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hagen - [Hagen] Satzungsänderungsanträge

hagen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Liste des KV Hagen

Listenarchiv

[Hagen] Satzungsänderungsanträge


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas Lechte" <andreas AT lechtes.net>
  • To: "Mailing-Liste Piraten-Hagen" <hagen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Hagen] Satzungsänderungsanträge
  • Date: Tue, 18 Sep 2012 09:01:11 +0000
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/hagen>
  • List-id: Liste des Stammtisches Hagen <hagen.lists.piratenpartei.de>
  • Priority: normal

 
Anmerkungen zu der Argumentation von Dirk Schatz.
 
Zuerst einmal zolle ich Dir meinen Respekt, dass Du wenigstens sachlich diskutierst. Trotzdem möchte ich anmerken, dass ich die Mailingliste eigentlich nicht für den geeigneten Ort halte, sonder eher dazu tendiere das öffentlicher zu tun.
 
Nun zu deiner Argumentation.
 
SÄA006 + SÄA007 + SÄA008
 
Du sagst z.B. " Zum einen ist bereits festgelegt, dass der Termin veröffentlicht werden mus". O.K. ? Ich kann das aus meinem Wissenstand nicht bestätigen.
Ich habe in der Satzung dazu nichts gesehen und eine verabschiedete Geschäftsordnung des Vorstandes, die "näheres" regelt, wie es in der Satzung festgeschrieben ist, ist mir nicht bekannt. Wenn Du da andere Informationen hast, darfst Du mein Wissen gerne auffrischen, denn ich bin ja noch ein Pirat 2. Klasse (sprich "Jungpirat"). O.K. das war jetzt zynisch und eigentlich fehl am Platz. Aber ein bisschen dagegen halten muss erlaubt sein. Natürlich hat es in der Vergangenheit "Versehen" gegeben. Deshalb gibt es diesen Satzungsänderungsantrag, primär um die Diskussion wieder zu beleben. Außer dem hat die "Flexibilität" von der Du sprichst natürlich auch ein Kehrseite. Ich würde es eher als "Schwammigkeit" bezeichnen, die in keinster Weise die Verpflichtung zu Transparenz und die Ermöglichung von Teilhabe widerspiegelt. Du weist auch in deiner restlichen Argumentation immer wieder auf die Geschäftsordnung des Vorstandes hin. Wie gesagt, eine solche kenne ich nicht. 
Den Kritikpunkt bez. der Terminveröffentlichung in der Mailingliste finde ich o.k. Dennoch denke bitte einmal über folgendes nach: Wenn es eine klare Regelung gäbe, wo diese Informationen zu finden sind, dann brauch auch keiner in allen Kommunikationskanälen rumzusuchen. Eine klare Ansage "wie", unabhängig davon wie man das regelt, wäre also schon wünschenswert. Und das der Vorstand sich auch daran hält, wäre noch wünschenswerter.
 
Zur Tagesordnung merkst Du an:        
"Das heißt, wenn eine außerordentliche Sitzung einberufen wird, dürfen dort sowieso ausschließlich nur die Punkte behandelt werden, wegen derer die Sitzung überhaupt stattfindet."
O.K. und das muss man nicht transparent machen ? Öhhh.... Tagesordnung ? Kurzfristigkeit ist meiner Meinung auch kein Hinderungsgrund und schon gar keine Legitimation.
Da kann ich Dir nicht so richtig folgen, was Du da zum Ausdruck bringen willst.
 
Zur Sitzungs-Protokollierung: Der Satzungsänderungsantrag besagt: Entweder erweitertes Ergebnisprotokoll (mit Aufzeigen des Entscheidungsprozesses, Abstimmungsergebnis etc.)  oder einfaches Ergebnisprotokoll mit Tonaufzeichnung. Auch hier eigentlich kein Problem mit Deiner Argumentation, Deine Ausführungen bezüglich der nicht Einhaltung des Transparenz-Gebotes finde ich allerdings Interessant.
 
Ich zitiere:
 
> Tatsächlich sollte dies eigentlich auch der Normalfall sein. Dass es jetzt
> in einigen Sitzungen nicht so war, liegt auch daran, dass ein, zwei
> außerordentliche Sitzungen dabei waren, welche sich z.B. wegen des
> Mietvertrages ergeben und wo wir dann den persönlichen Austausch vorgezogen
> haben.
 
