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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Führen von Waffen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Führen von Waffen


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Hammer <axel-hammer AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Führen von Waffen
  • Date: Fri, 20 Jul 2012 05:55:55 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Mailgate by Daten-Treuhand.de - Datensicherheitsdienstleistungen

Wenn Du meinst, eine von der Munition getrennte, verschlossene und nicht zugriffsbereite Waffe auch über einen Umweg zum Schützenverein transportieren zu dürfen - in Ordnung.

Wenn Du meinst, eine Waffe zugriffsbereit mitzunehmen - nein. Hier trifft das was Guido et al. anführen, zu.
Sowas ist in Deutschland nicht nötig und sinnvoll. Menschen, die heutzutage einen Waffenschein benötigen sind nicht zu beneiden.

Axel

Ein_Mann schrieb:
Hallo,
In Deutschland ist das Führen von Waffen nur in Ausnahmefällen
gestattet. In anderen Ländern (Kanada, USA, Norwegen) wird dies durchaus
liberaler gehandhabt.

Ich fände es schön wenn man nicht mehr nur auf direktem Weg zum
Schießstand und wieder Nachhause fahren müsste. Sondern die Waffe sofern
man einen tadellosen Leumund hat auch sonst bei sich tragen kann.

Vielleicht könnte man es Menschen ermöglichen nach einem Psychologischen
Gutachten eine entsprechende Genehmigung zu bekommen.





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