ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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- From: PolitPiratNRW <PolitPiratNRW AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )
- Date: Mon, 07 May 2012 16:47:25 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
- List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
Denk schrieb:
Denk schrieb:
.........
aber wieso wird die Steuer in einem Forum für das bedingungslose Grundeinkommen diskutiert? Die Finanzierung des bGE ist doch völlig zweitrangig, wenn sie grundsätzlich gesichert ist.
Ah, weil es hier um Reformen auf 4 ebenen geht..... Welche waren das nochmal??
Ahoi Denk !
Vielen Dank für den Hinweis. Tatsächlich sollte hier mal wieder eine Zusammenfassung erfolgen, damit eine Rückbesinnung auf das Thema “Reform auf 4 Ebenen ( + X )” erfolgen kann. Seit deinem Beitrag #133 ist schon wieder einiges diskutiert worden.
Ich verweise auf die Einleitung und auf den Ursprungsbeitrag #1 :
https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=146558
Aber hier in Kürze die Punkte 1) bis 4) :
1.) bedingungslose Grundeinkommen:
Zur Finanzierung und Steuerreform siehe weiter unten zu 5)
Und auch hier:
https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=152152
Insbesondere die Beiträge #2, #4, und #5 sind hier beachtlich.
2) Abschaffung ALLER Steuersparmodelle (etc.):
Interessant für die Piraten ist dabei, dass die gesamte Lobbyistengesellschaft in diesem Zusammenhang direkt kalt gestellt wird.
Um (z.B.) die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens zu erleichtern bedarf es weitreichender Einsparungen an anderer Stelle. Die Staatsverschuldung von derzeit ca. 2.100.000.000.000 Euro und die viel zu hohen Staatsausgaben dürfen nicht aus den Augen verloren werden.
Mein Ansatz ist daher, - und den hatte ich immer wieder mal zu anderen Gelegenheiten beigefügt - , das ALLE Subventionen, ALLE Steuerabschreibungsmodelle, und ALLE Steuervergünstigungen, ALLE Steuersparmodelle (usw., damit auch Abschaffung der Steuersubvention der Zeitarbeit/Leiharbeit), abgeschafft werden, - möglichst ALLES zusammen - . Das spart nicht nur Geld sondern auch jede Menge Bürokratie und damit noch mehr Geld. Erhalten bleibt die Förderung von Projekten, welche über die Schiene der Wissenschaft, der Forschung, und Bildung (Ausbildung) laufen.
Den Steuersatz sehe ich (vorerst) bei ca. 45 % auf alle Einkommen ( incl. aller staatlicher Abgaben , z. B. Versicherungen) Doppelbesteuerungen wie die Erbschaftssteuer (Erbschaft wurde besteuert) oder die Vermögenssteuer lehne ich ab. Die Gefahr ist zu hoch, dass der Steuersatz mittels - versteckter Steuerprogression - über 50 % gerät, und so was wurde vom Bundesverfassungsgericht bemängelt. Beachtlich ist hierbei, dass Länder, Städte, und Gemeinden eigne Steuern und Abgaben erheben müssen und dürfen, und in der Addition darf der Gesamtsteuersatz von 50 % nicht über schritten werden.
Zum Beispiel die Babynahrung sollte steuerfrei sein (ohne Umsatz- und Mehrwertsteuer), - ob der Preisnachlass tatsächlich beim Kunden ankommt bleibt allerdings fraglich, weil der Handel den Preisnachlass als Zusatzgewinn auch in die eigne Tasche stecken kann - .
3) Mindestlohn:
Bei der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ist damit zu rechnen, dass sich Menschen absichtlich einen Billig-Job suchen, um so einen Bedarfsantrag zum bedingungslosen Grundeinkommen stellen zu können.
