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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] § 42a - Einhaltung und Missverständnisse

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] § 42a - Einhaltung und Missverständnisse


Chronologisch Thread 
  • From: laszloboehm AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] § 42a - Einhaltung und Missverständnisse
  • Date: Thu, 29 Mar 2012 02:08:09 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Was erwartest Du von Provinzjournalisten, wenn nicht mal ARD und N24 den Unterschied zwischen WBK und WaffSch kennt ?



-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: techwessel <techwessel AT googlemail.com>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Di, 27 Mrz 2012 11:13 pm
Betreff: [Ag-waffenrecht] § 42a - Einhaltung und Missverständnisse

Für den Fall das es irgendwo Beispiele braucht was der §42a ausrichtet 
dachte ich schick ich mal eben die soeben gefundenen Zeitungsberichte in 
die Liste.
Sind nicht gerade Paradebeispiele vom Unschuldigen Opfer aber zeigen 
immerhin auf wo Ermittlungsarbeit verloren geht die andernorten fehlt.


Natürlich in erster Linie eine schlechte Idee, aber gut ausgegangen: 
Tankstellenbesuch mit Spielzeugpistole im Hosenbund

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Tankstellenkunde-mit-Spielzeugpistole-loest-Grossalarm-aus-_arid,400624.html



Jugendliche mit Airsoftwaffen haben in einem Abrisshaus gespielt, 
Granaten wurden mit Böllern imitiert und eines jener schrecklichen 
Einhandmesser wurde bei der Stürmung auch gefunden.
Vielleicht ist das Schimpfwort 'Einhandmesser' hier der Grund gewesen 
wieso im Artikel von einem Waffenschein zum Besitz der 
Plastikkugelbeschleuniger fabuliert wird...

http://www.jenaer-nachrichten.de/lifestyle/989-gefaehrliches-spiel-mit-softair-waffen-in-jena




Hierzu habe ich eine Nebenfrage an die Rechtsgelehrten: Ist das 
irgendwie angreifbar oder unterliegt es der "Pressefreiheit" 
(Schließlich kann  ja, sollte es bemerkt werden, eine Korrektur in einer 
Unbedeutenden Ecke der Printausgabe untergebracht werden) ein bisschen 
was dazu- oder umzudichten?



Grüße

Patrick
________
Sportschütze, Wiederlader, Arbeitnehmer in Waffenfremder Branche 
(<--Tja, nix mit "Lobby")
-- 
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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