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hagen - Re: [Hagen] Satzungsänderungsanträge

hagen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Liste des KV Hagen

Listenarchiv

Re: [Hagen] Satzungsänderungsanträge


Chronologisch Thread 
  • From: Dennis Arntjen <dennis.arntjen AT googlemail.com>
  • To: Hagen Liste <Hagen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Hagen] Satzungsänderungsanträge
  • Date: Mon, 17 Sep 2012 22:36:46 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/hagen>
  • List-id: Liste des Stammtisches Hagen <hagen.lists.piratenpartei.de>



Am 17. September 2012 16:16 schrieb Dirk Schatz <piraten AT dirkschatz.de>:
Hallo Liste,

ich würde zu diesen Änderungsanträgen auch gerne meine Meinung kundtun.

Hallo Dirk,
hallo alle anderen,

finde ich gut.

Zu Deinen Einwänden bzw. Anmerkungen:
 

Zu Antrag Nr. 6:

Meiner Meinung nach unnötig. Zum einen ist bereits festgelegt, dass der Termin veröffentlicht werden muss und dazu gehören natürlich (man kann schon fast sagen zwangsweise) auch Uhrzeit und Datum. Bei so einem Antrag stelle ich mir sofort die Frage, ist es schon vorgekommen, dass Termine ohne Datum oder Uhrzeit veröffentlicht wurden? Falls ja, bitte mal sagen wann, damit ich das Bedürfnis danach verstehen kann.

Ja. Die aktuelle Sitzung am 23.09. ist nur mit Datum (ohne Ort, ohne Uhrzeit) angekündigt. In der Vergangenheit habe ich nicht geguckt.
 
Und wenn ja, kommt das regelmäßig vor oder ist das jetzt EINMAL passiert, was man dann auch unter den Punkt "Versehen" packen kann und sollte. Also ich kann mich nicht daran erinnern, dass es jemals so passiert ist. Wenn es jetzt doch aus Versehen einmal passiert sein sollte, stellt sich natürlich schon die Frage, was eine derartige Satzungsänderung überhaupt bringen soll. Denn bei einem Versehen, bringt auch der schönste Satzungstext nichts. Das kann immer passieren.

Ich gebe Dir recht. Versehen passieren immer mal wieder. Da können wir uns alle nicht von freisprechen. Es will auch keiner etwas böses machen, wenn mal Angaben vergessen werden. Ich habe aber auch nichts gegen eine fix vereinbarte Regelung auf die sich jeder der möchte in der jeweiligen Situation berufen kann. Ich habe die Satzung so verstanden, dass es diese für genau solche Rahmenbedingungen gibt.
 
Den Punkt mit der Tagesordnung kann ich teilweise nachvollziehen, halte es dafür aber nicht zwingend nötig, dafür eine Satzungsänderung herbei zu führen, da genau das ein Punkt ist, der in diese schöne Geschäftsordnung des Vorstandes hinein gehört, die in der Satzung erwähnt und vorgesehen ist. Außerdem kommen innerhalb der 14 Tage seit der Ankündigung vielleicht noch Tagesordnungspunkte hinzu, die bei Veröffentlichung noch nicht bedacht wurden. Schon deshalb sollte der Vorstand diese Regelung unter sich aus machen können und nicht durch die Satzung festgelegt sein. Ich möchte in diesem Zusammenhang z.B. auf §12 Abs. 2 verweisen.

Die Geschäftsordnung des Vorstandes ist ein Punkt an den ich mich nicht gewagt habe. Diese gibt sich der Vorstand selber. Ich vermisse eine solche allerdings tatsächlich. Aber das ist wohl ein anderer Punkt.

Aus §12 Abs. 2  ergeben sich sicherlich oft maßgebliche Änderungen der TO noch ca. eine Woche vor der Sitzung. Bleibt zu überlegen ob die Formulierung zur TO dann ein "rechtzeitig  vor Beginn der Sitzung" enthalten sollte oder ob das wirklich besser in der GO aufgehoben ist. Da denke ich drüber nach.

