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brb-wahlkampf - [Brb-wahlkampf] Plakatierungsanzeige Landtagswahlen

brb-wahlkampf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Brb-wahlkampf mailing list

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[Brb-wahlkampf] Plakatierungsanzeige Landtagswahlen


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Bennühr <t.bennuehr AT piratenbrandenburg.de>
  • To: BRB Wahlkampf Liste <brb-wahlkampf AT lists.piratenpartei.de>, Vorstand OHV <vorstand AT piraten-ohv.de>, <brb-ohv AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Brb-wahlkampf] Plakatierungsanzeige Landtagswahlen
  • Date: Fri, 15 Aug 2014 11:03:10 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-wahlkampf>
  • List-id: <brb-wahlkampf.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Brandenburg

Moin,

hier die Antwort der Kreisverwaltung Oberhavel zur Plakatierungsanzeige zur Kenntnis.

Ich gehe davon aus, dass ab sofort in OHV plakatiert werden kann.

Ab 24.08. bin ich wieder im Lande. Wenn noch jemand von den bei mir liegenden 250 Plakaten welche haben möchte (z.B. für Plakatierung in Kremmen, Hohen Neuendorf, Oranienburg oder Fürstenberg), mailt mich bitte kurz an.

Nach meinem Urlaub werde ich mich dann melden. Glienicke und das Mühlenbecker Land werden von mir plakatiert.

 

VG

Thomas

 

 

 

 

-------- Originalnachricht --------

Betreff: Wahlwerbung Landtagswahlen
Datum: 2014-08-15 08:46
Absender: "Ines Hörsch" <ines.hoersch AT oberhavel.de>
Empfänger: <t.bennuehr AT piratenbrandenburg.de>

 

Sehr geehrter Herr Bennühr,

Ihren Antrag auf Wahlwerbung für die Landtagswahlen am 14.09.2014 habe ich zur Kenntnis genommen. Weitere Anzeigen zur Wahlwerbung sind beim FD Verkehr nicht erforderlich.

Ich verweise darauf, dass bei der Wahlwerbung die Auflagen zur "Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Abstimmungen und Bürgerentscheidungen im Land Brandenburg" gemäß der Allgemeinverfügung des damaligen Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen  und Verkehr vom 21. Mai 1999 einzuhalten sind.

Für die Plakatwerbung gelten die unter Ziffer 2, Buchstaben a) bis h) aufgeführten Beschränkungen.

Verstöße gegen die in den Ziffern 1, Buchstaben a) bis e) und 2, Buchstaben a) bis h) genannten Auflagen stellen Ordnungswidrigkeiten gemäß Absatz 4 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung dar.

Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

I. Hörsch

 

Landkreis Oberhavel
Fachbereich Verkehr u. Ordnung
Fachdienst Verkehr
Ines Hörsch
Adolf-Dechert-Str. 1
16515 Oranienburg
Tel:  03301 - 601 5928
Fax: 03301 - 601 85928

 

-- 
Thomas Bennühr Piratenpartei Brandenburg Kreisverband Oberhavel Tel:033056 689060



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