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kommunalpolitik - Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

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Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden


Chronologisch Thread 
  • From: jan-martin.meyer AT piratenpartei-oldenburg.de
  • To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden
  • Date: Thu, 21 Aug 2014 00:54:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Moin,

danke Immanuel für den Hinweis. Er ist naheliegend, aber in so fern falsch, dass ich nicht von der NGO ausgehe, sondern sehr wohl registriert habe, dass Anja in NRW tätig ist.
Mein Fehler war, dass ich mich nicht über die Größe des Kreistags Rhein-Sieg-Kreis informiert hatte.

Am 20.08.2014 21:30, schrieb Hans Immanuel Herbers:
Ahoi,


Am 20.08.2014 19:48, schrieb jan-martin.meyer AT piratenpartei-oldenburg.de:
Moin Anja,

in einem schnellen Überblick über eure Gruppe, so wie über die Kreisordnung, bin ich zu folgendem Schluss gekommen, auch wenn ich eine Ungleichbehandlung von Gruppen und Fraktionen nicht nachvollziehen kann, würde ich im gegebenen Fall vorschlagen, dass ihr euch in eine Fraktion umdefiniert.

Hier liegt ein Misverständnis vor. Du gehst offenbar von der
niedersächsischen Kreisordnung aus, für Anja gilt die
nordrheinwestfälische. Die sieht sehr wohl vor, dass erst ab 3
Kreistagsabgeordneten eine Fraktion gebildet werden kann und daher 2
KTA nur eine Gruppe sind. Andere Gruppen gibt es in NRW nicht.


Aus der KrO NRW § 40 Satz (1) geht hervor:
"Eine Fraktion besteht aus mindestens zwei Kreistagsmitgliedern, in einem Kreistag mit mehr als 59 Kreistagsmitgliedern aus mindestens drei Kreistagsmitgliedern."
Den zweiten Teilsatz unter der Berücksichtigung der Größe des Kreistags habe ich vernachlässigt.
Und
"Eine Gruppe besteht aus mindestens zwei Kreistagsmitgliedern."
Darüber hinaus habe ich aber keine Definition von Gruppe gefunden.

Der § 40 der Kreisordnung schreibt, wie es oft zur indirekten Definition des Gruppenbegriffes gebraucht wird, nicht vor, dass Fraktionsmitglieder einer Partei angehören müssen.
Ihr solltet möglicherweise aber auch rechtlich prüfen, ob eine Unterscheidung von Fraktionen und Gruppen, wie bei euch im Kreistag anscheinend üblich, überhaupt zulässig ist, denn Gruppen sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie Fraktionen.


Wie gehabt: Achtet darauf, dass Kommunalverfassungsrecht Landesrecht
ist und daher z.T. erheblich verschieden.


Trotzdem gehe ich von gleichen Rechten und Pflichten aus.
Wo sind diese definiert?


Viele Grüße


Hans Immanuel Herbers
Fraktionsvorsitzender UWG-PIRATEN Iserlohn




Herzliche Grüße

Jan-Martin Meyer
Gruppe DIE LINKE./Piratenpartei Oldenburg





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