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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü


Chronologisch Thread 
  • From: Richard Wiesenmayer <rwiesenmayer AT me.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü
  • Date: Wed, 08 Feb 2012 23:56:39 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Die Gesetzgebung ja, die Vorschriften und Gebührenordnungen dazu m.W., nein. Ist ähnlich wie beim §27 SprengG (Bundesgesetz). Da kochen die Länder bzw. die Landkreise auch ihr eigenes Süppchen. Ob Gebühren oder auch Vorschriften zur Lagerung bzw. Verwendung des Pulvers. Man darf sich ruhig fragen ob diese "Lokalspezialitäten" sinnvoll sind. M.E. ist eine bundeseinheitliche Regulierung anzustreben. Es gibt sicherlich gute Gründe für lokal unterschiedliche Gebührensätze wie z.B. bei Abwasser/Müllabfuhr usw. Beim Waffen- und Sprengstoffgesetz eher weniger.

Gruß
Richard

Am 08.02.2012 um 23:37 schrieb tomalavr AT aol.com:

Hallo tirpitz,


ich gehe mal naiv davon aus, dass das WaffR und die Verwaltungsvorschriften Bundesrecht ist.
Dementsprechend würde ich erwarten, dass auch eine bundeseinheitliche Gebührenregelung
anzusetzen ist. Dementsprechend habe ich mich an der folgenden Aussage gestossen:
>> Hier im Bodenseekreis müssen zum Beispiel die Legalwaffenbesitzer aus 
>> Friedrichshafen-Stadt keine Gebühr für die Kontrolle bezahlen, während 
>> bei einer Kontrolle im Landkreis knappe 100 € fällig werden.

Das wäre imho genauso plausibel, wenn ich in Hintertupfing von der Kommunalen
Verwaltung für zu schnelles Autofahren eine Geldbusse in Höhe von €20,-- und
in in Hamburg eine Geldbusse von €200,-- zu zahlen hätte. Hier hat sich m.W.
eine bundesweit einigermassen einheitliche Bussgeldordnung etabliert.
Oder andersrum ausgedrückt in Bremen müsste ich - wenn das mit der Waffensteuer
nichts wird - damit rechnen pro ungebetenen Hausbesuch €300,-- pro Waffe zu
blechen. Irgendwie riecht mir das sehr nach Willkür, wenn für gleichartige
Leistungen, je nachdem wo ich wohne, stark unterschiedliche Gebühren zu
entrichten sind.

Grüße
Volker





-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mi, 8 Feb 2012 2:10 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü




 
volker t. schrieb:
> Hallo,
>
> imho ist mit dem unten dargestellten Sachverhalt der Gleichheitsgrundsatz
> ausgehebelt worden.
> Gibt es für diesen Sachverhalt belastbare Belege?
Wieso? Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen umfasst auch
Gebührensatzungen. Oder meinst du etwas anderes?
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht



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