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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü


Chronologisch Thread 
  • From: AdrianB <AdrianB AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü
  • Date: Tue, 07 Feb 2012 19:55:31 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


R. S. schrieb:
Ich schlage vor, die AG-Waffenrecht /Piratenpartei fordert, dass die Amtspersonen, welche die sichere Aufbewahrung von Waffen in Privatwohnungen kontrollieren, mit einem, per Smartphone und handelsüblichen QR-Code-App lesbaren, oder ähnlichen System, fälschungssicheren Dienstausweis sich eindeutig als solche identifizieren lassen müssen.
Ein möglicher Missbrauch, der unangemeldet zu erduldenden Waffenkontrollen durch Dritte muss ausgeschlossen werden.

Gr
Was hält die AG-Waffenrecht von dieser Idee?

Gruß Ralf
Hi Ralf - klingt gut. Ich persönlich habe aber anderes Problem.
Das Problem ist das Grundgesetz
/Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden./
*Dazu kommt noch das hier*
/(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder
einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher
Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich
bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen/

Habe so im Internet gefunden :) - kann sein, dass schon jemand das gelesen hat.

Gesetzte umbiegen, umgehen, falsch darstellen ... und LWB als besonders gefährlich darzustellen ist gegen das GG.
Da braucht man keine technischen Mittel, die wieder den Steuerzahler Millionen kosten werden, um Durchsuchen und Kontrollen durchzuboxen, die es so nicht so geben soll.

Grüße
Adrian




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