ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: tomalavr AT aol.com
- To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
- Date: Tue, 8 May 2012 04:35:15 -0400 (EDT)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
In der Tat weiss ich aus eigener Erfahrung, dass Waffen (egal welcher Art) ein falsches Gefühl der Sicherheit vermitteln können.
Problematisch wird es wenn durch das vermeintliche Sicherheitsgefühl die Risikobereitschaft zunimmt. Wenn dann noch der
Besitzer einen unsicheren oder leichtfertigen Charakter hat kann es schnell zur Katastrophe kommen.
Merke, nach jeder Notwehrhandlung (mit oder ohne Waffen) muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten. Im günstigsten
Fall wird auf eine gegebene und adäquate Notwehrhandlung anerkannt und man bleibt straffrei.
In ungünstigeren Fällen wird auf Notwehrexzess anerkannt. Damit wird man auch strafrechtlich belangt.
In den ungünstigsten Fällen wird keine Notwehrhandlung anerkannt. Und dann wird man mit der ganzen Härte des Gesetzes
belangt.
Und da der LWB zuvor von den Behörden als besonders zuverlässig, charakterfest und im Umgang mit Waffen geübt eingeschätzt
wurde, kann man sich auch nicht herausreden. Übles solziales Umfeld, böse Kindheit, Alkohol- und Drogenprobleme können nicht
mehr glaubhaft vermittelt werden. Auch die Ausrede, dass sich der Schuss versehentlich gelöst hat gilt nicht mehr. Also wird man ggf.
härter bestraft als der einschlägig bekannte und vorbestrafte Kriminelle aus dem Millieu.
Der Einsatz von Waffen - insbesondere von Schusswaffen - als Notwehrhandlung muss damit immer das allerletzte Mittel sein, denn
letztlich verletzt oder tötet mann einen Menschen und zerstört darüber hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das eigene Leben.
Insofern wäre die "Bürgerwaffe" m.E. ein extrem schlechter Vorschlag.
Grüße
Volker
-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Mats Grundhoff <mats AT piratenpartei-nrw.de>
An: 'Mailingliste der AG Waffenrecht' <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mo, 7 Mai 2012 10:01 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
Ahoi,hat der Einbrecher eine Pistole und dir Frau aus deinem Beispiel zögert ist sie tot und nicht nur ausgeraubt worden. Ich nutze auch keinen Elektroschcker. Gegen einen Kampfsportler hat man immer schlechte Karten. Die, die ich kenne nehmen dir auch die Schusswaffe ab. Worauf ich hinauswollte: Waffen helfen nicht gegen Einbruch. Und wer nicht willens ist eine Waffe dann auch einzustzen, sollte sie auch nicht in solchen Falle herausholen. Waffen bietn selten Schutz. Sie bieten nur ein Schutzgefühl. Sie werden häufig gegen einen selbst eingesetzt oder führen zur Eskalation. Mit piratigen Grüßen,☠ Mats ☠ aka „MuGen“
P.S.: Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten.
Diese eMail ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland.Sie spiegelt nur die persönliche Meinung des Verfassers wider.Auch Nicht-Mitglieder können Nachrichten an diese Liste senden. From: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of mail AT welser.info
Sent: Montag, 7. Mai 2012 11:06
To: Mailingliste der AG Waffenrecht
Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
Ahoi, man muß mit einer Waffe keinen erschiesen um sich selbst zu schützen. Ein "noch einen Schritt weiter und ich schiesse" reicht meist schon aus. Ich stelle mir in solchen Situationen eine schwache Frau vor. Diese mit einem Elektroschocker auf einen Einbrecher loszulassen, da ist wohl klar wer da als Verlierer aus dem Rennen geht. Mit einer Waffe kann man jemanden auf Distanz halten. Zur Verteidigung hat bis heute am besten die Abschreckung geholfen. Wenn sich eine Frau mit Kind und einer scharfen Waffe im Schlafzimmer verschanzt, dann überlegt sich jeder Bösewicht ob er da einen Blick rein wirft. Ich denke auch das viele Menschen den Schuss auch nur als aller letztes Mittel einsetzen würden. Selbt ich als 100KG Mann würde NIE mit einem Elektroschocker einem Messer oder einem Schlagstock gegen jemanden vorgehen. Das kann sehr schnell in die Hose gehen. Ein Freund von mir machte vor jahren Kampfsport, der nimmt einem schneller ein Messer oder ein Stock aus der Hals als man "aua" sagen kann und bricht einem noch fast das Handgelenk. Er sagt aber, dass wenn da jemand mit einer Pistole auf ihn zielen würde er 0 Chancen hätte. Es gibt nicht nur die klassischen Einbrecher die einem nachts besuchen sondern auch gewaltbereite Ex Ehemänner, notgeile Nachbarn, aufdringliche Psychopaten....und Gewalt die von solchen ausgeht überschreitet bei weitem die der nächtlichen Diebesbanden. gruss daniel
Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de> hat am 7. Mai 2012 um 10:40 geschrieben:
>
>
> > ----- Ursprüngliche Nachricht -----
> > Von: Mats Grundhoff
> > Gesendet: 07.05.12 10:27 Uhr
> > An: 'Mailingliste der AG Waffenrecht'
> > Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
> >
> > Ahoi,
> > also ich ich möchte mir nicht auf das Gewissen laden einen Menschen getötet zu haben, nur um mein Hab und Gut zu verteidigen. Kämst du damit zurecht eien Drogensüchtigen Ersttäter der bei dir einbricht erschossen zu haben? Verjagen? Ja. Einen auf die Mütze geben? JA. Aber auf ihn schießen? Also bei mir ein definitives Nein...
> Danke.
>
> > Hol die zur Verteidigung einen Elektroschocker. Der ist zumindest nicht tödlch. Ich verstehe dein Anliegen, aber denk solche Zusammenhänge bitte immer in letzter Konsequenz auch zu Ende.
> Auch Elektroschocker können tödlich sein, wenns dumm läuft.
> Von daher sollte man sich das immer sehr genau überlegen, ob man tatsächlich bereit ist, einen Menschen zu töten oder nicht.
> Bzw. ob man dann damit leben will, einen Menschen getötet oder schwer verletzt zu haben.
> --
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