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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme
  • Date: Sun, 29 Jan 2012 16:26:08 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Tux-id: 1327850787-10498

Ich habe mal nach Plochingen gegoogelt, wieviele Frauen von ihren Ex
getötet werden: Vor Frauenhäusern, in der eigenen Wohnung, von
Menschen, die bereits ein Umgangsverbot hatten.

D.h. nicht, dass jetzt jeder dieser Frauen bewaffenet werden soll,
aber einen Kurs zu Notwehr, Selbstbehauptung und Mittel zur SV hätte
vieler dieser Frauen sicher retten können.

Ähnlich sehen es die Türkinnen in ihrem eigenen Land. Dort haben 3000
Frauen SV-Kurse besucht und den Antrag auf Waffen gestellt.

Hier ein satirischer Blog-Artikel mit Link zum Original und meinem
sachlichen Kommentar: http://meinungsterror.de/?p=267

Selbst das - gegen Schusswaffen eingestellte - Small Arms Survey kam
zu dem Fazit, dass die Gesetze keine klaren Regelungen haben,, sondern
im Ermessenspielraum der Behörden und Gerichte liegen.

Während in Deutschland Männer im Affekt Totschlag begehen, werden
Frauen, wenn sie sich wehren, wegen Mordes (aus Heimtücke) verurteilt.
Das liegt u.a. daran, dass sie keine Mäglichkeit zu Affekttaten
aufgrund ihrer körperlichen Statur haben, sondern planen müssen, was
Heimtücke = Mord bedeutet.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,511094,00.html


Mal drüber nachdenken. Ist aber nicht Priorität m.E. für jetzt.

--
Mit freundlichen Grüssen

Katja Triebel

mailto:katja AT triebel.de




Guten Tag Ines Schorsch,

am Sonntag, 29. Januar 2012 um 15:16 schrieben Sie:

> Das finde ich auch. Gerade im Hinblick auf Art. 13 habt ihr gute
> Argumente. Ganz besonders wichtig finde ich die sachliche Aufklärung
> durch z. B. Statistiken, wie Cathy sie im Dicken Engel gebracht hat.
> Ich persönlich finde z. B. auch nicht, dass jeder ne Waffe mit
> sich rumtragen sollte ABER nach Erhalt der Fakten war es für mich
> selbstverständlich, dass das Ordnungsamt nicht einfach ins
> Wohnzimmer eines Sportschutzen spazieren sollte.
> Auch der "Weg" hin zur Erlaubnis sich als Sportschütze eine Waffe
> kaufen und sie dann auch halten zu dürfen, war neu und
> aufschlussreich für mich.
> Bezogen auf Politiker finde ich, dass deren Gefahrenpotenzial
> durch den Job doch größer ist als das meine z. B. und ich denke
> nicht, dass ich eine Waffe brauche um mich zu vertreidigen. Man
> müßte dann ja auch prüfen, welche Gewalttaten tatsächlich durch das
> Tragen einer Waffe verhindert werden könnte.
> Ich mein wer legt denn dann fest, wann ich mich damit verteidigen
> darf. Also z. B. wenn mir jmd das Handy klauen will? Oder wenn mich
> jmd anrempelt? Wann weiß ich, dass mein Leben wirklich in Gefahr ist
> und wann ist es nur ein Gefühl.
> Dazu kann man sich auch mal ansehen, was in Californien vor
> einigen Jahren passiert ist. Da darf man nämlich die Waffe nutzen
> auf das bloße Gefühl hin, dass man sich bedroht fühlt. Und da haben
> sich schlaue Richter und Anwälte mit beschäftigt und hielten das für
> eine Katastrophe. Weiß aber nicht, ob das Recht dort wieder geändert
> wurde.
> LG Ines

> 2012/1/29 Axel Hammer <axel-hammer AT gmx.de>
> Einmal dieses aber, lasst uns bitte nicht die Argumentation
> fahren "Die hat, aber andere nicht".

> Unsere Argumente sollten ohne Bezugnahme auf andere (auch
> prominente) Beispiele stichhaltig sein. Wir gleiten sonst gerne in
> emotionsgeladene Schlammschlachten ab.
> Bestes Beispiel: mein mißglückter Küchenmesser-Vergleich im
> Dicken Engel. Das wurde dank Kyra's guter Moderation nicht weiter
> ausgewalzt.

> Axel

> Guido Körber schrieb:
> Die logische Regelung wäre es einheitliche Kriterien zu definieren
> nach denen beurteilt wird ob eine Person einen Waffenschein erhält.
> Momentan sind die Regeln schwammig und vom Ermessen der jeweiligen
> Behörde abhängig.

> Von meinem iPhone gesendet

> Am 29.01.2012 um 13:42 schrieb Katana<katana31 AT gmx.de>:













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