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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ba-Wü beweist totale Willkür!

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Ba-Wü beweist totale Willkür!


Chronologisch Thread 
  • From: Heiko Humbert <heiko.humbert AT gmx.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ba-Wü beweist totale Willkür!
  • Date: Fri, 14 Sep 2012 20:10:40 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Inzwischen hat ein Gericht festgestellt, daß die Durchsuchung
rechtswidrig war. Ich hab' mir den anderen Artikel leider nicht
gesichert und finde ihn auch auf die schnelle nicht.

Jedenfalls lief die Sache nicht sauber ab und der Mann kämpft seit 2
Jahren darum, daß er seine Waffen wieder bekommt.

lg
SF

Am 13.09.12 14:10, schrieb tomalavr AT aol.com:
> Es lag offenbar ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vor.
> Insofern ist die Durchsuchung "Rechtens" gewesen.
> (Insofern sind keine Grundrechte verletzt worden.)
>
> Jetzt müsste man natürlich wissen, was im Durchsuchungsbefehl steht, um
> zu beurteilen ob die Beschlagnahme der Waffen noch Rechtens war.
> (Das betrifft dann einen Eingriff in Eigentumsrechte)
>
> Ein Geschmäckle bleibt auf jeden Fall in der Sache: Die
> Staatsanwaltschaft sieht keinen Handlungsbedarf, der Amtsrichter schon.
> Fragt sich weshalb die Polizeibehörde nicht den normalen Weg über den
> Staatsanwalt eingehalten hat und statt dessen direkt über Los - dem
> Amtsgericht - ging?
> (Hier könnte eine Dienstpflichtverletzung vorliegen)
>
> Interessant wäre auch zu hinterfragen, ob Polizeibeamte berechtigt und
> befugt sind einen Verdächtigen zur Einweisung in die Psychatrie zu bewegen?
> (Hier könnte eine Kompetenzüberschreitung bzw. Ausübung von Druck auf
> einen Strafverdächtigen vorliegen. Das ist aber nicht notwendigerweise
> strafrechtsrelevant)
>
> Dass die Akteneinsicht verwehrt wurde ist m.E. ein grobes Dienstvergehen
> vorliegen.
>
> Also alles Themen, die für den EUGH uninteressant sind.
>
> Leider sitzen die staatlichen Organe am längeren Hebel, haben den
> längeren Hebel und zur Not auch die besseren finanziellen Mittel um den
> Klageweg seitens des Verdächtigten locker mitzugehen.
>
> Grüße
> Volker





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