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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Patrick Schiffer / Verschärfung des Waffenrechts

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Patrick Schiffer / Verschärfung des Waffenrechts


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Hammer <axel-hammer AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Patrick Schiffer / Verschärfung des Waffenrechts
  • Date: Fri, 27 Apr 2012 11:34:33 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Mailgate by Daten-Treuhand.de - Datensicherheitsdienstleistungen

Hier die ergänzende Informatioon:
- Umgangssprachlich "Schnellfeuergewehr" ist ein Selbstlader
- Umgangssprachlich Kriegswaffe, gemeint ist meist eine vollautomatischer Schußwaffe, also Maschinenpistole, Sturmgewehr, Maschinengewehr.

Links zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegswaffenkontrollgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Automatische_Schusswaffe

Selbstlader (auch genannt Halbautomaten) sind für Jäger und Sportschützen in Deutschland zugelassen.
Vollautomaten sind in Deutschland verboten für alle außer Polizei und Militär.

Gruß,
Axel

AdrianB schrieb:

Willard schrieb:
Richtig und richtig. Schnellfeuergewehre können in Deutschland nicht
legal sein. Kriegswaffen schon gar nicht.

Hallo,
wenn wir schon versuchen sachlich zu arbeiten - dann:
Was ist ein Schnellfeuergewehr?
Was ist eine Kriegswaffe?
Was ist der Unterschied?

Meine Bitte: Sache so nennen, wie es im Gesetz steht und nicht wie in
den Zeitungen

Grüße
Adrian




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