Wenn das eine Entschuldigung sein sollte, komm Sie nicht von der richtigen Stelle.
Ansonsten würde ich sie selbstverständlich erstmal akzeptieren.
 
Jetzt habe ich aber doch noch ein kleines Problem: Woran soll ich erkennen, wenn sich 3 oder mehr Vorstandsmitglieder in einer kleinen Stadt wie Hagen öffentlich treffen, ob es sich dabei um eine aus "Versehen" unangekündigte Vorstandssitzung handelt oder um einen "persöhnlichen Austausch". DAS kann ich nur erkennen wenn ich davon ausgehen kann, dass es sich nicht um ein "Versehen" handeln kann sondern um "persöhnlichen Austausch" handeln muss. Deswegen diese Anträge, die ermöglichen mir genau DAS und stellen eigentlich die Privatsphäre des Vorstandes wieder her. 
 
Und noch eins: Da ein Basis-Pirat wohl kaum Einfluss darauf nehmen kann, wann und wie der Vorstand beschließt sich eine Geschäftsordnung zu geben (* siehe Anmerkung, unten), sehr wohl aber das in der Satzung verbriefte Recht in Anspruch nehmen kann per SÄA die Arbeitsweise des Vorstands zu beeinflussen, ist dieser Weg der einzige, den man beschreiten kann u. muss, wenn man demokratische Grundsätze gefährdet sieht. Das ist aus meiner Sicht nichts Persönliches und auch nichts Schlimmes. Wenn es bis zu nächsten KMV keinen Grund mehr für diese Anträge gibt, wird man sicher mit sich reden lassen Sie zurückzuziehen. Im Augenblick sehe ich dies allerdings eher nicht und wir werden vielleicht darüber abstimmen müssen.
 
Zu SÄA9:
 
Du schreibst:
 
> Zunächst mal ist der Antrag in der vorgelegten
> Fassung schon deshalb nicht beschließbar, weil wir in unserer KV Satzung
> nicht über Posten in übergeordneten Verbänden bestimmen können. Wir können
> das natürlich bei uns reinschreiben, dass ein Landesvorstand automatisch
> seinen Posten im Landesvorstand verliert, sobald er einen Posten bei uns
> annimmt, das wird den Landes- oder gar Bundesverband aber wenig jucken,
> wenn wir das so wollen. Von daher ist der neueingefügte Klammertext im 2.
> Satz in keiner Weise bindend, also überflüssig. Das Einzige, was wir
> anordnen können ist, dass derjenige den Posten bei UNS bzw. nachgeordneten
> Verbänden verliert bzw. gar nicht erst antreten darf. Und genau das ist
> bereits geregelt.
 
Wenn das so richtig sein sollte, dann war schon der ursprüngliche Text nicht beschließbar.
Der Wortlaut wurde (bis auf einen Wortwahl-Fehler) in Hinsicht auf Deine Betrachtung nicht verändert.
Es wurde lediglich eine Ausnahme festgeschrieben, die sich ausschließlich auf kommunale Organe und den KV-Vorstand ändernd auswirkt.
Das Festschreiben dieser Ausnahme ist aus meiner Sicht schon aus folgen Gründen sinnvoll:
Nach der alten Satzung ist für jede Ausnahme eine KMV nötig. Jede dort beschlossene Ausnahme hätte zwangsläufig eine Personen-Komponente in der Abstimmung die ich bei der grundsätzlichen Regelung des Problems lieber nicht sehen würde. Auch kann die bisherige Regelung bei Fluktuation im Rat auch dazu führen, das man aus dem "Sitzen" nicht mehr herauskommt.
Wenn ich das richtig verstehe möchten wir eher selten Hauptversammlungen einberufen, oder ?
Das wir evtl. ein Personal-Problem bekommen werden, ist bei der derz. Größe des Kreisverbandes wohl auch vorbeugende Maßnahmen wert.
Auch finde ich wichtig und gut, das der Antrag die Trennung von Amt und Mandat nur klar beschränkt aufhebt, was wiederum evtl. Ausnahme-Anträgen auch etwas weniger Spielraum lässt. 
 
(*) Anmerkung: ".... Geschäftsordnung, die dann alles Weitere regelt"
Diese Formulierung wird übrigens, aus meiner Sicht, zum juristischen Problem, insbesondere in Hinsicht auf Ordnungsmaßnahmen. Aber damit werde ich mich später noch beschäftigen.
 
Ansonsten, danke für Deine konstruktive Kritik.
 
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards
 
Andreas Lechte
 
 



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