Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein


Chronologisch Thread 
  • From: techwessel <techwessel AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (WaffG geht uns alle an) --> Kleiner Waffenschein
  • Date: Thu, 03 May 2012 18:24:55 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Apropos KWS...

Es existiert kein einheitliches Dokument zum "Kleinen Waffenschein". Auch da gehört endlich eine Lösung her!
In der neuen Verwaltungsvorschrift habe ich mit Suchwort erstmal nichts über eine Vereinheitlichung des ausgestellten Stück Papiers lesen können, kann aber sein das ich die falschen Begriffe verwendet habe.

Manche Behörden stellen einen "Großen" aus welchem mit Schreibmaschine oder Stempel das Wort 'kleiner' vorangestellt wird. ( http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Kleiner_Waffenschein_Au%C3%9Fen.JPG&filetimestamp=20101216151316 )
Andere (zB meine Behörde = LRA Hof) hat mir *ZWEI (!!!) Seiten DIN A4* geschickt!
Zwei seiten sind nicht handhabbar, für WaffSch und WBK gibt es wunderbare Faltmäppchen aber ganze Seiten so falten und mitführen das sie auch nach Jahren noch lesbar sind ist beinahe unmöglich.

Können wir das also bitte in die Verbesserungen zum WaffG bzw dessen Anwendung aufnehmen?


Grüße

Patrick
________
Sportschütze, Wiederlader, Arbeitnehmer in Waffenfremder Branche (<--Tja, nix mit "Lobby")


On 03.05.2012 17:28, Kilian Wied wrote:
Logisch nach zu vollziehen ist das nicht.
Da es aber den kl. WaffSchein schon gab, wollte man den wohl nicht nach ein paar
Jahren schon wieder "abschaffen". (meine Vermutung...)

Das wird aber wahrscheinlich der nächste Schritt sein (wieder meine Vermutung), nachdem
ja Selbstschutz kein "allgemein anerkannter Zweck" ist.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
m.schieferdecker
Gesendet: Donnerstag, 3. Mai 2012 17:22
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an

Ahoi!


Kilian Wied<K_Wied AT gmx.de> hat am 3. Mai 2012 um 17:03 geschrieben:
Bis 2008 durfte man Hieb- und Schlagwaffen Führen (außer auf
öffentlichen Veranstaltungen und Demos).
[...]
Das ist jetzt komplett verboten!
Besonders fragwürdig ist dieses Verbot, weil es mit kleinem Waffenschein
problemlos möglich ist, eine Gaswaffe zur Selbstverteidigung zu führen -
außer auf öffentlichen Veranstaltungen.
(unabhängig davon, ob das Führen eine Gaswaffe mit Pfefferpatronen nun
sinnvoll ist oder nicht)

Und gerade die Pfeffer- bzw. Tränengaspatronen haben bei einem Nahschuss auf
1 Meter Entfernung erhebliche Verletzungen zur Folge.

Bei einem aufgesetzten Schuss ist sogar eine Gaswaffe tödlich. Wo da jetzt
der Unterschied liegen soll... wer weiß...

Gruß,
Marc
--
tweets: http://twitter.com/motorradblogger | lokal:
http://piratenpartei-iserlohn.de
priv: http://thegeek.de | mopped: http://www.das-motorradblog.de
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht






Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang