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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Führen von Waffen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Führen von Waffen


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Malcher <michael.malcher0804 AT googlemail.com>
  • To: Katja Triebel <katja AT triebel.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Führen von Waffen
  • Date: Fri, 20 Jul 2012 11:05:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Na ja, der Titel, den legalwaffenbesitzer.de dem Artikel gegeben hat,
ist ja eigentlich das, wogegen wir doch kämpfen wollen: Steuerung der
Lesermeinung durch Veränderung der Schlagzeile einer Pressemitteilung.

legalwaffenbesitzer.de schreibt "keine Umwege beim Transport von
Schusswaffen" über einen Artikel der Südwestpresse mit dem Titel
"Spontane Tat eines Schützen". Die Anklage lautet aber nicht
"unerlaubter Transport", sondern "Vorsätzliches unerlaubtes Führen
einer halbautomatischen Kurzwaffe". Hier gehts nicht um einen Umweg
auf der Heimfahrt vom Schützenhaus, sondern die Mitnahme der Waffe auf
dem Weg zur Arbeit und das Führen der Waffen auf einem befriedeten
Besitz eines Dritten, der hierfür ausdrücklich und schriftlich seine
Erlaubnis verweigert hatte. Ich denke nicht, dass der Transport,
sondern vielmehr das Führen der Waffe in der Firma ohne Erlaubnis
(Verstoß gegen § 12.2.1 WaffG) und das Aushändigen der Waffe an einen
nicht Berechtigten (§5.2c WaffG) maßgeblich für die Verurteilung war.

Das Urteil ist bitter für den Sportschützen, aber für hahnebüchen
halte ich eher die Tatsache, dass ein Deutscher Meister, der es ja
besser wissen müsste, mit der Waffe in die Firma spaziert um vor
Kollegen mit seinem Sportgerät zu prahlen. Hätte er die Waffe einfach
im Auto gelassen, hätte ihn auch keiner der Ex-Kollegen anschwärzen
können. Imho ist der Typ mit einer Bewährungsstrafe mehr als gut weg
gekommen.

Kaspardavid





Am 20. Juli 2012 09:56 schrieb Katja Triebel <katja AT triebel.de>:
> Ich glaube es geht eher um solche Dinge:
>
> http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/alle-news/258-gerichtsurteil-keine-umwege-beim-transport-von-schusswaffen
>
>
> Mir leuchtet kein Grund ein, der dieses Verhalten als
> Sicherheitsrisiko rechtfertigen würde.
>
> M.E. ist dieses Urteil hahnbüchen und bar jeder Rechtsstaatlichkeit.
>
>
>
> Guten Tag Axel Hammer,
>
> am Freitag, 20. Juli 2012 um 05:55 schrieben Sie:
>
>> Wenn Du meinst, eine von der Munition getrennte, verschlossene und nicht
>> zugriffsbereite Waffe auch über einen Umweg zum Schützenverein
>> transportieren zu dürfen - in Ordnung.
>
>> Wenn Du meinst, eine Waffe zugriffsbereit mitzunehmen - nein. Hier
>> trifft das was Guido et al. anführen, zu.
>> Sowas ist in Deutschland nicht nötig und sinnvoll. Menschen, die
>> heutzutage einen Waffenschein benötigen sind nicht zu beneiden.
>
>> Axel
>
>> Ein_Mann schrieb:
>>> Hallo,
>>> In Deutschland ist das Führen von Waffen nur in Ausnahmefällen
>>> gestattet. In anderen Ländern (Kanada, USA, Norwegen) wird dies durchaus
>>> liberaler gehandhabt.
>>>
>>> Ich fände es schön wenn man nicht mehr nur auf direktem Weg zum
>>> Schießstand und wieder Nachhause fahren müsste. Sondern die Waffe sofern
>>> man einen tadellosen Leumund hat auch sonst bei sich tragen kann.
>>>
>>> Vielleicht könnte man es Menschen ermöglichen nach einem Psychologischen
>>> Gutachten eine entsprechende Genehmigung zu bekommen.
>>>
>
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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