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kommunalpolitik - [Kommunalpolitik] Fragen eines Anfängers

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

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[Kommunalpolitik] Fragen eines Anfängers


Chronologisch Thread 
  • From: piratsven77 AT googlemail.com
  • To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Kommunalpolitik] Fragen eines Anfängers
  • Date: Wed, 07 Dec 2011 10:42:56 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Kommunalpiraten,

ich habe mich mal mit der Hauptsatzung meiner Gemeinde beschäftigt und
hätte dazu ein paar Fragen. Ich hoffe die können mir hier beantwortet
werden.

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Ich bin über einen Paragraphen gestolpert, den ich sehr merkwürdig finde:

§8 Verträge mit Mitgliedern der Gemeindevertretung
Verträge der Gemeinde mit Mitglieder der Gemeindevertretung und mit
juristischen Personen, an denen Mitglieder der Gemeindevertretung
beteiligt sind, sind ohne Genehmigung rechtsverbindlich, wenn sie sich
innerhalb einer Wertgrenze von 5.000,-- EUR, bei wiederkehrenden
Leistungen von monatlich 500,-- EUR halten.


Habt ihr soetwas auch in euren Hauptsatzungen?

Verstehe ich es richtig, dass dieser Paragraph folgendes Szenario
erlauben würde:
Wenn ich in der Gemeindevertretung sitzen würde, könnte ich ohne es
legetimieren zu müssen, einen Vertrag mit meiner GmbH über z.B.
Wartung für die Internetseite für 500,-€ monatlich abschließen??? Habe
ich nur noch nicht erkannt aus welchen Gründen es diesen Paragraphen
gibt bzw. warum er sinnvoll sein könnte? Ich würde den Paragraphen
persönlich genau andersherum formulieren, so dass Geschäfte mit sich
selbst immer legitimiert werden sollten (von mir aus auch
nachträglich, wenn derjenige das Risiko einer Ablehnung trägt). Auch
scheint mir die Wertegrenze doch relativ hoch für eine kleine 3,6k
Einwohner große Gemeinde.

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§5 Ständige Ausschüsse
Absatz 3
Folgende der in Absatz 1 genannten Ausschüsse tagen nichtöffentlich:
Zentralausschuss
Prüfungsausschuss


Das ist doch letztendlich nicht mehr zeitgemäß und schon gar nicht
konform mit den piratigen Anforderungen an Transparenz?

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Laut Hauptsatzung ist eine Veröffentlichung in einer bestimmten
Zeitung festgelegt. Dieses Blatt ist aber kostenpflichtig. D.h. wenn
ich wirklich nichts verpassen möchte, muss ich dieses Blatt abonieren.
Ist das so eigentlich überhaupt zulässig? Schliesse ich da nicht
Geringverdiener aus?

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Wisst ihr welche Mittel mir zur Verfügung stehen eventuelle
Änderungsanträge einzubringen? Notfalls hätte ich die Möglichkeit über
einen Bekannten diese Anträge einzubringen (Mitglied der
SPD-Fraktion). Ich würde aber auch im Hinblick auf die Kommunalwahlen
2013 gerne selbst bzw. als Pirat in Erscheinung treten.

Vielen Dank an dieser Stelle schon mal für's Lesen. :-)

Beste Grüße
Sven77




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