Deswegen ist es unabdingbar, dass ein Mindestlohn im Zusammenhang mit der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens eingeführt wird. Und zwar auch deswegen, weil die Unternehmen einen Lohndumping-Modus eingeführt haben, und nunmehr nicht mehr selbst in der Lage sind, diesen Lohnabwärtstrend zu stoppen. Zudem spült der Mindestlohn mehr Geld in die Steuerschatulle (nach Angaben der LINKEN ca. 8.000.000.000 Euro/Jahr) und auch mehr Geld in die Kassen der Sozialversicherungen.
4) Bürgerversicherung:
Jedem dürfte in Deutschland klar geworden sein, dass die Sozialversicherungen so nicht weiter zu finanzieren sind.
Selbstverständlich gehört eine Bürgerversicherung mit in die Reform, da hier Leistungen in Frage kommen, die sich z. B. aus einem vorübergehenden rein gesundheitlichen Aspekt ergeben, und von daher mit einem bGE erst mal nichts zu tun haben.
Zu 5 => (+ X )
Hier geht es um die Steuerreform und Unternehmensbesteuerung
Ich bin für die Abschaffung verschiedener Steuern, insbesondere bei den Dingen, die den täglichen Konsumbedarf decken müssen (Brot, Gemüse, ggf. Teesorten, Babynahrung und Kleidung und sonstige Hygieneartikel z. B. für Schwerbehinderte, Pflegebedürftige, oder andere Hilfsmittel für diese Personenkreise, sowie Kinderbücher auch Kinderhörbücher, die Wünschi-Liste ist hier sicherlich sehr lang). Hier kann der Inflation entgegen gewirkt werden. Bei den niedrigen Einkommen wirkt sich das besonders aus.
Eine progressive Besteuerung jeglicher Art ist ungerecht, und führt einfach immer nur zu Klagen und damit zu jede Menge Bürokratie, insbesondere bei Doppelbesteuerung, die eine - versteckte nicht transparente Steuerprogression - herbei führt. Wenn die bereits versteuerten Vermögen erneut besteuert erzeugt das wieder einen Schritt zur versteckten nicht transparenten Steuerprogression. Desgleichen gilt für die Erbschaftssteuer.
Eine erste Zusammenfassung hier, der Beitrag #53 ist beachtlich :
https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=146558&page=6
Im weiteren Verlauf gab es Kritik, die sich u. a. auf die Steuergerechtigkeit bezog. Eine “Kontrollbehörde” sei überflüssig. Die derzeitig organisierte Arbeit der Finanzämter sei ausreichend, mehr Bürokratie zur Kontrolle sei überflüssig.
Eine Steuervereinfachung, welche den Wegfall von Steuergesetzen - insbesondere zur Steuerflucht - bedeuten, bedeuten nicht gleichzeitig, dass es keine Kontrollen und keine Überprüfungen von EINDEUTIGEN BEWEISEN mehr geben soll, die ggf. eine Gewinnminimierung tatsächlich begründen.
Da sich bei der anstehen höchst umfangreichen Streichung von Steuergesetzen jede Menge Prüfungen nach Aktenlage wegfallen, stellt sich die Frage, was mit den ganzen Finanzbeamten und Bediensteten geschehen soll, die dann arbeitslos sind. Hier ist der Ansatz, dass - wie beim HartzIV-Gesetz - die Prüfer vor Ort erscheinen, und - bei Verdacht oder nach Stichprobe - die Lage auf die EINDEUTIGEN BEWEISE prüfen. Insbesondere dann, wenn eine Neugründung des Unternehmens ansteht.
Es gibt einen Grundsatz, den des EINDEUTIGEN Beweises, nach dem im Steuerrecht auf jeden Fall zu verfahren ist. Jeder, der von einer Behörde (oder gar Gericht) etwas will, muss den EINDEUTIGEN BEWEIS führen. Nach eurer Meinung hat ausgerechnet im Steuerrecht das auch mit ZWEIDEUTIGEN BEWEISEN zu funktionieren, - so was ist grundsätzlich rechtswidrig - .