 
Auch den Punkt, die Sitzungstermine auf der Mailingliste zu veröffentlichen sollte nicht in die Satzung. Dies hat folgenden Grund. Ich hatte damals, beim Entwurf der Satzung, einen ganz anderen Punkt hineingeschrieben. Dieser enthielt eine Veröffentlichung über sogenannte "Parteiinterne Kommunikationswege". Hintergrund war es, dass eine Veröffentlich eben nicht nur über einen speziellen Kanal erfolgen sollte, sondern über möglichst viele. Vor allem über solche, über die unser KV auch tatsächlich kommuniziert. Es bringt z.B. nicht viel, die Sache auf der Homepage zu veröffentlichen, wenn tatsächlich nur 3 Mitglieder regelmäßig dort drauf schauen. Wenn wir jetzt die Mailingliste festlegen, kann ich Euch versichern, dass sich ein Vorstand dann auch ausschließlich damit begnügen wird, es NUR darauf zu veröffentlichen, was alle, die die Mailingliste nicht lesen, ausschließen wird. Außerdem wird die Regelung dadurch unflexibel. Wenn sich das Kommunikationsverhalten des KV ändert, z.B. unterhalten sich 80% des KV plötzlich nur noch über Twitter, bekommt den Termin keiner mehr mit. Ist natürlich nur ein Beispiel, macht aber deutlich, dass die Formulierung gerade so gewählt wurde, damit es flexibel anpassbar ist, ohne jedes Mal die Satzung ändern zu müssen. Dieser Punkt sollte daher auch in der Geschäftsordnung des Vorstandes geregelt werden. Dort können dann natürlich verschiedene Kanäle im Einzelnen auch als verbindlich festgelegt werden. Ich bin sicher, der Vorstand hat nichts dagegen, wen sich "IRGENDJEMAND" hinsetzt und einen Entwurf für diese Geschäftsordnung schreibt.

OK. Das ist ein Einwand den ich so nicht bedacht habe. Es ist richtig. Einschränkungen auf ein Medium sind doof. Das würde ich entweder im Antrag ändern (noch ist er ja im Entwurfsstatus) oder wir greifen tatsächlich auf die GO zu. Wobei ich mich mit Absicht nicht an diese heran gewagt habe. Ich ging, wie gesagt, davon aus das dies ein Punkt ist den der Vorstand selbständig regelt. Ich setze mir aber gerne den Hut auf, gemeinsam mit allen die ein Interesse daran haben, an der GO zu arbeiten. Allerdings hätte ich, nach dem aktuell stattfindenden Sturm der Entrüstung, gerne eine positive Aussage eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder zu dieser Sache. Am liebsten wäre es mir, wenn jemand aus dem Vorstand mit daran arbeitet.
 

Zu Antrag Nr. 7:

Grundsätzlich könnte ich mit diesem Punkt leben, sehe allerdings praktische Probleme. Zunächst mal werden grundsätzlich immer Tonaufzeichnung angefertigt, soweit die Sitzungen im Mumble stattfinden. Tatsächlich sollte dies eigentlich auch der Normalfall sein. Dass es jetzt in einigen Sitzungen nicht so war, liegt auch daran, dass ein, zwei außerordentliche Sitzungen dabei waren, welche sich z.B. wegen des Mietvertrages ergeben und wo wir dann den persönlichen Austausch vorgezogen haben. Von daher wird in aller Regel ohnehin eine Tonaufzeichnung vorhanden sein.

Ich habe von der Tatsache dass diese Aufnahmen beschlossen sind, nichts gewusst. Frank hat diesen Einwand aber auch schon gebracht. Allerdings kann ich keine Aufzeichnungen aus der Vergangenheit finden. Diese würden dann meiner Meinung nach mit zum jeweiligen Protokoll dazugehören.
 
Dort wo es aber nicht klappt, halte ich es praktisch für schwierig, ein Protokoll anzufertigen, dass in dieser Tragweite über ein Ergebnisprotokoll hinausgeht. Bei den Sitzungen soll der Vorstand über Anträge und Probleme diskutieren. Ich kann nicht zwingend für den Vorstand sprechen, sehe aber z.B. in den Fraktionssitzungen, dass es äußerst schwierig ist, einer Diskussion zu folgen, wenn man gleichzeitig noch ein Protokoll fertigen muss. Und wenn es dann noch ein so umfangreiches Protokoll ist, wird es nicht einfacher. Das ist aber nicht die eigentliche Aufgabe des Vorstandes. Wenn sich also einer aus dem KV fest und verbindlich damit einverstanden erklärt, bei Sitzungen das Protokoll zu fertigen, sehe ich wohl kein Problem darin, dass ein Protokoll in der geforderten Form angefertigt wird. Dazu würde es dann auch keiner Satzungsänderung bedürfen. Aber den Vorstand in der derzeitigen "Personalsituation" zu einem umfangreicheren Protokoll zu zwingen, halte für schlicht unpraktisch. Wir haben im Übrigen auch explizit keinen Schriftführer im Vorstand vorgesehen, der nur dafür gewählt wurde, sich um sowas zu kümmern.

OK. Jetzt wünsche ich mir viele Hände die nach oben schnellen um sich zur Protokollführung bereit zu erklären. :-)
Ich kann leider nicht zu jedem Termin verbindlich zusagen. Aber vllt. finden wir ja 3 oder 4 Leute die sich das im Fall der Fälle teilen. Ich würde mich diesen Personen anschließen.
Wenn dieser Punkt nicht in die Satzung gehört, müsste er wohl in die GO?
 

