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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Paintball

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Paintball


Chronologisch Thread 
  • From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Paintball
  • Date: Thu, 22 Dec 2011 18:02:36 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

ich hatte mal ein schönes Urteil zum "Paintball". Da hat die Richterin sehr schöne Vergleiche zum Fechten gezogen und deshalb eine Paintballanlage erlaubt. Ich weiß aber nicht, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Ich schau mal nach.

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 21.12.2011 23:54, schrieb G. Kuschel:
Hallo Mitwirkende, ich habe bei Durchsicht des Programantrags im Piratenpad noch eine Anmerkung. Neben den "normalen" Schußwaffen regelt das Waffengesetz auch den Umgang mit Paintball und Softair - Waffen. Es wäre schön wenn es in diesem Bereich Vereinfachungen bzw. Ausnahmeregellungen gibt.

Praktisch sind viele Hersteller dazu übergegangen die Einstell - bzw. Verstellmöglichkeiten von Paintballmarkieren unmöglich zu machen, so dass oft kein adequates Einstellen mehr möglich ist (in kleineren Räumen braucht es weniger Reichweite als draussen).
Das deutsche Waffengesetz limitiert die Mündungsenergie auf 7,5 Joule (214 Fuß pro Sekunde) für erlaubnisfreie Waffen. Dieser Wert ist sehr niedrig für sportliches Spiel. Im europäischen Ausland sind höhere Energien erlaubt, bei Tunieren und ähnlichen haben deutsche Sportler Nachteile. Desweiteren darf in Deutschland erst mit 18 Jahren gespielt werden, was es schwierig für die Nachwuchsgewinnung macht.

Es gibt leider keine EU - Einheitlichen Regellungen. Für UK gilt mindestens 11 Jahre alt und maximal 300 Fuß pro Sekunde Projektilgeschwndigkeit. Straftaten mit Paintballwaffen sind mir gänzlich unbekannt. Dennoch gibt es immer wieder Bestrebungen (einige Piraten erinnern sich vielleicht) diese zu verbieten. Mehr Gleichberechtigung und Rechtssicherheit wären begrüssenswert.

Gruß Gunnar



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