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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Hammer <axel-hammer AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...
  • Date: Sat, 25 Feb 2012 14:06:39 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Mailgate by Daten-Treuhand.de - Datensicherheitsdienstleistungen

Hallo zusammen,

bitte diesen Kurzartikeol nicht unnötig aufblähen.
Es geht darum, kurz und prägnant zu formulieren.

Es geht NICHT darum, juristische sauber und hochdetailliert eine Abhandlung zu schreiben. Die Empfänger können mit diesen Details nichts anfangen.

Ich werde den Text dahingehend auch nochmal überarbeiten.

Axel

techwessel schrieb:
Hallo,

fällt mir gerade erst auf, aber auch die Sätze:

* ... musste er für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag stellen
und zwar
o beim Schießsport-Verband
o beim Schießsport-Verein
o bei den Genehmigungs- und Ordnungsbehörden *der Polizei *
* ... musste er auch für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte
einen Antrag stellen und zwar
o beim Schießsport-Verband
o beim Schießsport-Verein
o und bei den Genehmigungsbehörden


treffen nicht Absolut und Grundsätzlich zu. Zuallererst sollte "der
Polizei" einfach weggelassen werden, warum ist schon ausgiebig begründet
worden.

Jedenfalls gibt es Ausnahmen welche in §14WaffG genauestens aufgeführt
sind - bezeichnenderweise handelt es sich bei den Ausnahmen
ausschließlich um nicht deliktrelevante Langwaffen die noch nichtmal
Selbstlader sein dürfen und doch recht seltene Vorderlader.
Die durch §14 ermöglichte "Gelbe WBK" muss nur einmal beim Verband
beantragt werden und erlaubt nach erhalt nicht nur den Kauf vom
entsprechenden Gewehren (und nicht-freien Vorderladern) sondern auch der
entsprechenden Munition für die Waffen die eingetragen sind. Man ist
nach kauf binnen zwei Wochen verpflichtet den kauf bei seiner Behörde
anzuzeigen - da es in aller Regel bei rechtstreuen Sportschützen keine
Versagensgründe gibt ist nur ein formaler Stempel zu setzen. (Gäbe es
zwischenzeitlich Gründe würde man sicherlich schon vor einem Kauf durch
vermummtes Personal vom SEK darauf hingewiesen... ;-) )





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