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kommunalpolitik - Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

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Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden


Chronologisch Thread 
  • From: Anja Moersch <anja.moersch AT piratenpartei-rhein-sieg.de>
  • To: Clay <clayml AT gmx.de>, kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden
  • Date: Thu, 21 Aug 2014 20:08:50 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Dankeschön Martin.

Der Landrat hat mich und meine Gruppenkollegin in der heutigen Kreistagssitzung diesbezüglich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, nachdem ich nochmal nachhakte:

1. Halten Sie es nach wie vor für rechtlich korrekt, Tagesordnungspunkte, die von Einzel- bzw. Gruppenmitgliedern des Kreistages eingereicht werden, mit der Begründung abzulehnen, die Kreisordnung verbiete die Aufnahme dieser Punkte?

2. Warum wird hinsichtlich dieser Anträge das hier anzuwendende Ermessen nicht angewendet?

3. Nach welchen Kriterien könnten Sie sich vorstellen, das Ihnen hier zustehende Ermessen anzuwenden?

Diese Fragen wurden von Ihnen im Grunde nicht beantwortet.

Sie verweisen darauf, dass Sie nach § 33 der Kreisordnung nur Anträge von Fraktionen auf die Tagesordnung nehmen müssen. Das ist unstrittig, beantwortet aber nicht unsere Fragen. Ihr Amtsvorgänger Kühn hat in seinem Schreiben an die damalige Gruppe Streng/Nöthen vom 15.6.2011 geschrieben, dass er gemäß dieser Vorschrift Anträge von Gruppen nicht aufnehmen kann! Diese Rechtsauffassung widerspricht der Kreisordnung, da diese es wohl zulässt und in das Ermessen des Landrates stellt, Anträge von Gruppen aufzunehmen.

Wir möchten mit unserer Anfrage wissen, ob Sie von dieser rechtlich nicht haltbaren Auffassung abrücken und von Ihrem Ermessen

a) Gebrauch machen wollen, und
b) nach welchen Kriterien Sie Ihr Ermessen anzuwenden gedenken?



Liebe Grüße

Anja



Am 21.08.2014 18:29, schrieb Clay:
Hallo Anja,

das hast du doch schon gut recherchiert :)

Du hast nun zwei Möglichkeiten. (Unter Ausschluss jeglichen Anspruchs auf
Vollständigkeit oder Richtigkeit)


1. Du begehst den Weg eines Kommunalverfassungsstreits bei deinem zuständigen
Verwaltungsgericht.

Auf der Grundlage derjenigen Informationen, die du bisher geteilt hast,
dürfte eine Ermessensfehlentscheidung in der Art einer
Ermessensunterschreitung vorliegen. Bei einer Ermessensunterschreitung geht
die Behörde von einer tatsächlich nicht bestehenden Beschränkung ihres
Ermessensspielraums aus. Die Verwaltung sagt, §33 Abs.1 S.2 KrO NRW würde
ihnen verwehren, TO-Vorschläge von dir auf die Tagesordnung zu packen. Nach
den von dir auch rechtlich recherchierten Informationen ist das falsch.

Gerichtlich überprüft werden kann aber nur, ob die Verwaltung sich von
"sachfremden Erwägungen" hat leiten lassen. Sachfremde Erwägungen liegen vor,
wenn die Verwaltung den oder die Zwecke des Gesetzes nicht zutreffend und vollständig
erfasst und sich bei der Begründung nicht in diesem Rahmen gehalten hat.
Der Zweck der Regelung, dass Gruppen keinen Anspruch auf das Setzen von TO-Punkten
haben, dürfte sein, dass dadurch der ordnungsgemäße Verlauf der Sitzung gewahrt, dass
ein "Getrolle" von Gruppen innerhalb des Kreistages verhindert werden kann,
die eh kaum Möglichkeiten haben, ihre Anträge durchzusetzen. Diesen Zweck scheint die
Verwaltung gar nicht geprüft zu haben. Sie geht blind von einem Verbot aus,
TO-Vorschläge von Nichtfraktionen auf die TO zu setzen. Die Verwaltung hat den Zweck
des Paragrafen nicht zutreffend und vollständig erfasst. Ihre Ermessensentscheidung
dürfte daher auch gerichtlich überprüfbar sein.

Das Problem an der Sache ist nur, dass die Verwaltung wohl ihre Argumentation
nachbessern dürfte nach §114 S.2 VwGO, da sie jedenfalls schon irgendwelche
Erwägungen getroffen hat zum Ermessen. Dies könnte man allerdings auch anders
sehen. So, wie ich die Verwaltungsgerichte aber kenne, werden die die
Nachbesserung zulassen. Nichtsdestrotrotz hättest du, wenn du soweit kämst,
einen Erfolg errungen.

Ich hab dir mal hier
http://www.magkeszt.bplaced.net/Dateien/Ermessensfehler.pdf
einen Auszug aus einem Lehrbuch zu Ermessensfehlern eingescannt.

Für ein gerichtliches Vorgehen wäre es besser, wenn du die Stellungnahme der Verwaltung
beweisen könntest. Eine einfache E-Mail hat genau genommen keinen Beweiswert. Die
Verwaltungen sind in der Hinsicht aber normaler Weise "ehrlich". Das müsstest
du dann selbst entscheiden, ob du noch belastbare Stellungnahmen der Verwaltung
besorgst oder dich darauf verlässt, dass diese nicht behauptet, niemals die von dir
vorgetragene Stellungnahme abgegeben zu haben.



2. Du trollst mit den Rechten, die du hast, nämlich Recht auf Antragstellung
zu bereits vorhandenen TO-Punkten.

Rechte einer Gruppe: Anträge zu bereits vorhandenen TO-Punkten stellen.

Du hast als Gruppe die Möglichkeit und das Recht zu bereits vorhandenen
TO-Punkten Anträge zu stellen. ZB indem man darauf achtet, welche Anträge
Fraktionen schon gestellt haben, denn die können verpflichtend für den
Landrat Vorschläge zur TO machen. Dieser TO-Punkt kann allerdings dann immer
noch vom Kreistag im Mehrheitsbeschluss wieder runter genommen werden.
Wie Hans-Immanuel das in Düsseldorf schon schön dargestellt hat, hast du
damit die Möglichkeit zu trollen und für die Zukunft vielleicht zu erreichen,
dass mehr von deinen Anträgen auch auf die Tagesordnung genommen werden. Du
kannst zu einem bereits vorhanden TO-Punkt viele weitere Anträge stellen, und
jeden deiner Anträge schön lange mit einer Rede begründen (abhängig davon, ob
Ihr in der Geschäftsordnung irgendwo Redezeitbegrenzungen fest geschrieben
habt.)


Rechtsauskünfte
Solche Rechtsauskünfte könnte man natürlich auch belastbarer und
professioneller haben, indem man eine/n Juristin/en anstellt, die/der die
Ressourcen hat, sich zeitnah, verklagbar und vollumfänglich um solche Sachen
zu kümmern ;) So als Anregung...



Viele Grüße

Martin Kesztyüs



--

Anja Moersch
@Weltkater4
Kreistagsabgeordnete im Rhein-Sieg Kreis
Bundeskoordinatorin der AG Queeraten
AK KULNV NRW
Stellv. Sprecherin OG Troisdorf/KV Rhein-Sieg Piraten




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