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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ba-Wü beweist totale Willkür!

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Ba-Wü beweist totale Willkür!


Chronologisch Thread 
  • From: "Nico Catalano" <nicoc AT vodafone.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ba-Wü beweist totale Willkür!
  • Date: Fri, 14 Sep 2012 23:09:19 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hab mir mal gerade als Rechts-Laie das WaffG und die WaffVwV dazu geschnappt.

Aus dem was ich in der Presse findet gehe ich davon aus das die Behörde versucht
über §45 Abs. 2 nachträglich eine nicht vorhandene persönliche Eignung nach §6 Abs. 2 und §4 Abs. 1 Punkt 2 zu konstruieren.

§45 Abs. 2 - Rücknahme und Wiederruf:
Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung
hätten führen müssen. Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann auch widerrufen werden, wenn inhaltliche
Beschränkungen nicht beachtet werden.

§6 Abs. 2 - Persönliche Eignung:
Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen
begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde
dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses
über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

§4 Abs. 1 Punkt2 - Voraussetzungen für eine Erlaubnis:
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
[...]
2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt, [...]

Das die Hausdurchsuchung illegal war, das ist vom OVG Karlsruhe mittlerweile bestätigt worden.

Ich vermute aber das sich die Behörde nicht auf die Hausdurchsuchung stützt, sondern auf die
Aussage des Arbeitskollegen, die bei der Kripo gemacht wurde.
Auch wenn die Aussage selbst vom Aussagenden stark relativiert und abgeschwächt wurde, so scheint
die Paranoia in der Behörde und beim Bürgermeister grenzenlos zu sein, was mich zu der o.g. Vermutung bringt.
Ich sehe aber für die weitere Waffenrechtliche Erlaubnis von Herrn Endler schwarz.

Begründung:
Es gibt dahingehend schon einen Präzedenzfall.
Eine Waffenbesitzerin hat am Telefon gegenüber einer Behördenmitarbeiter mal den Satz
fallen lassen ”bei solchen Nachbarn brauche man Waffen”.
Das Amt verlangte danach eine MPU, die sie nicht vorlegte, worauf ihr die Zuverlässigkeit aberkannt wurde.
VG Augsburg, Beschl. v. 17.02.2009 – Au 4 S 08.1855 –
http://www.waffenrecht.lexdejur.de/waffenrecht/rechtsprechung-ldjr/365-ldjr-vg-augsburg-az-au4s081855 (leider kostenpflichtig.)

Es gibt eine Abhandlung von Dr. Stefan Braun, in der beschäftigt er sich mit diesem und anderen aktuellen Fällen
in der Rechtsprechung zum Thema Zuverlässigkeit bei Waffenbesitzern.
Demnach legen die Gerichte an die Zuverlässigkeit eine so hohe Messlatte das es, kommt so ein Fall der Aberkennung
der Zuverlässigkeit durch eine Behörde zur Verhandlung, so gut wie unmöglich ist über diese hinüber zu kommen.

Nico




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