ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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- From: Patrik74 <Patrik74 AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X )
- Date: Mon, 30 Apr 2012 09:58:23 +0000
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milton2011 schrieb:
Das ist Unfug, selbst wenn es in Wikipedia steht.
Dann hat sich Friedmann wohl geirrt, als er "Bargeld" forderte.
Ein Freibetrag ist keine Ausgabe, der Freibetrag ist aber nach GG geboten. Nach dem Urteil des BVerfG vom 25.9.92 ist die Aufstockung durch HartzIV sogar verfassungswidrig, das Einkommensteuergesetz ist so zu gestalten, dass kein Erwerbstätiger wegen der Familiengrundfreibeträge zum Sozialamt geschickt werden darf.
Soweit richtig, was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ein Freibetrag ist eine Freibetrag, eine Sozialleistung wie das BGE im allgemeinen eine Auszahlung.
Im Prinzip hat da das BVerfG schon eine negative Einkommensteuer gefordert.
Das ist ihre persönliche (falsche) Interpretation. Das BVerfG hat nur gesagt, dass wenn X das Existenzminumum ist, nur der über X hinausgehende Teil besteuert werden darf. Daraus irgendeinen Anspruch abzuleiten, wenn das persönliche Einkommen unterhalb von X liegt, bleibt ihr persönliches Hobby, aber berufen sie sich nicht auf das BVerfG.
Im übrigen sind Sozialtransfers und Subventionen als Bargeldtransfers keine Staatsausgaben im BIP, sondern Einkommen und Privatausgaben der Bürger. Und wenn der Staat die Grundfreibeträge vorab umverteilt, sind das keine Staatseinnahmen und Staatsausgaben, genauso wenig wie die Umverteilungen der Sozialversicherungen.
Wirres Zeug. Natürlich sind Sozialtransfers Staatsausgaben, da die Sozialversicherungen volkswirtschaftlich zum staatlichen Sektor gezählt werden. Siehe auch hier http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung:
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) bildet die gesetzliche Sozialversicherung zusammen mit den Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) den Sektor Staat.
Der Finanzierungssaldo der gesetzlichen Sozialversicherung in Abgrenzung der VGR im Unterschied zur Abgrenzung der Finanzierungsrechnung geht damit in den Finanzierungssaldo des Staates insgesamt ein. Der Finanzierungssaldo des Staates insgesamt in der VGR ist Gegenstand der „Maastrichtkriterien”.
Erweitern Sie Ihren Horizont über Wikipedia hinaus. Was Kirchhof und Straubhaar längst gelöst haben, braucht man nicht wiederzuerfinden. Beide nicht zu kennen, outet Dilettantismus.:)
Es zeugt wohl eher von ihrem Dilettantismus, dass sie bekanntes nicht richtig widergeben können, Urteile nach eigenem Gusto falsch interpretieren, offensichtlcih keine Ahnung von der VGR haben und signifikante Unterschiede in Steuersystemen nicht erkennen können. Mir wurde ja schon nahegelet, dass es keinen Sinn hat mit ihnen vernünftig zu diskutieren, und ich schliesse mich diesem Urteil an. Daher werde ich auf weitere Einwände ihrerseits nicht mehr eingehen.
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), (fortgesetzt)
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), PolitPiratNRW, 29.04.2012
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), Patrik74, 29.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), milton2011, 29.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), Patrik74, 29.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), milton2011, 30.04.2012
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Reform auf 4Ebenen (+ X ), PolitPiratNRW, 26.04.2012
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