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brb-wahlkampf - Re: [Brb-wahlkampf] [Brb-ohv] Plakatierungsanzeige Landtagswahlen

brb-wahlkampf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Brb-wahlkampf mailing list

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Re: [Brb-wahlkampf] [Brb-ohv] Plakatierungsanzeige Landtagswahlen


Chronologisch Thread 
  • From: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
  • To: brb-wahlkampf AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Brb-wahlkampf] [Brb-ohv] Plakatierungsanzeige Landtagswahlen
  • Date: Fri, 15 Aug 2014 14:02:38 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-wahlkampf>
  • List-id: <brb-wahlkampf.lists.piratenpartei.de>

Ja, das trifft dann zu auf die Straßen die in der Verwaltung des Kreises sind.

Frag mal bei einer beliebigen Gemeinde nach der Sondernutzungsgenehmigung zwecks Plaktierung. Ich kann nur bringend davon abraten aufgrund der Aussage des Kreises zu Plakatieren, das gibt mindestens vermeidbaren Stress, wenn nicht sogar Gebührenbescheide.


Am 15.08.2014 um 11:49 schrieb Thomas Bennühr:

Also, ich habe jetzt nochmal direkt mit der Kreisverwaltung gesprochen.

Die Aussage ist ganz klar. Die Allgemeinverfügung ist höherrangiges Recht. Sie wurde gerade deshalb erstellt, um nicht jede Gemeinde einzeln anschreiben zu müssen.

Es ist ausreichend, wenn die Straßenverkehrsbehörde des Kreises etc. informiert ist. Die Gemeinden wenden sich im Zweifel an diese, um den Ansprechpartner für die Plakatierung in Erfahrung zu bringen.

Davon unbenommen sind allerdings gemeindliche Regelungen zur Plakatierung.

Kurz gesagt: ALs Anzeige reicht die Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde aus, um überhaupt plakatieren zu dürfen.  Zur Sicherheit kann man in seiner Gemeinde nachfragen, ob spezielle Regelungen (z.B. Anzahl der Plakate ) bestehen. Das hat aber mit der grundsätzlichen Genehmigung der Plakatierung nicht s zu tun. Da reicht wie gesagt die Anzeige an den Kreis etc.

 


Guido Körber
2. Vorsitzender Regionalverband Dahme-Oder-Spree
Landesverband Brandenburg
Piratenpartei Deutschland
03379-20509-20 (Büro)




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