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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: "Peer Ponocny" <P.Ponocny AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Tue, 08 May 2012 10:41:46 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

+1
-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Tue, 8 May 2012 04:35:15 -0400 (EDT)
> Von: tomalavr AT aol.com
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

> In der Tat weiss ich aus eigener Erfahrung, dass Waffen (egal welcher
> Art) ein falsches Gefühl der Sicherheit vermitteln können.
> Problematisch wird es wenn durch das vermeintliche Sicherheitsgefühl
> die Risikobereitschaft zunimmt. Wenn dann noch der
> Besitzer einen unsicheren oder leichtfertigen Charakter hat kann es
> schnell zur Katastrophe kommen.
> Merke, nach jeder Notwehrhandlung (mit oder ohne Waffen) muss die
> Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten. Im günstigsten
> Fall wird auf eine gegebene und adäquate Notwehrhandlung anerkannt und
> man bleibt straffrei.
> In ungünstigeren Fällen wird auf Notwehrexzess anerkannt. Damit wird
> man auch strafrechtlich belangt.
> In den ungünstigsten Fällen wird keine Notwehrhandlung anerkannt. Und
> dann wird man mit der ganzen Härte des Gesetzes
> belangt.
>
> Und da der LWB zuvor von den Behörden als besonders zuverlässig,
> charakterfest und im Umgang mit Waffen geübt eingeschätzt
> wurde, kann man sich auch nicht herausreden. Übles solziales Umfeld,
> böse Kindheit, Alkohol- und Drogenprobleme können nicht
> mehr glaubhaft vermittelt werden. Auch die Ausrede, dass sich der
> Schuss versehentlich gelöst hat gilt nicht mehr. Also wird man ggf.
> härter bestraft als der einschlägig bekannte und vorbestrafte
> Kriminelle aus dem Millieu.
>
> Der Einsatz von Waffen - insbesondere von Schusswaffen - als
> Notwehrhandlung muss damit immer das allerletzte Mittel sein, denn
> letztlich verletzt oder tötet mann einen Menschen und zerstört darüber
> hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das eigene Leben.
>
> Insofern wäre die "Bürgerwaffe" m.E. ein extrem schlechter Vorschlag.
>
> Grüße
> Volker
>
>
>
>
>
> -----Ursprüngliche Mitteilung-----
> Von: Mats Grundhoff <mats AT piratenpartei-nrw.de>
> An: 'Mailingliste der AG Waffenrecht'
> <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
> Verschickt: Mo, 7 Mai 2012 10:01 pm
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
>
> Ahoi,hat der Einbrecher eine Pistole und dir Frau aus deinem Beispiel
> zögert ist sie tot und nicht nur ausgeraubt worden. Ich nutze auch
> keinen Elektroschcker. Gegen einen Kampfsportler hat man immer
> schlechte Karten. Die, die ich kenne nehmen dir auch die Schusswaffe
> ab. Worauf ich hinauswollte: Waffen helfen nicht gegen Einbruch. Und
> wer nicht willens ist eine Waffe dann auch einzustzen, sollte sie auch
> nicht in solchen Falle herausholen. Waffen bietn selten Schutz. Sie
> bieten nur ein Schutzgefühl. Sie werden häufig gegen einen selbst
> eingesetzt oder führen zur Eskalation. Mit piratigen Grüßen,☠ Mats
>
> aka  „MuGen“
> P.S.: Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten.
>
> Diese eMail ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei
> Deutschland.Sie spiegelt nur die persönliche Meinung des Verfassers
> wider.Auch Nicht-Mitglieder können Nachrichten an diese Liste
> senden. From: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of
> mail AT welser.info
> Sent: Montag, 7. Mai 2012 11:06
> To: Mailingliste der AG Waffenrecht
> Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
>
>  Ahoi,   man muß mit einer Waffe keinen erschiesen um sich selbst zu
> schützen. Ein "noch einen Schritt weiter und ich schiesse" reicht meist
> schon aus.   Ich stelle mir in solchen Situationen eine schwache Frau
> vor. Diese mit einem Elektroschocker auf einen Einbrecher loszulassen,
> da ist wohl klar wer da als Verlierer aus dem Rennen geht. Mit einer
> Waffe kann man jemanden auf Distanz halten. Zur Verteidigung hat bis
> heute am besten die Abschreckung geholfen. Wenn sich eine Frau mit Kind
> und einer scharfen Waffe im Schlafzimmer verschanzt, dann  überlegt
> sich jeder Bösewicht ob er da einen Blick rein wirft. Ich denke auch
> das viele Menschen den Schuss auch nur als aller letztes Mittel
> einsetzen würden.   Selbt ich als 100KG Mann würde NIE mit einem
> Elektroschocker einem Messer oder einem Schlagstock gegen jemanden
> vorgehen. Das kann sehr schnell in die Hose gehen. Ein Freund von mir
> machte vor jahren Kampfsport, der nimmt einem schneller ein Messer oder
> ein Stock aus der Hals als man "aua" sagen kann und bricht einem noch
> fast das Handgelenk. Er sagt aber, dass wenn da jemand mit einer
> Pistole auf ihn zielen würde er 0 Chancen hätte.   Es gibt nicht nur
> die klassischen Einbrecher die einem nachts besuchen sondern auch
> gewaltbereite Ex Ehemänner, notgeile Nachbarn, aufdringliche
> Psychopaten....und Gewalt die von solchen ausgeht überschreitet bei
> weitem die der nächtlichen Diebesbanden.   gruss daniel 
>  
> Kilian Wied &lt;K_Wied AT gmx.de&gt; hat am 7. Mai 2012 um 10:40
> geschrieben:
>
> &gt;
> &gt;
> &gt; &gt; ----- Ursprüngliche Nachricht -----
> &gt; &gt; Von: Mats Grundhoff
> &gt; &gt; Gesendet: 07.05.12 10:27 Uhr
> &gt; &gt; An: 'Mailingliste der AG Waffenrecht'
> &gt; &gt; Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
> &gt; &gt;
> &gt; &gt; Ahoi,
> &gt; &gt; also ich ich möchte mir nicht auf das Gewissen laden einen
> Menschen getötet zu haben, nur um mein Hab und Gut zu verteidigen.
> Kämst du damit zurecht eien Drogensüchtigen Ersttäter der bei dir
> einbricht erschossen zu haben? Verjagen? Ja. Einen auf die Mütze geben?
> JA. Aber auf ihn schießen? Also bei mir ein definitives Nein...
> &gt; Danke.
> &gt;
> &gt; &gt;  Hol die zur Verteidigung einen Elektroschocker. Der ist
> zumindest nicht tödlch. Ich verstehe dein Anliegen, aber denk solche
> Zusammenhänge bitte immer in letzter Konsequenz auch zu Ende.
> &gt; Auch Elektroschocker können tödlich sein, wenns dumm läuft.
> &gt; Von daher sollte man sich das immer sehr genau überlegen, ob man
> tatsächlich bereit ist, einen Menschen zu töten oder nicht.
> &gt; Bzw. ob man dann damit leben will, einen Menschen getötet oder
> schwer verletzt zu haben.
> &gt; --
> &gt; Ag-waffenrecht mailing list
> &gt; Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> &gt; https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht --
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>
>
>
> --
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