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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Hammer <axel-hammer AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)
  • Date: Sat, 03 Mar 2012 14:00:46 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Mailgate by Daten-Treuhand.de - Datensicherheitsdienstleistungen

Bitte diesen Text redigieren und in die Themensammlung stellen.
Gut geschrieben!

Axel

charly.strolchi AT t-online.de schrieb:
Hallo!

Manchmal glaube ich dass in Sachen Waffenrecht nur noch Ideologie
vertreten wird. Aus Zeitungsberichten konnte ich entnehmen, dass letzt
Woche die SPD in Bayern und jetzt der Bundesrat forderte, "Rechten" und
"Nazis" den Zugang zu legalen erlaubnispflichtigen Waffen, also die
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte - die SPD Bayern redete von
Waffenscheinen, was natürlich ein Quatsch ist, die meinten in Unkenntnis
Waffenbesitzkarten - zu erschweren.

Es wäre unglaublich schön wenn sich in solchen Diskussionen Leute zu
Wort melden würden die wenigstens das Gesetz mal gelesen hätten, denn -
die Forderung ist schon lange Gesetz und wird umgesetzt. Nach §5 Abs. 2
Nr. 3 WaffG sind Personen, die einzeln oder als Mitglied in einer
Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen ..., die
insbesondere gegen die verfassungsmäßige Ordnung (Buchst. a) oder gegen
den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind (Buchst. b)
regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen. §5 Abs. 2 Nr.
2 erfasst die verfassungswidrigen Organisationen. Was also soll diese
medienwirksame Aufspielerei? Steht doch alles schon drin.

Lt. Bundesverwaltungsgericht (Entscheid vom 30.09.2009, Az. 6 C 29/08)
gilt dies auch für Personen, die solche Bestrebungen in einer nicht
verbotenen Partei verfolgen und unterstützen. Und die WaffVwV spricht
klar davon, dass die Nr. 3 zwar aktives ziel- und zweckgerichtetes
Vorgehen verlangt, jedoch nicht aggressiv-kämpferisches Vorgehen. Damit
können auch bei entsprechender Betätigung Mitglieder einer Vereinigung
unterhalb der Funktionärsebene von der Vorschrift erfasst werden.

Wie Gerichte das sehen wird die Zukunft zeigen. Mir ist ein Fall in
Oberfranken bekannt, bei dem mit dieser Begründung die Waffenbesitzkarte
entzogen werden soll.

Was auch erstaunt ist die Tatsache, dass der Bundesrat eine Regelanfrage
beim Verfassungsschutz ins Gespräch bringt. Schon bislang werden die
Regelüberprüfungen der Waffenbesitzer als auch die Anfragen bei Antrag
auf eine Waffenbesitzkarte von den zuständigen
Kriminalpolizeidienststellen bearbeitet, und da gehört auch eine Anfrage
beim K "Staatsschutz" dazu. Und die wissen in der Regel wesentlich
besser Bescheid als der Verfassungsschutz, da ja auch mögliche
Alkoholdelikte - das wären auch Alkoholwerte, die z. B. bei einer
Zeugenaussage erhoben werden (als Beispiel und zur Verdeutlichung,
Bürger A kommt zur Polizei, will Anzeige machen, ist alkoholisiert. Da
wird der Wert erhoben und er nüchtern erneut vorgeladen) in die
Überprüfung der Zuverlässigkeit einfließen. Auch das wird also schon
durchgeführt, und so stellt sich wieder einmal die Frage weiß man
überhaupt von was man redet?

Beste Grüße
Uwe Weber




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