Kann also der EINDEUTIGE BEWEIS geführt werden, dass tatsächlich eine Ausnahme zur Gewinnminderung geführt hat, dann ist dem auch anstandslos nachzukommen. Ich möchte dies am Beispiel Kleinbetrieb darstellen: Hier sind Privathaus (ggf. außer Fläche für das Arbeitszimmer) und Geschäfts- oder Gewerberäume strikt zu trennen.
Bestehen Geschäfts- und Gewerberäume (sind im Baurecht so definiert) neben dem oder im Wohnhaus und dann auch noch auf dem gleichen Grundstück, stellt sich schon die Frage, wieso das Arbeitszimmer ausgerechnet im Wohnbereich (oder Eigentumswohnung) sein muss, wo doch über die Stromrechnung oder das Grundbuch eindeutig belegt ist, dass es hier eine strikte Trennung gibt. In solchen Fällen ist klar, dass der EINDEUTIGE BEWEIS nicht gelungen ist, und das Arbeitszimmer kann nicht steuerlich abgesetzt werden.
Die Unternehmer stehen dann in der Eigenverantwortlichkeit hier für EINDEUTIGE strikte Abgrenzungen zu sorgen. Hier im Beispiel ist die Grundstücksteilung und die Teilung der Energieversorgung der beiden Immobilien eine Lösung.
Im Beispiel Versicherungsmakler oder Immobilienmakler oder freie Mitarbeit besteht sehr oft die Gefahr, dass sich hier die Arbeit nur dadurch lohnt, weil sich über ZWEIDEUTIGE BEWEISE die Gewinnminderung geltend gemacht werden kann. Klar ist hierbei aber schon, dass es sich hierbei um einen RECHTSWIDRIGEN bestehenden Vorgang handelt. Und so was ist grundsätzlich nicht zu dulden, da es sich hier offensichtlich um Scheinselbständigkeit handelt, die sich hinsichtlich der Steuereinahmen nur mindernd zeigt und zudem Bürokratie verursacht, aber keine Steuereinnahmen generiert.
Die Scheinselbstständigkeit zeigt sich frühestens nach Jahresabschluss (mind. 12 Monate). Selbst hier hat das Finanzamt einen Ermessenspielraum und kann diesen Zeitraum verlängern, und “die Sache” im Auge behalten. Zeigt sich keine Besserung, so kann das Finanzamt zum Schluss kommen, dass hier eine Unternehmung nur zum Schein betrieben wird, um andere steuerliche Vorzüge zu erlangen oder andere Vorteile dadurch erzielt werden, die aber mit der Unternehmung nichts mehr zu tun haben - was dann den Straftatbestand des Betrugs auslöst - . Insofern kann der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit nicht abgeschafft werden.
Das Finanzamt wird bleiben, und die Kontrollen gegen Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Insolvenzbetrug und Steuerbetrug auch.
Insofern kann es bei einer Steuervereinfachung auch nicht verwundern, dass sich die Kontrollen auf andere Gebiete verlagern, und zwar z. B. in Richtung Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Insolvenzbetrug und Steuerbetrug.
Hinsichtlich der EINDEUTIG zuordnungsfähigen Ausnahmen zur Gewinnminimierung ist dem nach ein Katalog zu erstellen und zu aktualisieren. Prüfungen vor Ort, insbesondere bei der Unternehmensgründung, stellen sicher, welche Ausnahmen bezogen auf die Tätigkeit des Unternehmens sein dürfen und vom Gewinn abgezogen werden dürfen. Das sieht sicherlich bürokratisch aus, - leider muss es eine objektive Bemessungsgrundlage für alle Unternehmen geben - .
Kritik kam vor allem im Zusammenhang mit Dienstreisen.
