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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...


Chronologisch Thread 
  • From: techwessel <techwessel AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Wenn Ihr Nachbar Sportschütze ist...
  • Date: Sat, 25 Feb 2012 13:23:15 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

fällt mir gerade erst auf, aber auch die Sätze:

  • ... musste er für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag stellen und zwar
    • beim Schießsport-Verband
    • beim Schießsport-Verein
    • bei den Genehmigungs- und Ordnungsbehörden der Polizei
  • ... musste er auch für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte einen Antrag stellen und zwar
    • beim Schießsport-Verband
    • beim Schießsport-Verein
    • und bei den Genehmigungsbehörden

treffen nicht Absolut und Grundsätzlich zu. Zuallererst sollte "der Polizei" einfach weggelassen werden, warum ist schon ausgiebig begründet worden.

Jedenfalls gibt es Ausnahmen welche in §14WaffG genauestens aufgeführt sind - bezeichnenderweise handelt es sich bei den Ausnahmen ausschließlich um nicht deliktrelevante  Langwaffen die noch nichtmal Selbstlader sein dürfen und doch recht seltene Vorderlader.
Die durch §14 ermöglichte "Gelbe WBK" muss nur einmal beim Verband beantragt werden und erlaubt nach erhalt nicht nur den Kauf vom entsprechenden Gewehren (und nicht-freien Vorderladern) sondern auch der entsprechenden Munition für die Waffen die eingetragen sind. Man ist nach kauf binnen zwei Wochen verpflichtet den kauf bei seiner Behörde anzuzeigen - da es in aller Regel bei rechtstreuen Sportschützen keine Versagensgründe gibt ist nur ein formaler Stempel zu setzen. (Gäbe es zwischenzeitlich Gründe würde man sicherlich schon vor einem Kauf durch vermummtes Personal vom SEK darauf hingewiesen... ;-) )

Da man das alles in einem so kurzen Leittext nicht aufschlüsseln kann empfehle ich schlicht folgende oder ähnliche Formulierung:

  • ... musste er für seine Sportwaffen einen Antrag stellen und zwar
    • beim Schießsport-Verband
    • bei den Genehmigungs- und Ordnungsbehörden
  • ... musste er auch für den Kauf jeder Munitionssorte einen Antrag stellen und zwar
    • bei den Genehmigungsbehörden

So formuliert entspricht es geltendem Recht mit dem Makel nicht ausführlich zu sein.

Den Verein lasse ich deshalb weg weil es nicht nur Sportschützen gibt die als Einzelmitgliedern in einem Verband organisiert sind sonder auch weil der Verein selbst keine absolute Antragsgewalt über seine Mitglieder hat. Ein Verein fungiert letztendlich nur als Vermittler zwischen seinen Schützen und dem Verband.
Das ein Vereinsvorstand vor der Vermittlung eines Antrages an den Sportverband auch noch seinen Servus unter die internen Papiere setzen soll ist zwar eine schöne Sache um eine tatsächlich persönliche Bewertung über den Antragssteller zu erhaschen aber letztlich durch Einzelmitglieder oder aber auch Schauspielkunst nicht immer machbar.

Möchten andere Fach- und Sachkundige meine Ausführung bestätigen bzw als beachtenswert bezeichnen?


Zuletzt noch ein §-Zitat:

§14 Abs. 4 WaffG:

"Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen."


Schönes Wochenende

Patrick
________
Sportschütze, Wiederlader | Angestrebte Lehrgänge: "Jugendwart" , "Schießleiter"



On 25.02.2012 10:48, Andreas Gutwirth wrote:
Ahoi,

Wenn ihr Nachbar Sportschütze ist, dann... nochmal überarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas (Speedy)




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