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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Erwerbstreckungsverbot und Waffen rechtliches Bedürfnis

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Erwerbstreckungsverbot und Waffen rechtliches Bedürfnis


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Gutwirth <gutwirth AT gmx.de>
  • To: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
  • Cc: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Erwerbstreckungsverbot und Waffen rechtliches Bedürfnis
  • Date: Thu, 22 Dec 2011 18:12:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Guido,

ich kann deinen Ausführungen prinzipiell zustimmen. Nur sollte ein Waffengesetz effektiv zur Erhöhung von Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit beitragen. Wenn aber Paragraphen, Absätze oder Sätze des
Gesetzes diese Anforderungen nicht erfüllen, sollte doch nach Sinn und Zweck dieser Regelung gefragt werden. Die Basis des Waffengesetzes muss sich gegen die Feinde der Inneren Sicherheit richten und nicht gegen den gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Kompromissbereitschaft, insbesondere in der Gesetzgebung bitte unter Berücksichtigung der inhaltlichen Werte unseres Grundgesetzes. Eine Diskriminierung und automatische Kriminalisierung von Minderheiten ist absolut zu vermeiden. Vernunft und Sinnhaftigkeit wären auch Grundlagen der Gesetzgebung und nicht Populismus.

Mit freundlichem Gruß
Andreas





Am 22.12.2011 15:52, schrieb Guido Körber:
Hi Andreas,

das sehe ich im Prinzip auch so, wir haben aber eine Gesellschaft die zumindest momentan durch die Medien und etablierten Parteien ziemlich negativ gegen Waffenbesitz eingestellt ist. Daher denke ich auch immer daran wo man eventuell kleinere Zugeständnisse machen könnte, die Sport und Jagd nicht behindern, aber kosmetisch den Eindruck zusätzlicher Sicherheit vermitteln. Letztlich ist die momentane Situation ja ausschließlich kosmetischer Natur, sicherer wird durch den Unsinn nichts.


Am 22.12.2011 um 15:43 schrieb Andreas Gutwirth:

Ahoi Piraten, hallo Guido,

Antwort auf das noch weiter unten stehende Zitat(1): Die Anzahl der Waffen die in einem Zeitraum von einem halben Jahr legal Waffen erworben werden dürfen, stehen in keinem Zusammenhang
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Denn legale Waffenbesitzer verhalten sich besonders gesetzeskonform, auch weil diese ihre Zuverlässigkeit und damit ihren legalen Waffenbesitz natürlich
nicht verlieren möchten. Es gibt nicht mehr Sicherheit durch die zahlenmäßige Begrenzung von legalen Waffen. Auch bin ich der Meinung, dass eine Anzahl mäßige Begrenzung der zu legal erwerbenden Waffen in einem festgelegten Zeitraum, weder die Sicherheit erhöht, noch mit dem Aspekt der Freiheit vereinbar ist. Darum meine ich, dass jeder selbst entscheiden sollte welche Anzahl von legalen Waffen
(auch innerhalb von 6 Monaten) für die Ausübung des Sportschießens notwendig sind. Da die Anzahl der möglichen zu schießenden und genehmigten Disziplinen in den Verbänden schon relativ hoch ist,
kommt bei Interesse schnell eine Anzahl der zu erwerbenden Waffen zusammen, die höher ist als die vom Gesetz zugelassen.

Mit freundlichem Gruß
Andreas (Speedy)

Zitat(1): "Das wäre keine echte Einschränkung und es wäre eine Regelung, die den gefühlten Sicherheitsbedenken entgegen kommt und ganz ehrlich gesagt sehe ich das auch als eine gewisse Spinnerbremse, kein normaler Mensch steht morgens auf und entscheidet mit dem Jagen oder Schießen zu beginnen und muss dann innerhalb von 2 Wochen 10 Waffen kaufen".







Am 10.12.2011 01:10, schrieb Guido Körber:
Am 09.12.2011 um 18:03 schrieb Andreas Gutwirth:

Ahoi Piraten, ahoi Gäste,

habe noch die Information zum Erwerbstreckungsverbot und das Thema Bedürfnis in der Themensammlung eingefügt. Ich hoffe das es euch auch anspricht.
Ja, auf jeden Fall. Das sind weitere Punkte mit denen wir ein Programm mit Leben erfüllen können, wenn es uns der Parteitag erst mal genehmigt hat.

Durch das Erwerbstreckungsverbot wird nicht mehr Sicherheit in der Öffentlichkeit erzeugt. Was soll dann diese überflüssige Norm überhaupt im Waffengesetz?
Im Sinne der gefühlten Sicherheitsnotwendigkeit könnte man hier vielleicht eine Regelung einführen, dass die Erwerbsstreckung nach einer gewissen Frist wegfällt. Also analog zum Führerschein auf Probe halt eine Bremse einbauen, damit z.B. jemand der erst mit dem Schießsport beginnt sich nicht gleich im ersten Jahr ein kleines Arsenal anlegt, sondern erst nach einer gewissen Zeit die Freigabe erhält mehr Waffen in kurzer Zeit zu kaufen. Regelungen für Waffenbesitzer die aus andern Ländern zuziehen müssten dann vorgesehen werden.

Das wäre keine echte Einschränkung und es wäre eine Regelung, die den gefühlten Sicherheitsbedenken entgegen kommt und ganz ehrlich gesagt sehe ich das auch als eine gewisse Spinnerbremse, kein normaler Mensch steht morgens auf und entscheidet mit dem Jagen oder Schießen zu beginnen und muss dann innerhalb von 2 Wochen 10 Waffen kaufen.

Wie findet eine gerechte, transparente Beurteilung der Erfüllung von den Bedürfniskriterien auf dem Behördenweg statt? Was ist mit den Sportschützen die durch Krankheit oder beruflich die 18-malige Trainingshäufigkeit im Jahr nicht erreichen? Wird dann die Erlaubnis entzogen? Die Kontrolle nach einem 3-jahreszeitraum, nach Erstausstellung, besteht meiner Meinung nach noch immer.
Das ist allerdings eine wichtige Frage. Ich schieße beispielsweise Zimmerstutzen, trainiere aber nie, da es sich nicht so sehr von LG unterscheidet und selten die Zuganlagen für 15 m eingestellt sind. Damit komme ich nur auf drei mal im Jahr, nämlich Vereinsmeisterschaft, Kreismeisterschaft, Landesmeisterschaft (zur DM hat es leider noch nie gereicht, vielleicht sollte ich doch mal trainieren...).

Gruß
Andreas (Speedy)
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