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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Gutwirth <gutwirth AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme
  • Date: Sun, 29 Jan 2012 17:48:09 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Ines,

es ist nicht das Ziel der AG Waffenrecht, dass "jeder" mit einer Waffe in der BRD herumläuft oder diese besitzt (siehe "Wofür steht die AG? Satz 4"). Jedoch ist die "Außerkraftsetzung" des Artikels 13 des Grundgesetzes durch das Waffengesetz mehr als bedenklich und erfordert somit sachliche Auseinandersetzung der Thematik durch die Piratenpartei.

Die Festlegung wie und in welchem Umfang sich ein Mensch (nach dem Gesetz in der BRD) verteidigen darf regelt unter anderem der "Notwehrparagraph". "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderem abzuwenden". An den unterstrichenen Wörtern wird deutlich das der Gesetzgeber zur Ausführung der Notwehr enge Grenzen gezogen hat.

Eine Waffe ist somit nicht unbedingt notwendig, zulässig und eventuell sogar "kontraproduktiv" um sich zu verteidigen. Des weiteren ist uns Jägern und Sportschützen auch noch die weiterführende Gesetzgebung die zum Beispiel  die Putativnotwehr und den Notwehrexzess betrifft, durch die Ausbildung und Zulassung zum legalen Waffenbesitz bekannt.

Diese Kriterien betreffen aber nur den korrekten legalen Waffenbesitz, denn wir können davon ausgehen, dass die Kriminellen nicht in diesen Bereich geschult sind und sich "einen Dreck um Notwehrgesetze und die Gesundheit von Menschen scheren".

Ein Jäger oder Sportschütze darf Waffen im Regelfall nicht führen (vereinfacht transportieren). Das Transportieren der Waffen zum Schießstand oder zum Jagdrevier unterliegt auch der strengen Gesetzgebung. Ein Jäger oder Sportschütze erhält nur bei erfolgreicher Erfüllung aller Gesetzeskriterien eine Waffenbesitzkarte. Das sollte nicht mit der Ausstellung eines Waffenscheines für besonders gefährdete Personen verwechselt werden.

Der Prozess und die Anforderungskriterien um einen Waffenschein für besonders gefährdete Personen (durch Behörden) zu erhalten sind jedoch zumindest fragwürdig in Bezug auf "Prominente", waren aber bis jetzt nicht Gegenstand der AG-Waffenrecht. Schließe mich aber meinen "Vorrednern" an um nicht ohne Kenntnis der exakten Fakten eine "emotionsgeladene Schlammschlacht" zu führen. Wir sollten erst unsere "Schularbeiten" in Bezug auf die schon vielen angesprochenen Punkte eines zu reformierenden Waffengesetzes machen.


Mit freundlichem Gruß
Speedy










Am 29.01.2012 15:16, schrieb Ines Schorsch: Das finde ich auch. Gerade im Hinblick auf Art. 13 habt ihr gute Argumente. Ganz besonders wichtig finde ich die sachliche Aufklärung durch z. B. Statistiken, wie Cathy sie im Dicken Engel gebracht hat.
Ich persönlich finde z. B. auch nicht, dass jeder ne Waffe mit sich rumtragen sollte ABER nach Erhalt der Fakten war es für mich selbstverständlich, dass das Ordnungsamt nicht einfach ins Wohnzimmer eines Sportschutzen spazieren sollte.
Auch der "Weg" hin zur Erlaubnis sich als Sportschütze eine Waffe kaufen und sie dann auch halten zu dürfen, war neu und aufschlussreich für mich.
Bezogen auf Politiker finde ich, dass deren Gefahrenpotenzial durch den Job doch größer ist als das meine z. B. und ich denke nicht, dass ich eine Waffe brauche um mich zu vertreidigen. Man müßte dann ja auch prüfen, welche Gewalttaten tatsächlich durch das Tragen einer Waffe verhindert werden könnte.
Ich mein wer legt denn dann fest, wann ich mich damit verteidigen darf. Also z. B. wenn mir jmd das Handy klauen will? Oder wenn mich jmd anrempelt? Wann weiß ich, dass mein Leben wirklich in Gefahr ist und wann ist es nur ein Gefühl.
Dazu kann man sich auch mal ansehen, was in Californien vor einigen Jahren passiert ist. Da darf man nämlich die Waffe nutzen auf das bloße Gefühl hin, dass man sich bedroht fühlt. Und da haben sich schlaue Richter und Anwälte mit beschäftigt und hielten das für eine Katastrophe. Weiß aber nicht, ob das Recht dort wieder geändert wurde.
LG Ines

2012/1/29 Axel Hammer <axel-hammer AT gmx.de>
Einmal dieses aber, lasst uns bitte nicht die Argumentation fahren "Die hat, aber andere nicht".

Unsere Argumente sollten ohne Bezugnahme auf andere (auch prominente) Beispiele stichhaltig sein. Wir gleiten sonst gerne in emotionsgeladene Schlammschlachten ab.
Bestes Beispiel: mein mißglückter Küchenmesser-Vergleich im Dicken Engel. Das wurde dank Kyra's guter Moderation nicht weiter ausgewalzt.

Axel

Guido Körber schrieb:

Die logische Regelung wäre es einheitliche Kriterien zu definieren
nach denen beurteilt wird ob eine Person einen Waffenschein erhält.
Momentan sind die Regeln schwammig und vom Ermessen der jeweiligen
Behörde abhängig.

Von meinem iPhone gesendet

Am 29.01.2012 um 13:42 schrieb Katana<katana31 AT gmx.de>:


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