Leider wurde in der Vergangenheit hier Missbrauch ohne Ende betrieben (Betrug). Eine Transparenz besteht überhaupt nicht, Kontrollen sind so gut wie gar nicht möglich. Das Finanzamt muss glauben, was als Begründung aufgetischt wird. So geht das nicht. Mein Vorschlag zur Pendlerpauschale und Dienstreisen, sei es mit dem Auto oder anderen Möglichkeiten (Bahn, Flugzeug):
Hier ist die Kraftstoffsteuer zu senken, die Unkosten sind auf die Rechnung des Kunden umzulegen. (gilt dann für alle Unternehmen). Falsch ist es aus meiner Sicht, diese Unkosten Gewinn reduzierend bei den Steuern anzugeben und gleichzeitig die Kosten vom Kunden bezahlen zu lassen. Das Sparen fällt allen Unternehmen dann leichter, wenn die Unkosten nicht mehr in dem Ausmaß (Missbrauch, sprich Betrug) als Gewinnminderung steuerlich eingesetzt werden können.
Die negative Einkommenssteuer ist für Deutschland ungeeignet, dennoch wird auf diese art der Steuer im Zusammenhang mit der Steuerreform immer wieder hingewiesen. Zur Vollständigkeit möchte ich hier noch mal darauf eingehen.
Die negative Einkommensteuer macht Sinn, wenn Deutschlands Bevölkerung schrumpft und wenn es nur Wachstum und immer eine Vollbeschäftigung gibt. Das war früher irgend wann mal so, - heute ist alles anders - .
Es gibt fortwährend Zuwanderung und jetzt werden auch noch qualifizierten Fachkräften die Einwanderung erleichtert, da kann die Bevölkerung nicht schrumpfen. Die Arbeitslosenzahlen müssten demnach auf Vollbeschäftigung verharren, aber davon ist überhaupt nicht auszugehen, - schon jetzt kommen die geschönten Arbeitslosenzahlen nicht sonderlich unter 5 % - .
Und der Staat profitiere durch die negative Einkommensteuer auch dadurch, dass die Arbeitslosenzahl sinken würde. Das ist aber nicht immer der Fall, denn mittelfristig wird wieder mit steigenden Arbeitslosenzahlen gerechnet, und dann bringt die negative Einkommessteuer nichts, weil die negative Einkommenssteuer nur dann was bringt, wenn die Leute Arbeit haben und auch darin verbleiben dürfen. Diese Situation besteht in Deutschland wegen der zahlreichen befristeten Arbeitsverträge nicht.
Hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland hänge auch damit zusammen, dass gering entlohnte Tätigkeiten wirtschaftlich erschwert worden sei, und in solchen Fällen wirke die negative Einkommenssteuer auch. Das stimmt überhaupt nicht, da in der Vergangenheit der Billig-Lohn-Sektor massiv expandiert ist, und darauf beruhen auch die niedrigen Arbeitslosenzahlen.
Unternehmen brauchen sich im Lohn nicht unterbieten, wo schon heute überall die Billig-Löhnerei normal ist. Für den einzelnen Mitarbeiter bedeutet dies kein hohes Maß angefühlter Gerechtigkeit, da es viel zu viele HartzIV-Aufstocker gibt, die sehr wohl mehr Kostgänger des Staates sind und ungeliebter Almosenempfänger, und diese Menschen haben keinen Anteil an der Würde, die in jeder sinnvollen Arbeit steckt.
Infos hier:
http://institut-fuer-sozialstrategie.de/drupal/sites/default/files/upload/dokumente/IfS_Standpunkt_negative_Einkommenssteuer.pdf
Und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Negative_Einkommensteuer
Ebenso erscheint es mir wichtig auf die Abschaffung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zu verweisen.
Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge können für Deutschland auch Vorteilhaft sein, siehe die Volkswagen AG in Wolfsburg oder die Henkel AG in Düsseldorf, die mitunter als Einzelfälle gelten, und tatsächlich in großem Umfang die Steuern in Deutschland zahlen.
Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sind zu verbieten und aus dem Aktiengesetz und ggf. aus anderen Gesetzen zu streichen, weil sie den ursprünglichen Sinn der Steuervereinfachung mittlerweile fast völlig verloren haben, und eher dem Missbrauch förderlich sind, und die Gewinne verschwinden ohne jegliche Transparenz im Ausland. Der Abfluss der Steuern in das Ausland oder anderswo hin, bedeutet für die Städte und Gemeinden ständig sinkende Gewerbesteuereinnahmen, - und das muss gestoppt werden - .
