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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Perkussionswaffen auf WBK

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Perkussionswaffen auf WBK


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Gutwirth <gutwirth AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Perkussionswaffen auf WBK
  • Date: Thu, 22 Dec 2011 18:31:22 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Thomas,

bin der Meinung, dass von einer Schusswaffe oder einem Messer grundsätzlich erst mal keine Gefahr ausgeht. Nur der Mensch der die Waffe "bedient" ist eventuell als
gefährlich einzustufen. Damit meine ich, dass zuerst unvoreingenommen nach der Ursache geforscht werden muss, um eine eventuelle Gefahr, durch Abstellung der Ursache
auch für die Zukunft wirklich sicher zu beseitigen. Aber auch hier gilt, dass Vorderladerschützen nicht diskriminiert werden sollten und das wir nicht jeden
Unsinn erdulden müssen der zum "Haarausfall" führt.

Mit freundlichem Gruß
Andreas





Am 22.12.2011 16:01, schrieb Thomas Althoff:
Hallo Speedy,

Man könnte Argumentieren, daß von einer mehrschüssigen Waffe natürlich eine
höhere Gefahr ausgeht, als von einem Einzellader...
Aber man darf bei unserem bestehenden Waffengesetz nicht nach Sinn und Unsinn
fragen, sonst fallen einem auch noch die letzten Haare aus .-)!

Viele Grüße
Thomas (hasenjagd)


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Andreas
Gutwirth
Gesendet: Donnerstag, 22. Dezember 2011 15:56
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: [Ag-waffenrecht] Perkussionswaffen auf WBK

Ahoi Piraten,

warum ist der Erwerb von mehrschüssigen Perkussionswaffen
Waffenbesitzkartenpflichtig? Gibt es offizielle Statistiken darüber,
in welchem Umfang mit legalen mehrschüssigen oder einschüssigen
Perkussionswaffen Straftaten begangen wurden?
Warum dürfen Vorderlader mit Lunten- oder Funkenzündung geführt werden,
aber Perkussionswaffen nicht?
Ist das auch wieder so ein "Sicherheitskalauer" im Waffengesetz?

Mit freundlichem Gruß
Andreas (Speedy)





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