Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)


Chronologisch Thread 
  • From: Heiko Humbert <heiko.humbert AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)
  • Date: Sat, 03 Mar 2012 12:50:03 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Zumindest die innenpolitische Sprecherin der Bay. SPD Landtagsfraktion
scheint das Waffenrecht zu kennen. Vermutlich hat mal wieder ein Redakteur,
ein Journalist oder ein Parteigenosse unzulässig gekürzt.

In ihrer Auslassung zum Thema schreibt Frau Schmitt-Bussinger:
<cite>
Vor diesem Gesamtbild sei es dringend erforderlich, so der Antrag, dass die
bestehenden Gesetze zum Schutz der demokratischen Bürgerinnen und Bürger
umgehend angewendet und durchgesetzt würden. Die bestehende Gesetzeslage
erscheine absolut ausreichend, um die Waffenbesitzerlaubnis von Mitgliedern
der NPD oder anderer rechtsextremer Vereinigungen zu entziehen.
</cite>
Quelle: http://bayernspd-landtag.de/presse/details.cfm?ID=14650

Ob sich ihr Sachwissen auch darauf erstreckt, dass man nur "Legalwaffen"
effektiv kontrollieren und auch einziehen kann, darauf habe ich sie eben mal
angemailt. Illegale Waffen sind nun mal nicht registriert - da kann man nur
bei einem ganz konkreten Verdacht etwas machen.

lg
Heiko

Am 03.03.12 11:30 schrieb "charly.strolchi AT t-online.de" unter
<charly.strolchi AT t-online.de>:

> Hallo!
>
> Manchmal glaube ich dass in Sachen Waffenrecht nur noch Ideologie
> vertreten wird. Aus Zeitungsberichten konnte ich entnehmen, dass letzt
> Woche die SPD in Bayern und jetzt der Bundesrat forderte, "Rechten" und
> "Nazis" den Zugang zu legalen erlaubnispflichtigen Waffen, also die
> Ausstellung einer Waffenbesitzkarte - die SPD Bayern redete von
> Waffenscheinen, was natürlich ein Quatsch ist, die meinten in Unkenntnis
> Waffenbesitzkarten - zu erschweren.
>
> Es wäre unglaublich schön wenn sich in solchen Diskussionen Leute zu
> Wort melden würden die wenigstens das Gesetz mal gelesen hätten, denn -
> die Forderung ist schon lange Gesetz und wird umgesetzt. Nach §5 Abs. 2
> Nr. 3 WaffG sind Personen, die einzeln oder als Mitglied in einer
> Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen ..., die
> insbesondere gegen die verfassungsmäßige Ordnung (Buchst. a) oder gegen
> den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind (Buchst. b)
> regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen. §5 Abs. 2 Nr.
> 2 erfasst die verfassungswidrigen Organisationen. Was also soll diese
> medienwirksame Aufspielerei? Steht doch alles schon drin.
>
> Lt. Bundesverwaltungsgericht (Entscheid vom 30.09.2009, Az. 6 C 29/08)
> gilt dies auch für Personen, die solche Bestrebungen in einer nicht
> verbotenen Partei verfolgen und unterstützen. Und die WaffVwV spricht
> klar davon, dass die Nr. 3 zwar aktives ziel- und zweckgerichtetes
> Vorgehen verlangt, jedoch nicht aggressiv-kämpferisches Vorgehen. Damit
> können auch bei entsprechender Betätigung Mitglieder einer Vereinigung
> unterhalb der Funktionärsebene von der Vorschrift erfasst werden.
>
> Wie Gerichte das sehen wird die Zukunft zeigen. Mir ist ein Fall in
> Oberfranken bekannt, bei dem mit dieser Begründung die Waffenbesitzkarte
> entzogen werden soll.
>
> Was auch erstaunt ist die Tatsache, dass der Bundesrat eine Regelanfrage
> beim Verfassungsschutz ins Gespräch bringt. Schon bislang werden die
> Regelüberprüfungen der Waffenbesitzer als auch die Anfragen bei Antrag
> auf eine Waffenbesitzkarte von den zuständigen
> Kriminalpolizeidienststellen bearbeitet, und da gehört auch eine Anfrage
> beim K "Staatsschutz" dazu. Und die wissen in der Regel wesentlich
> besser Bescheid als der Verfassungsschutz, da ja auch mögliche
> Alkoholdelikte - das wären auch Alkoholwerte, die z. B. bei einer
> Zeugenaussage erhoben werden (als Beispiel und zur Verdeutlichung,
> Bürger A kommt zur Polizei, will Anzeige machen, ist alkoholisiert. Da
> wird der Wert erhoben und er nüchtern erneut vorgeladen) in die
> Überprüfung der Zuverlässigkeit einfließen. Auch das wird also schon
> durchgeführt, und so stellt sich wieder einmal die Frage weiß man
> überhaupt von was man redet?
>
> Beste Grüße
> Uwe Weber






Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang