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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü
  • Date: Wed, 8 Feb 2012 17:37:55 -0500 (EST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo tirpitz,


ich gehe mal naiv davon aus, dass das WaffR und die Verwaltungsvorschriften Bundesrecht ist.
Dementsprechend würde ich erwarten, dass auch eine bundeseinheitliche Gebührenregelung
anzusetzen ist. Dementsprechend habe ich mich an der folgenden Aussage gestossen:
>> Hier im Bodenseekreis müssen zum Beispiel die Legalwaffenbesitzer aus 
>> Friedrichshafen-Stadt keine Gebühr für die Kontrolle bezahlen, während 
>> bei einer Kontrolle im Landkreis knappe 100 € fällig werden.

Das wäre imho genauso plausibel, wenn ich in Hintertupfing von der Kommunalen
Verwaltung für zu schnelles Autofahren eine Geldbusse in Höhe von €20,-- und
in in Hamburg eine Geldbusse von €200,-- zu zahlen hätte. Hier hat sich m.W.
eine bundesweit einigermassen einheitliche Bussgeldordnung etabliert.
Oder andersrum ausgedrückt in Bremen müsste ich - wenn das mit der Waffensteuer
nichts wird - damit rechnen pro ungebetenen Hausbesuch €300,-- pro Waffe zu
blechen. Irgendwie riecht mir das sehr nach Willkür, wenn für gleichartige
Leistungen, je nachdem wo ich wohne, stark unterschiedliche Gebühren zu
entrichten sind.

Grüße
Volker





-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mi, 8 Feb 2012 2:10 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Problem mit Waffenkontrolle in BaWü




 
volker t. schrieb:
> Hallo,
>
> imho ist mit dem unten dargestellten Sachverhalt der Gleichheitsgrundsatz
> ausgehebelt worden.
> Gibt es für diesen Sachverhalt belastbare Belege?
Wieso? Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen umfasst auch
Gebührensatzungen. Oder meinst du etwas anderes?
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht






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