Die Abschaffung scheiterte bisweilen auch daran, dass dieses System der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch gut für die Entwicklungshilfe sei.
Über die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge fließen (z.B) die Gewinne an die “AuslandAbzockAG” (Muttergesellschaft). Nach meiner Einschätzung fließen zu ca. 60 % die Gewinne in das Ausland, in Steueroasen (was eher keine Entwicklungsländer sind, wenn ja dann korrupte Staatsführungen), Entwicklungsländer, Industriestaaten, und auch Schwellenländer.
Diese Gelder als “Entwicklungshilfe” sind aus meiner Sicht in falschen Händen, weil eine Kontrolle zum Zweck der Entwicklungshilfe überhaupt nicht möglich ist. Es fehlt hier gänzlich an Transparenz.
Kurz um : Es sind die Steuern zu zahlen ! Basta !
Die Steuern sind nicht irgendwie rein mathematisch theoretisch in einem Steuermodell zu verrechnen und zu vertuschen und staatlich gefördert und geduldet zu hinterziehen.
Laien müssen das Steuersystem überblicken können, und das geht mit rein mathematischen abstrakten Begriffen überhaupt nicht, und deshalb sind solche Begriffe aus dem Steuersystem komplett zu streichen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Lobbyisten als Super-Steuerexperten genau mit solchen Begriffen bunte Steuerseifenblasen erfunden haben, die sich heute als einen gesamten steuerlosen Raum darstellen. Die Folge: Ein Steuer-Messie-System
Gerade in den letzten ca. 30 Jahren ist an diesem rein mathematisch theoretischen Steuermodell nichts nennenswertes und nichts Zentrales wirklich verändert worden. Gleichzeitig haben sich ca. 2.100.000.000.000 Euro als Staatsschulden aufgehäuft, die zudem u. a. mit Inflation zurückgezahlt werden sollen, wobei das bGE aber unweigerlich an die Inflationsrate gekoppelt ist- . Derartige Schuldensysteme ohne ausreichende Steuereinnahmen im Zusammenhang mit Sozialsystemen funktionieren nicht.
Vielmehr ist da die klare Ansage, dass die Staatsschulden sehr wohl zurück zu zahlen sind, und zudem ein Inflationsausgleich zu Gunsten des bGE zu erfolgen hat.
Im Reformmodell (incl. einer Reform zur derzeit immer noch unterlassenen Unternehmensbesteuerung) wird deutlich, dass die Staatsschulden sehr wohl auch von den Unternehmen mit zurück zu zahlen sind, - damit über die Rückzahlung der Staatsschulden die Inflation im Rahmen gehalten werden kann - .
Dazu gehört auch der Konsum zum täglichen Bedarf mit seinen Konsumsteuern sowie Anschaffung und Investitionen, - von irgend etwas müssen die Menschen leben und von irgend etwas müssen die Unternehmen sich über Wasser halten - . Und wie weiter oben bereits ausgeführt:
Steuerabschreibungsmodelle, Steuervergünstigungsmodelle (auch bei Investitionen), Scheinselbständigkeit, Subventionen, abstrakte Steuerbegriffe, und auch z. T. Steuern sind abzuschaffen.
Soweit die Zusammenfassung.
Liebe Grüße
PolitPiratNRW
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), (fortgesetzt)
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), Patrik74, 03.05.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), PolitPiratNRW, 03.05.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), milton2011, 04.05.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), PolitPiratNRW, 06.05.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), milton2011, 06.05.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), PolitPiratNRW, 06.05.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), milton2011, 04.05.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), PolitPiratNRW, 06.05.2012
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), PolitPiratNRW, 07.05.2012
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), PolitPiratNRW, 07.05.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), milton2011, 07.05.2012
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), milton2011, 07.05.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), Denk, 07.05.2012
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), PolitPiratNRW, 07.05.2012
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