ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Andreas Gutwirth <gutwirth AT gmx.de>
- To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...
- Date: Sat, 25 Feb 2012 17:53:10 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Ahoi, Am 25.02.2012 13:23, schrieb techwessel: Hallo, Die Aussage "bei den Genehmigungs- und Ordnungsbehörden der Polizei" dient in erster Linie der Information für die Allgemeinheit (auch für die Bürger die nichts mit dem "Schießsport am Hut haben" z. B. der Nachbar) um in Summe den Waffenbesitz-Genehmigungsprozess darzustellen und auf Grund der vielen verschiedenen Genehmigungsinstanzen den Sicherheits-Prozess aufzuzeigen . Die Zielgruppe sind nicht in erster Linie die Juristen. Die Polizei ist maßgeblich bei dem Genehmigungsprozess beteiligt, auf Kreisebene werden sogar in unserem Bereich noch andere Ämter kontaktiert. Das weiter zu definieren würde den Rahmen und die Zielsetzung sprengen.
Auf unserer Seite beim Abschnitt: "Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..." geht es um einen allgemeinen Informationstransfer, mit dem Ziel, bei der nicht schießenden Bevölkerung mögliche Ängste zu verringern und Vertrauen in den Schießsport und zum Sportschützen aufzubauen. Welche Waffen in der Vergangenheit Deliktrelevant waren, oder auch weitergehende "Paragraphenreiterei" interessiert den Bürger/Nachbar erst mal nicht. Der "Nachbar" möchte erst-mal Sicherheit und keine technischen Abhandlungen. Die bestehende Waffengesetzgebung ist nicht grundsätzlich auf Logik oder Kriterien wie Deliktrelevanz aufgebaut. Seltene Vorderlader sind es im übrigen auch nicht, da die "Replika" und insbesondere die Perkussionsrevolver doch noch recht häufig anzutreffen sind. Aber das noch weiter zu vertiefen ist nicht ziel führend und auch nicht unserer Sache dienlich. Die durch §14 ermöglichte "Gelbe WBK" muss nur einmal beim Verband beantragt werden und erlaubt nach erhalt nicht nur den Kauf vom entsprechenden Gewehren (und nicht-freien Vorderladern) sondern auch der entsprechenden Munition für die Waffen die eingetragen sind. Man ist nach kauf binnen zwei Wochen verpflichtet den kauf bei seiner Behörde anzuzeigen - da es in aller Regel bei rechtstreuen Sportschützen keine Versagensgründe gibt ist nur ein formaler Stempel zu setzen. (Gäbe es zwischenzeitlich Gründe würde man sicherlich schon vor einem Kauf durch vermummtes Personal vom SEK darauf hingewiesen... ;-) ) Auch hier gilt es wieder allgemein verständliche Informationen an die Bürger zu geben um Vertrauen aufzubauen (denn wir Sportschützen sind verantwortungsvolle Bürger) und nicht mit den Details wie grüne , oder gelbe, oder rote Waffenbesitzkarte weiter Verwirrung zu schaffen. Sorry aber es geht hier um den Fortbestand des legalen Waffenbesitzes und nicht ob wir bei der Sachkunde schön aufgepasst haben. Da man das alles in einem so kurzen Leittext nicht aufschlüsseln kann empfehle ich schlicht folgende oder ähnliche Formulierung: Leider fehlt hier der Verweis auf den Verein auch als "soziales" "Kontrollorgan" (darüber "stolperte" ja auch der BDMP) im Genehmigungsprozess, der im übrigen von der Gesetzgebung so beabsichtigt ist. (ohne Unterschrift des Vereins oder SLG-Leitung keine Waffe) So formuliert entspricht es geltendem Recht mit dem Makel nicht ausführlich zu sein. Die Aussage "Ein Verein fungiert letztendlich nur als Vermittler zwischen seinen Schützen und dem Verband" ist falsch, siehe oben. Das ein Vereinsvorstand vor der Vermittlung eines Antrages an den Sportverband auch noch seinen Servus unter die internen Papiere setzen soll ist zwar eine schöne Sache um eine tatsächlich persönliche Bewertung über den Antragssteller zu erhaschen aber letztlich durch Einzelmitglieder oder aber auch Schauspielkunst nicht immer machbar. Einzelmitgliedern werden (laut Verbände) keine Befürwortungen mehr ausgestellt. Auch hier gilt wieder: ohne Unterschrift keine Waffe. Mit der Schauspielkunst haben wir wenig Erfahrung, bei uns sind es Sportschützen die den Schießsport betreiben wollen.
Leider konnte ich diese Ausführungen als Sachkundiger nicht bestätigen. Unter Berücksichtigung der Psychologie sind die Ausführungen aber sehr Beachtenswert. Zuletzt noch ein §-Zitat: Der §14 Abs. 4 WaffG ist uns Sportschützen absolut geläufig und nichts neues, aber für den Nachbarn/Bürger erstmal zweitrangig und uninteressant. Schönes Wochenende und mit freundlichem Gruß Andreas (Speedy) Sportschütze, Wiederlader, Fleischesser | Angestrebte Abschlüsse: Amateurfunkzeugnis Klasse A
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- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., Axel Hammer, 25.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., Katja Triebel, 25.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., techwessel, 25.02.2012
- [Ag-waffenrecht] Argumentationshilfe Waffenbesitz, Heiko Humbert, 25.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Argumentationshilfe Waffenbesitz, laszloboehm, 25.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Argumentationshilfe Waffenbesitz, Heiko Humbert, 26.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Argumentationshilfe Waffenbesitz, Andreas Gutwirth, 26.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Argumentationshilfe Waffenbesitz, Cathy, 26.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Argumentationshilfe Waffenbesitz, Heiko Humbert, 26.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., Axel Hammer, 25.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., tomalavr, 25.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., tomalavr, 26.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., tomalavr, 26.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., Guido Körber, 26.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., tomalavr, 26.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., techwessel, 26.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist..., Heiko Humbert, 26.02.2012
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