Zu Antrag Nr. 8:

Siehe zum einen meine Äußerungen zu Antrag 6 und zum anderen gilt, was eine eventuelle Tagesordnung angeht, hier ohnehin §10 Abs. 3 entsprechend. Das heißt, wenn eine außerordentliche Sitzung einberufen wird, dürfen dort sowieso ausschließlich nur die Punkte behandelt werden, wegen derer die Sitzung überhaupt stattfindet. Dies kann dann natürlich ohne Probleme mit in die Veröffentlichung hineingeschrieben werden (auch hier eher ein Fall für die Geschäftsordnung und nicht für die Satzung).

OK. Ich denke ja über 6 noch nach ;-) ... Aber Du hast recht. Den TO Punkt können wir uns hier definitiv sparen.

Bei allen Änderungsanträgen die die Vorstandssitzungen betreffen geht es uns um die Herstellung größtmöglicher Transparenz. Aus meiner persönlichen Sicht (ich denke aber, dass Andreas das ähnlich sieht) ist dies eine Sache die wir ganz groß schreiben müssen. Wir verlangen diese Transparenz in vielen Bereichen von anderen. Darum sollten wir diese, möglichst sichtbar, ebenfalls leben. Dies ist übrigens auch ein Grund, warum ich die Satzung (die ja sehr gut auch von extern zu finden ist) für einen geeigneten Ort halte, diese Dinge einzupflegen.
Gerade hier in Hagen haben wir mit Hagen Aktiv einen politischen Mitbewerber der sich seit vielen Jahren auch das Thema Transparenz auf die Fahnen geschrieben hat. Wie wollen wir mit denen konkurieren, wenn wir unsere eigenen Grundsätze nicht vollkommen offen leben?
 

Zu Antrag Nr. 9:

Zunächst mal ist der Antrag in der vorgelegten Fassung schon deshalb nicht beschließbar, weil wir in unserer KV Satzung nicht über Posten in übergeordneten Verbänden bestimmen können.
Wir können das natürlich bei uns reinschreiben, dass ein Landesvorstand automatisch seinen Posten im Landesvorstand verliert, sobald er einen Posten bei uns annimmt, das wird den Landes- oder gar Bundesverband aber wenig jucken, wenn wir das so wollen. Von daher ist der neueingefügte Klammertext im 2. Satz in keiner Weise bindend, also überflüssig. Das Einzige, was wir anordnen können ist, dass derjenige den Posten bei UNS bzw. nachgeordneten Verbänden verliert bzw. gar nicht erst antreten darf. Und genau das ist bereits geregelt.

Ja. Einwand ist angekommen und die Formulierung wird verändert. Das ist beim hin- und her schreiben rein geraten und uns nicht aufgefallen.
 
Eine weitere Aufweichung der Trennung von Amt und Mandat halte ich ebenfalls nicht für zielführend. Ausnahmen, die selbstverständlich auch durch Personalmangel verursacht werden können, sind ja bereits vorgesehen. Wenn die Mitgliederversammlung es so will, kann jeder so viele Posten bekleiden, wie er gern möchte. Derjenige, der mehrere Posten bekleiden will, muss das nur beantragen, und dann entscheidet die Versammlung, ob sie dieser Person genug Vertrauen entgegenbringt, dass sie das darf oder eben nicht. Dieser Beschluss wäre im Übrigen mit einfacher Mehrheit zu entscheiden und daher in der Hürde bewusst niedrig gehalten.
Der Sinn dieser Trennung, um nur mal EIN Beispiel, aus meiner Sicht aber durchaus das wichtigste, zu nennen, ist, die Aufteilung der Meinungsmacht. Mal ein Beispiel: Hat eine Person gleichzeitig einen Posten im Stadtrat und im Vorstand, so ergibt es sich aus der Natur der Sache, dass seine persönliche politische Meinung im Rat gleichzeitig auch die Meinung sein wird, die er innerparteilich als (Vorstands-)Meinung durchbringen möchte. Alles andere würde man wohl Schizophrenie nennen ;) Somit hat er zwei Positionen bekleidet, in denen er auch durch bestimmte Entscheidungen und Äußerungen die Meinung der Partei medienwirksam steuern kann (so wie es bei den Altparteien ja auch funktioniert). Hat man aber die Ämter getrennt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es bei einigen Themen auch mal unterschiedliche Meinungen z.B. zwischen Rat und Vorstand geben kann, die dann auch in die (Partei-)Öffentlichkeit getragen werden, signifikant erhöht und die öffentliche Debatte findet leichter bzw. überhaupt statt. Auch die "Ausrede", dass wir sowieso immer debattieren, zählt da nur wenig. Jeder weiß, dass sich viele Mitglieder (wie es Menschen nun mal so tun) nicht selten von den Meinungen anderer und bekannter Gesichter leiten lassen. Vor allem dann, wenn sie aufgrund fehlender Öffentlichkeit von der anderen Meinung gar nichts mitbekommen. Es gibt natürlich auch noch andere Aspekte, wie z.B. die Frage nach dem zeitlichen Ansatz. Zwei Ämter und (gerade auf kommunaler Ebene) häufig auch noch die "bürgerliche" Arbeit und die Familie, werden sich nur schwer unterbringen lassen, ohne dass einer der beiden Posten darunter leidet.

