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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Führen von Waffen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Führen von Waffen


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: Michael Malcher <michael.malcher0804 AT googlemail.com>
  • Cc: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Führen von Waffen
  • Date: Fri, 20 Jul 2012 11:55:23 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

UNGELADEN und GESICHERT = FÜHREN??


Unter Führen verstehe ich eine einsatzfähige, geladene Waffe, jedoch nicht
das völlig risikolose Zeigen einer entladenen, gesicherten
Waffe, während man daneben steht und Gewalt darüber hat.

Meine Kunden führen auch keine Waffen, wenn wir im Laden beraten, sondern
schauen sich diese nur an und machen vielleicht noch einen Trockenabschlag.

Und deshalb finde ich das Urteil auch hanebüchen. So ein Urteil wäre auch vor
2003 nicht möglich gewesen.


Es gibt noch ein zweites Beispiel: das berühmte Enkelfoto!
Enkel geht mit Opa auf die Jagd. Opa hat Waidmannsheil.

Opa fotografiert - wie immer
* erlegtes Wild
* mit entladener Jagdwaffe angelehnt
* Jagdhut mit Bruch
! nur dieses Mal trägt der Enkel den Hut, lehnt am Stück und grinst in die
Kamera

Ich habe genau so ein Foto von meinem Vater und meinem damals 8-jährigen Sohn.

Die entladene Jagdwaffe befindet sich somit 50 cm vom Enkel und ca. 2m vom
fotografierenden Opa.

Das war in den 90er Jahren erlaubt. So ein Foto führt heute zur
Unzuverlässigkeit und Entzug des Jagdscheins und der WBK.
Ist aktuell so per Urteil vor ein, zwei Jahren passiert. Das Foto
kursierte irgendwo und führte zum Waffen- und Jagdscheinentzug. Auch das
finde ich hanebüchen.





Guten Tag Michael Malcher,

am Freitag, 20. Juli 2012 um 11:05 schrieben Sie:

> Na ja, der Titel, den legalwaffenbesitzer.de dem Artikel gegeben hat,
> ist ja eigentlich das, wogegen wir doch kämpfen wollen: Steuerung der
> Lesermeinung durch Veränderung der Schlagzeile einer Pressemitteilung.

> legalwaffenbesitzer.de schreibt "keine Umwege beim Transport von
> Schusswaffen" über einen Artikel der Südwestpresse mit dem Titel
> "Spontane Tat eines Schützen". Die Anklage lautet aber nicht
> "unerlaubter Transport", sondern "Vorsätzliches unerlaubtes Führen
> einer halbautomatischen Kurzwaffe". Hier gehts nicht um einen Umweg
> auf der Heimfahrt vom Schützenhaus, sondern die Mitnahme der Waffe auf
> dem Weg zur Arbeit und das Führen der Waffen auf einem befriedeten
> Besitz eines Dritten, der hierfür ausdrücklich und schriftlich seine
> Erlaubnis verweigert hatte. Ich denke nicht, dass der Transport,
> sondern vielmehr das Führen der Waffe in der Firma ohne Erlaubnis
> (Verstoß gegen § 12.2.1 WaffG) und das Aushändigen der Waffe an einen
> nicht Berechtigten (§5.2c WaffG) maßgeblich für die Verurteilung war.

> Das Urteil ist bitter für den Sportschützen, aber für hahnebüchen
> halte ich eher die Tatsache, dass ein Deutscher Meister, der es ja
> besser wissen müsste, mit der Waffe in die Firma spaziert um vor
> Kollegen mit seinem Sportgerät zu prahlen. Hätte er die Waffe einfach
> im Auto gelassen, hätte ihn auch keiner der Ex-Kollegen anschwärzen
> können. Imho ist der Typ mit einer Bewährungsstrafe mehr als gut weg
> gekommen.

> Kaspardavid





> Am 20. Juli 2012 09:56 schrieb Katja Triebel <katja AT triebel.de>:
>> Ich glaube es geht eher um solche Dinge:
>>
>> http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/alle-news/258-gerichtsurteil-keine-umwege-beim-transport-von-schusswaffen
>>
>>
>> Mir leuchtet kein Grund ein, der dieses Verhalten als
>> Sicherheitsrisiko rechtfertigen würde.
>>
>> M.E. ist dieses Urteil hahnbüchen und bar jeder Rechtsstaatlichkeit.
>>
>>
>>
>> Guten Tag Axel Hammer,
>>
>> am Freitag, 20. Juli 2012 um 05:55 schrieben Sie:
>>
>>> Wenn Du meinst, eine von der Munition getrennte, verschlossene und nicht
>>> zugriffsbereite Waffe auch über einen Umweg zum Schützenverein
>>> transportieren zu dürfen - in Ordnung.
>>
>>> Wenn Du meinst, eine Waffe zugriffsbereit mitzunehmen - nein. Hier
>>> trifft das was Guido et al. anführen, zu.
>>> Sowas ist in Deutschland nicht nötig und sinnvoll. Menschen, die
>>> heutzutage einen Waffenschein benötigen sind nicht zu beneiden.
>>
>>> Axel
>>
>>> Ein_Mann schrieb:
>>>> Hallo,
>>>> In Deutschland ist das Führen von Waffen nur in Ausnahmefällen
>>>> gestattet. In anderen Ländern (Kanada, USA, Norwegen) wird dies durchaus
>>>> liberaler gehandhabt.
>>>>
>>>> Ich fände es schön wenn man nicht mehr nur auf direktem Weg zum
>>>> Schießstand und wieder Nachhause fahren müsste. Sondern die Waffe sofern
>>>> man einen tadellosen Leumund hat auch sonst bei sich tragen kann.
>>>>
>>>> Vielleicht könnte man es Menschen ermöglichen nach einem Psychologischen
>>>> Gutachten eine entsprechende Genehmigung zu bekommen.
>>>>
>>
>> --
>> Ag-waffenrecht mailing list
>> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht






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