ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Andreas Gutwirth <gutwirth AT gmx.de>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>, Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15
- Date: Thu, 22 Dec 2011 07:59:44 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Ahoi Piraten,
gibt es die Altersbeschränkung auf 21 Jahre bzw. auf 25 Jahre in Bereich "Großkaliber" noch? Wenn ich richtig informiert bin, benötigt dann eine Person
die noch nicht 25 Jahre alt ist zum ausüben des "Großkaliber-Schießsports" als Sportschütze bzw. zum Erwerb einer "großkalibrigen Waffe" ein psychologisches Gutachten.
Also ein Mensch der 18 Jahre alt ist, soll und darf zwar bei der Bundeswehr zur Verteidigung der BRD das schießen lernen und ausüben,
dann aber wird im privaten Bereich dieser Person "automatisch" die Zuverlässigkeit/persönliche Eignung erst mal nicht zugestanden?!
Daraus lässt sich die Hypothese ableiten, dass alle Menschen unter 25 Jahren generell unzuverlässig sind, oder nicht verantwortungsbewusst handeln.
Aber das Wahlrecht dürfen 18-Jährige Personen ausüben. Also wählen Menschen im Altersbereich zwischen 18-25 generell ohne ein psychologisches Gutachten?
Ist das nicht gefährlich für die öffentliche Ordnung und Sicherheit?
Für unsere Juristen: Ist die Gesetzgebung für Sportschützen in allen Bereichen des W.-Gesetzes konform mit der Gesetzgebung für Jäger? Wenn nicht, wird dann nicht das Recht auf Gleichheit verletzt?
Wäre das auch ein Thema für die Flaschenpost/Mumble/Antragstellung? Vielleicht können wir auf einem Parteitag über diese evtl. Ungerechtigkeit berichten
und die Missstände somit abbauen.
Mit freundlichem Gruß
Andreas (Speedy)
Am 21.12.2011 23:58, schrieb Thomas Althoff:
Hi Gunnar,
das Problem bei der Nachwuchsgewinnung kommt nicht von ungefähr, sondern ist
vom Gesetzgeber eingeplant/angestrebt.
Nicht nur beim Paintball sind Jugendlich vom Sport ausgenommen, auch das
Sportschießen ist tabu bzw. nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Das gesamte Gesetz ist ein einziger Flickenteppich von "Lösungen" um einige
hysterische Menschen Sicherheit zu suggerieren.
LG
Thomas (hasenjagd)
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von G.
Kuschel
Gesendet: Mittwoch, 21. Dezember 2011 23:42
An:ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2,
Eintrag 15
Hallo Mitwirkende,
ich habe bei Durchsicht des Programantrags im Piratenpad noch eine
Anmerkung. Neben den "normalen" Schußwaffen regelt das Waffengesetz auch
den Umgang mit Paintball und Softair - Waffen. Es wäre schön wenn es in
diesem Bereich Vereinfachungen bzw. Ausnahmeregellungen gibt.
Praktisch sind viele Hersteller dazu übergegangen die Einstell - bzw.
Verstellmöglichkeiten von Paintballmarkieren unmöglich zu machen, so
dass oft kein adequates Einstellen mehr möglich ist (in kleineren Räumen
braucht es weniger Reichweite als draussen).
Das deutsche Waffengesetz limitiert die Mündungsenergie auf 7,5 Joule
(214 Fuß pro Sekunde) für erlaubnisfreie Waffen. Dieser Wert ist sehr
niedrig für sportliches Spiel. Im europäischen Ausland sind höhere
Energien erlaubt, bei Tunieren und ähnlichen haben deutsche Sportler
Nachteile. Desweiteren darf in Deutschland erst mit 18 Jahren gespielt
werden, was es schwierig für die Nachwuchsgewinnung macht.
Es gibt leider keine EU - Einheitlichen Regellungen. Für UK gilt
mindestens 11 Jahre alt und maximal 300 Fuß pro Sekunde
Projektilgeschwndigkeit. Straftaten mit Paintballwaffen sind mir
gänzlich unbekannt. Dennoch gibt es immer wieder Bestrebungen (einige
Piraten erinnern sich vielleicht) diese zu verbieten. Mehr
Gleichberechtigung und Rechtssicherheit wären begrüssenswert.
Gruß
Gunnar
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Dietmar, 19.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Dietmar, 19.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Cathy, 20.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Andreas Gutwirth, 20.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, G. Kuschel, 21.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Guido Körber, 21.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, G. Kuschel, 21.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Paintball, Susanne Putsche Dobert, 22.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Susanne Putsche Dobert, 22.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Thomas Althoff, 21.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Andreas Gutwirth, 22.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, G. Kuschel, 21.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Andreas Gutwirth, 20.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Cathy, 20.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Dietmar, 19.12.2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 2, Eintrag 15, Dietmar, 19.12.2011
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