Ja. Der Punkt mit der Trennung von Amt und Mandat ist umstritten. Ich sehe Deine Argumente genau so und bin deshalb eigentlich ein Befürworter der Trennung.
Aber (ich hasse "Ja, aber..."'s ;-)), wir (die Verfasser des Antrages) gehen davon aus, dass es zu einem Engpass kommen wird. Deshalb würden wir zumindest den Beisitzern die Ausnahme generell zugestehen. Dies vermeidet die Einberufung einer KMV um über Einzelfälle zu entscheiden. Dies spart Kosten und Arbeit.
Wir gehen davon aus, dass Beisitzer zeitlich nicht so sehr in die Vorstandsarbeit eingebunden sind wie die Vorsitzenden und der Schatzmeister. Dies würde Freiräume für die doppelte Belastung lassen. Zumal über eine Kandidatur auf eine Funktion in der Ratsfraktion jeder selbst entscheiden würde. Ich gehe davon aus, dass sich jeder hinreichend selbst hinterfragt, bevor er eine solche Entscheidung fällt.
Ich persönlich sehe bei einem Beisitzer weniger Gefahr der doppelten Öffentlichkeitswirksamkeit. So wie ich das aktuell beobachte stehen so oder so nur sehr wenige Personen im Fokus der Öffentlichkeit bzw. haben dies in der Vergangenheit getan.
Bleibt noch das Problem, dass ein Vorstandsmitglied das gleichzetig in einer Ratsfunktion sitzt seine Meinung gleich in zwei "Gremien" maßgeblich zum Ausdruck bringen kann. Das ist tatsächlich schwierig. Ich habe die Hoffnung, dass hier die reguatorischen Kräfte und das gesunde Misstrauen der Piraten greifen. Zugegeben: eine Hoffnung die enttäuscht werden kann. Dies allerdings auch für den Fall, dass der KV eine Ausnahme genehmigt.
Im Übrigen habe ich vor einer kleinen Weile diese Diskussion auch auf Landesebene anklinkgen hören. Da kann es ja nicht so schlimm sein, wenn diese auch innerhalb des KV geführt wird. Dies natürlich völlig Ergebnisoffen.

Grüße
Dirk

Danke jedenfalls für die Hinweise und Einwände.

Ich hoffe es wird deutlich, dass ich (und mit mir alle Beteiligten) mich kritisch mit den Einwänden auseinander setze und nicht unsere Meinung als die alleine gültige hinstelle.
Es geht genau darum. Wir wollen unsere Ideen diskutiert wissen. Die Intention ist NICHT diese Änderungsanträge um jeden Preis einzureichen. Und wenn wir sie einreichen, dann steht immer noch die Frage im Raum ob ein großer Teil des KV hinter diesen Ideen steht oder ob der demokratische Prozess uns die Anträge "um die Ohren haut". Das Ziel ist, eine Diskussion anzustoßen und am Ende zu einem Ergebnis zu kommen mit dem möglichst viele KV Mitglieder leben können. Eben die Mehrheit.

Gruß
Dennis

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: hagen-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:hagen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Frank Mazny
Gesendet: Montag, 17. September 2012 09:14
An: Hagen Liste
Betreff: Re: [Hagen] Satzungsänderungsanträge

Morgen,

> Kannst Du mir (oder kann mir jemand anders aus dem KV) sagen was der
> Grund für diese absolut strikte Haltung zur Trennung von Amt und
> Mandat ist? Vllt.
> überblicke ich da einfach
> etwas nicht.

Da kann ich auf ein Papier der Grünen zurückgreifen, die dieses Thema vor knapp 10 Jahren diskutierten. Im Papier kommen Befürworter und Gegner der Trennung zu Wort, und unter anderem der KV Hagen hat ein paar gute Gründe dafür aufgelistet:

http://www.gruene-partei.de/cms/files/dokbin/32/32314.reader_urabstimmung.pdf

Gruß
Frank/Leibowitz
--
Hagen mailing list
Hagen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/hagen

--
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