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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...
  • Date: Sat, 25 Feb 2012 14:35:59 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Tux-id: 1330176989-2115

Hi,

100% Zustimmung zu Axel

Die Statements der AG sind für "Nicht-LWBs" gedacht.


Juristisch haltbar sollten unsere zukünftigen Forderungen sein ;)

Dort ist eine präzise Wortwahl nötig, obwohl ja Grün und Rot uns
eigentlich gerade das Gegenteil vorführen

LG

Katja


Guten Tag Axel Hammer,

am Samstag, 25. Februar 2012 um 14:06 schrieben Sie:

> Hallo zusammen,

> bitte diesen Kurzartikeol nicht unnötig aufblähen.
> Es geht darum, kurz und prägnant zu formulieren.

> Es geht NICHT darum, juristische sauber und hochdetailliert eine
> Abhandlung zu schreiben. Die Empfänger können mit diesen Details nichts
> anfangen.

> Ich werde den Text dahingehend auch nochmal überarbeiten.

> Axel

> techwessel schrieb:
>> Hallo,
>>
>> fällt mir gerade erst auf, aber auch die Sätze:
>>
>>> * ... musste er für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag stellen
>>> und zwar
>>> o beim Schießsport-Verband
>>> o beim Schießsport-Verein
>>> o bei den Genehmigungs- und Ordnungsbehörden *der Polizei *
>>> * ... musste er auch für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte
>>> einen Antrag stellen und zwar
>>> o beim Schießsport-Verband
>>> o beim Schießsport-Verein
>>> o und bei den Genehmigungsbehörden
>>>
>>
>> treffen nicht Absolut und Grundsätzlich zu. Zuallererst sollte "der
>> Polizei" einfach weggelassen werden, warum ist schon ausgiebig begründet
>> worden.
>>
>> Jedenfalls gibt es Ausnahmen welche in §14WaffG genauestens aufgeführt
>> sind - bezeichnenderweise handelt es sich bei den Ausnahmen
>> ausschließlich um nicht deliktrelevante Langwaffen die noch nichtmal
>> Selbstlader sein dürfen und doch recht seltene Vorderlader.
>> Die durch §14 ermöglichte "Gelbe WBK" muss nur einmal beim Verband
>> beantragt werden und erlaubt nach erhalt nicht nur den Kauf vom
>> entsprechenden Gewehren (und nicht-freien Vorderladern) sondern auch der
>> entsprechenden Munition für die Waffen die eingetragen sind. Man ist
>> nach kauf binnen zwei Wochen verpflichtet den kauf bei seiner Behörde
>> anzuzeigen - da es in aller Regel bei rechtstreuen Sportschützen keine
>> Versagensgründe gibt ist nur ein formaler Stempel zu setzen. (Gäbe es
>> zwischenzeitlich Gründe würde man sicherlich schon vor einem Kauf durch
>> vermummtes Personal vom SEK darauf hingewiesen... ;-) )
>>





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