pdf
> > einen Auszug aus einem Lehrbuch zu Ermessensfehlern eingescannt.
> >
> > Für ein gerichtliches Vorgehen wäre es besser, wenn du die Stellungnahme
> > der Verwaltung beweisen könntest. Eine einfache E-Mail hat genau genommen
> > keinen Beweiswert. Die Verwaltungen sind in der Hinsicht aber normaler
> > Weise "ehrlich". Das müsstest du dann selbst entscheiden, ob du noch
> > belastbare Stellungnahmen der Verwaltung besorgst oder dich darauf
> > verlässt, dass diese nicht behauptet, niemals die von dir vorgetragene
> > Stellungnahme abgegeben zu haben.
> >
> >
> >
> > 2. Du trollst mit den Rechten, die du hast, nämlich Recht auf
> > Antragstellung zu bereits vorhandenen TO-Punkten.
> >
> > Rechte einer Gruppe: Anträge zu bereits vorhandenen TO-Punkten stellen.
> >
> > Du hast als Gruppe die Möglichkeit und das Recht zu bereits vorhandenen
> > TO-Punkten Anträge zu stellen. ZB indem man darauf achtet, welche Anträge
> > Fraktionen schon gestellt haben, denn die können verpflichtend für den
> > Landrat Vorschläge zur TO machen. Dieser TO-Punkt kann allerdings dann
> > immer noch vom Kreistag im Mehrheitsbeschluss wieder runter genommen
> > werden.
> > Wie Hans-Immanuel das in Düsseldorf schon schön dargestellt hat, hast du
> > damit die Möglichkeit zu trollen und für die Zukunft vielleicht zu
> > erreichen, dass mehr von deinen Anträgen auch auf die Tagesordnung
> > genommen werden. Du kannst zu einem bereits vorhanden TO-Punkt viele
> > weitere Anträge stellen, und jeden deiner Anträge schön lange mit einer
> > Rede begründen (abhängig davon, ob Ihr in der Geschäftsordnung irgendwo
> > Redezeitbegrenzungen fest geschrieben habt.)
> >
> >
> > Rechtsauskünfte
> > Solche Rechtsauskünfte könnte man natürlich auch belastbarer und
> > professioneller haben, indem man eine/n Juristin/en anstellt, die/der die
> > Ressourcen hat, sich zeitnah, verklagbar und vollumfänglich um solche
> > Sachen zu kümmern ;) So als Anregung...
> >
> >
> >
> > Viele Grüße
> >
> > Martin Kesztyüs
> >
>
>
> --
>
> Anja Moersch
> @Weltkater4
> Kreistagsabgeordnete im Rhein-Sieg Kreis
> Bundeskoordinatorin der AG Queeraten
> AK KULNV NRW
> Stellv. Sprecherin OG Troisdorf/KV Rhein-Sieg Piraten
- [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Anja Moersch, 20.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, jan-martin . meyer, 20.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Hans Immanuel Herbers, 20.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, jan-martin . meyer, 21.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Hans Immanuel Herbers, 20.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Clay, 21.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Anja Moersch, 21.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Clay, 21.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Anja Moersch, 21.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, jan-martin . meyer, 20.08.2014
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.