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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Subject: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an


Chronological Thread 
  • From: "m.schieferdecker" <m.schieferdecker AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Nachtrag zum Thema, WaffG geht uns alle an
  • Date: Thu, 3 May 2012 17:21:40 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ahoi!


Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de> hat am 3. Mai 2012 um 17:03 geschrieben:
> Bis 2008 durfte man Hieb- und Schlagwaffen Führen (außer auf öffentlichen
> Veranstaltungen und Demos).
> [...]
> Das ist jetzt komplett verboten!

Besonders fragwürdig ist dieses Verbot, weil es mit kleinem Waffenschein
problemlos möglich ist, eine Gaswaffe zur Selbstverteidigung zu führen - außer
auf öffentlichen Veranstaltungen.
(unabhängig davon, ob das Führen eine Gaswaffe mit Pfefferpatronen nun
sinnvoll
ist oder nicht)

Und gerade die Pfeffer- bzw. Tränengaspatronen haben bei einem Nahschuss auf 1
Meter Entfernung erhebliche Verletzungen zur Folge.

Bei einem aufgesetzten Schuss ist sogar eine Gaswaffe tödlich. Wo da jetzt der
Unterschied liegen soll... wer weiß...

Gruß,
Marc
--
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