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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ansbach

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ansbach


Chronologisch Thread 
  • From: Ralf Hagen <rhagen AT vralf-hagen.de>
  • To: "charly.strolchi AT t-online.de" <charly.strolchi AT t-online.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ansbach
  • Date: Tue, 14 Jul 2015 14:10:00 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

Am 12.07.2015 um 09:00 schrieb charly.strolchi AT t-online.de:
> Und auch das steht heute in N24:
>
> http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/6963334/die-gefaehrliche-schattengesellschaft.html
>
> Wegen einer solchen stürmten Sondereinsatzkommandos der Polizei jüngst
> fünf Wohnungen in Duisburg, um junge Männer festzunehmen, die der
> Schutzgelderpressung verdächtigt werden. Bemerkenswert: Die Verdächtigen
> gehören ebenfalls dem Clan an, der kurz zuvor die Polizisten in
> Duisburg-Marxloh bedroht hatte. Ein weiterer Nachweis organisierter
> Kriminalität gelang bereits im April. Da sprengte die Polizei eine
> Drogendealer-Bande aus Dortmund, die ebenfalls von einer
> Libanesen-Familie gelenkt wurde....CDU-Mann Golland erinnert zudem
> daran, dass kriminelle und von Abschiebung bedrohte Clan-Angehörige dazu
> neigten, sich als staatenlos auszugeben, weil man sie dann nicht
> abschieben kann. Staatenlose fallen aber auch aus der LKA-Statistik
> heraus – was deren Aussagekraft arg begrenzt. Theoretisch könnte das LKA
> für sein Lagebild die kulturelle Zugehörigkeit bei Staatenlosen zwar
> identifizieren und benennen. Das aber darf es auf Geheiß der
> Landesregierung nicht...."

...das ist jetzt mal wieder die Medien-typische grobe Vereinfachung.

Staatenlose oder DPs (Displaced Persons) bedeutet zunächst einmal, daß
sie keine Staatsangehörigkeit haben. Aus sehr guten Gründen legt das
Grundgesetz fest, daß die Staatsangehörigkeit nicht aberkannt werden
darf; und aus ebenso guten Gründen sind viele Juden entsetzt, daß acht
Millionen Palästinenser durch die Besetzung staatenlos wurden.

Klar könnte jeder Hilfspolizist "die kulturelle Zugehörigkeit bei
Staatenlosen identifizieren", aber damit wurde genausoviel Schindluder
getrieben, wie mit der Aberkennung der Staatsangehörigkeit selbst.

Klingt das, was er spricht, "wie Arabisch"? Dann muß er wohl ein Araber
sein. (Könnte auch ein Türke, Iraner, assyrischer Christ........ sein.)
Hat er einen dunklen Hautteint? Dann ist er ein "Ausländer". (Könnte
auch ein Angehöriger der Sinti, ein seit Jahrhunderten in Deutschland
heimisches ciganisches Volk, sein.)

Nun geht es darum, einen Delinquenten "einzuordnen". Da wird dann ganz
schnell versucht, ihn möglichst schnell möglichst weit weg von
Deutschland "zuzuordnen".

Daher ist das ein Spezialfall, bei dem eine Statistik nicht weiterhilft.
Es wäre aber auch schlimm, wenn die Statistik durch diese nicht
erfaßbaren Fälle völlig umgedreht würde; in Berichten über Lagebilder
ist dann eine Fußnote oder ein Abschnitt, in dem steht, daß libanesische
Clans ein Problem darstellen und wegen dieser Besonderheiten eben nicht
in der Statistik beachtet werden können.

73,
Dingo


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