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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: takomitom <takomitom AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Mon, 14 May 2012 20:29:25 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Die Infantilisierte(kindliche) Gesellschaft(Benjamin R. Barber:/Consumed)/ hat keine Zukunft sie zerstört die Demokratie.
Als Gegenpol könnte das Recht sich mit Schußwaffe selbst zu Verteidigen in Notwehr wieder ein Korrektiv darstellen.

Deutsche Waffengesetzgebung soll Waffengebrauch in sachgerechte, vernünftige und ungefährliche Bahnen lenken. Sie soll helfen die notwendigen Waffen zweckdienlich zu nutzen, ohne vermeidbaren Schaden anzurichten. Langwaffen lassen ich mal in der Schadenbetrachtung außen vor, da die so unhandlich sind, daß die kaum mißbräuchlich von Verbrechern eingesetzt werden.

Langwaffenerwerb sollten also im Sinne leerer Kassen und eines schlanken Staates, wie von 1848 bis 1972, wieder allen frei gegeben werden, um unnütze teure Verwaltung zu sparen.

Anerkannten Gewalttätern = Einschlägig vorbestraften, sollten Kurzwaffen zu besitzen verboten werden – ausschließen läßt er sich nicht.

Allen anständigen Deutschen sollte hingegen nicht länger das Bedürfnis, sich gegen die seit 20 Jahren zunehmend steigernde Gewaltbedrohung wehren zu können, staatlicherseits verwehrt werden. Die bewaffnete und legale Verteidigung von Leben, Gesundheit wie sonstigen schutzwürdigen Werten im eigenen Haus, also sich vorsorglich auf eine Notwehrlage vorbereiten zu können, sollte als allgemein notwendiges zu befriedigendes Bedürfnis regelmäßig angenommen werden. Laßt also besorgte Väter wieder legal werden. Sie schützen sich selbst, die Polizei kann den notwendigen Schutz nicht leisten.

Jeder Haushalt sollte in Kurzwaffe zur Heimwehr besitzen. Nachteile sind nicht zu erwarten, siehe Schweiz

Eine Lockerung im Sinne obiger Besserungsvorschläge (besonders des Schutzbedürfnisses als Waffenbesitzbedürfnis endlich anzuerkennen) würde zunächst einer weiten besorgten schützenswerten staatstragenden Bevölkerung endlich den Weg aus der Illegalität ermöglichen, in den sie bisherige Gesetze (wirkungslos) zwangen. Eine Lockerung würde so dem Rechtsfrieden dienen, Bürger und Staat in dieser Hinsicht wieder miteinander versöhnen. Der gute Schub könnte sich auch in Bereichen in denen der Staat auf das Volk angewiesen ist (z. B. Steuerfreudigkeit) auswirken.

Die überfällige Legalisierung möglichen Opfern, die sich verteidigen können müssen, würde den heutigen heimlichen Waffenbesitzern endlich ermöglichen sachgerecht mit ihren Waffen zu üben und sie sicher zu handhaben. So wird die Unfallgefahr durch sachfremden Gebrauch abnehmen. Die vielen vorhanden Waffen würden sicherer.

Die notwendige, aber aus den bekannten Gründen unterbliebene Waffenausbildung und -übung, wird deren bestimmungsgemäße Wirkung, nämlich Gefahren abzuwehren, zum Nutzen der sich Schützenden und zum Schaden der Verbrecher verbessern. Wenn die Bösewichter erst merken, was ihnen blüht, wenn sie in fremde Häuser, in denen sich Vätern mit Waffen, die sie auch zu gebrauchen wissen, befinden, einsteigen, werden die bald nach England weiterziehen.

Als Erfolg einer Waffenrechtlockerung wird Kriminalität zurückgehen.

Deutschland hängt in seiner Informationinfrastrukurentwicklung hinter den Vereinigten Staaten von Amerika weit hinterher. Fortschrittliche Entwicklungen zur Information- und Kommunikationstechnik kommen meist von dort aus den U. S. A. Wenn wir unseren Nachteil überwinden wollen, die Zukunftsfähigkeit Deutschland sichern wollen, müssen wir unbedingt amerikanische Fachleute ins Land holen. Denen sind aber Länder, in denen sie ihr Eigentum und Leben nicht ausreichend vor Kriminellen geschützt wissen, noch selbst mit der Waffe schützen können, unangenehm. Sie bleiben dann lieber weg. Diese weichen Standortnachteile behindern unsere wirtschaftliche Entwicklung. Einem Amerikaner oder Schweizer ist schlecht beizubringen, daß er seine Waffen zu Haus lassen muß, wenn er bei uns arbeiten soll. Er fühlt sich dann zu Recht wehrlos.

Ein durch Waffenrechtlockerung verbesserte Sicherheit und schwindende Kriminalität wirkte sich als Standortvorteil günstig auf die wirtschaftliche Entwicklung, damit verbunden auch hiesige Arbeitsplätze aus.

Waffenrechtverschärfungen würden kontraproduktiv wirken, weil sich noch Wenigere an nochmals verschärften Gesetze halten würden. Allgemeine Gesetzlosigkeit in bedeutungsvollen gefühlsbeladenen Waffendingen leistete aber einer insgesamt laxeren Haltung zu Gesetzen und Staat Vorschub. Derartige „Schüsse nach hinten“ gefährden die Übereinstimmung zwischen Staat und Bürger, richten allgemein mehr Vertrauensschaden an, als mit nicht zu erzielender Sicherheitsmangelabwehr gewonnen werden könnte. Machen wir uns nichts vor: An Gesetze halten sich nur die Braven, jedoch nicht die einer Bestrafung Hohn lachenden Verbrecher.




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