Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] § 42a - Einhaltung und Missverständnisse

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] § 42a - Einhaltung und Missverständnisse


Chronologisch Thread 
  • From: "wildblog.eu" <peter AT wildblog.eu>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] § 42a - Einhaltung und Missverständnisse
  • Date: Tue, 27 Mar 2012 21:33:41 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ich denke die Beispiele sind auch nicht wirklich hilfreich. Schon weil man noch nicht mal so ohne Weiteres beurteilen kann ob da irgendwer "total überreagiert" hat. Als Erwachsener mit einer "Pistole" im Hosenbund rumzulaufen - ist schon wirklich saublöd. Da kann man eigentlich Niemandem "böse sein" der da was in den falschen Hals kriegt. Und daß Leute Böller mit Schüssen verwechseln ist ja auch nicht ganz so abwegig - zumal wenn sie wohl nicht gesehen haben daß da Jugendliche am spielen sind. (also mit 16 hab ich auch schon was Anderes als mit 10 gespielt...)

Für mich sind solche Ereignisse eher ein Indiz dafür daß generell etwas in der Gesellschaft im Umgang mit dem Thema Waffe nicht stimmt. Nicht nur weil Viele eine Spielzeugpistole nicht mehr von einer echten Waffe unterscheiden können. Sonern vor allem weil in der Bevölkerung auch das Wissen um den angemessenen Umgang mit etwas das vielleicht Anderen Angst machen könnte abhanden gekommen ist. Da denke ich jetzt auch an so manchen (friedlichen) Punker der mit seiner Aufmachung mindestens billigend in Kauf nimmt daß Andere verängstigt/verunsichert werden.

Jemand der mit Waffen vertraut ist würde nie so etwas (Tankstellenfall) machen - auch nicht mit einer "Spielzeugpistole". Einfach weil er wüßte daß in der Hand von einem einigermaßen Erwachsenen eine Waffe immer bedrohlich rüber kommt - und daß das Andere eben unnötig verunsichern oder gar einschüchtern kann. Darum trägt man ja als Jäger seine Waffe (wenn man sie nicht ganz einpacken kann) auch mit offenem Verschluß bzw. die Büchse geknickt damit Jeder sehen kann daß von der Waffe keine Gefahr ausgeht und ihr Träger "in friedlicher Absicht unterwegs ist". Und eine Faustfeuerwaffe trägt man dann halt im geschlossenen Holster und nicht.
Also ich denke auch da eher in Richtung "Bambieffekt" - eine Gesellschaft die einfach den Bezug zu Verantwortung verloren hat. Aber dorthin kommen wir eben nicht mit Verboten sondern eher mit einem selbstverständlicheren Umgang mit Sachverhalten welche die Gesellschaft einfach verdrängt obwohl sie mitten in der Gesellschaft ihren Platz haben.

Natürlich ist es blödsinnig jemanden für das Führen einer Spielzeugpistole zu bestrafen. So blödsinnig wie das Gesetz das es verbietet. Aber das erklärt man ja nicht unbedingt am besten damit daß man zeigt daß es tatsächlich solche Knallköppe gibt denen man sowas verbieten muß weil sie selber nicht mehr so weit denken können.
Weil dann wäre ja die Reaktion vielfach: Müssen wir offensichtlich schon verbieten - weil jeder zweite Tankstellenpächter regelmäßig einen Herzkaspar bekommt weil schon wieder ein Spaßvogel auf seine Weise gegen die hohen Spritpreise protestiert und mit der Spielzeugwaffe in den Shop zum Bezahlen rennt...

Also auch hier würde ich jetzt nicht auf den "Polizeilichen Klimbim" abstellen - sondern einfach beim Thema Freiheit bleiben. Freiheit ist ja nicht nur die Freiheit etwas zu tun - sondern auch die Freiheit etwas zu lassen. Zum Beispiel etwas zu tun das Andere in den falschen Hals bekommen können - oder sich einen Spaß draus zu machen etwas zu tun das Andere ganz sicher in den falschen Hals bekommen. Also Freiheit auch als Quelle der Eigenverantwortung - nicht nur als "Narrenfreiheit" nach dem Motto "Wir sind jetzt schon so schön entmündigt - bald können wir uns endlich lebenslänglich wie Kinder aufführen".





Am 27.03.2012 20:05, schrieb techwessel:
Für den Fall das es irgendwo Beispiele braucht was der §42a ausrichtet dachte ich schick ich mal eben die soeben gefundenen Zeitungsberichte in die Liste.
Sind nicht gerade Paradebeispiele vom Unschuldigen Opfer aber zeigen immerhin auf wo Ermittlungsarbeit verloren geht die andernorten fehlt.


Natürlich in erster Linie eine schlechte Idee, aber gut ausgegangen: Tankstellenbesuch mit Spielzeugpistole im Hosenbund

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Tankstellenkunde-mit-Spielzeugpistole-loest-Grossalarm-aus-_arid,400624.html



Jugendliche mit Airsoftwaffen haben in einem Abrisshaus gespielt, Granaten wurden mit Böllern imitiert und eines jener schrecklichen Einhandmesser wurde bei der Stürmung auch gefunden.
Vielleicht ist das Schimpfwort 'Einhandmesser' hier der Grund gewesen wieso im Artikel von einem Waffenschein zum Besitz der Plastikkugelbeschleuniger fabuliert wird...

http://www.jenaer-nachrichten.de/lifestyle/989-gefaehrliches-spiel-mit-softair-waffen-in-jena




Hierzu habe ich eine Nebenfrage an die Rechtsgelehrten: Ist das irgendwie angreifbar oder unterliegt es der "Pressefreiheit" (Schließlich kann ja, sollte es bemerkt werden, eine Korrektur in einer Unbedeutenden Ecke der Printausgabe untergebracht werden) ein bisschen was dazu- oder umzudichten?



Grüße

Patrick
________
Sportschütze, Wiederlader, Arbeitnehmer in Waffenfremder Branche (<--Tja, nix mit "Lobby")





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang