ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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- From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich
- Date: Fri, 06 Apr 2012 06:28:44 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
- List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
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DJahn schrieb:
Die politische und juristische Diskussion und Stellungnahmen des Bundesverfassungsgerichts haben dazu geführt, dass die Höhe Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung immer mehr an die Höhe der versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung angeglichen wurden. Bei dem bedingungslosen Grundeinkommen könnte man sich in der Diskussion nicht auf grundgesetzliche geschützte Vermögensansprüche berufen.
Danke, DJahn, für diesen Hinweis, der nicht oft genug wiederholt werden kann.
Sozialversicherungen sind keine Sozialtransfers, sondern Beitragsversicherungen, der Leistungsanspruch beruht auf Beiträgen.
Seitdem Prof. Straubhaar für sein bGE-Modell die Sozialversicherungen als Sozialleistungen zur Finanzierung einbezogen hat, wollen alle RV und AV streichen.
Das ist aber gar nicht nötig, denn bei Erwerbstätigen liefert das bGE ja auch die Beiträge der AN für RV und AV mit.
Zur Verdeutlichung :
1. Bei Prof. Kirchhof ist die Flat Tax 25 % für die Einkommensteuer.
2. Prof. Straubhaar schlug noch einmal 25 % anstatt der Sozialabgaben drauf, nämlich 22,5 % bei Arbeitnehmern, 27,5 % bei Arbeitgebern, gemittelt auf 50 % bei einer Lohnquote von 55 %.
3. Damit entfallen erst einmal alle Sozialabgaben, die LNK sind jetzt bei den Unternehmen in den 50 % enthalten. bGE ersetzt aber den KV-Beitrag voll, bGE ersetzt aber auch halbe Rente und halbes ALG 1, die Arbeitnehmer können ihr alten Beiträge allein tragen.
4. Da die unteren Einkommen durch bGE aufgestockt werden, erhalten sie ihre Beiträge durch bGE und stehen sich besser als heute.
5. Die mittleren Einkommen liegen steuerlich faktischzwischen 0 und 25 %, also gleich wie bei Kirchhof.
6. Bei den oberen Einkommen deckelt die Bemessungsgrenze die Beiträge.
Aber durch Reduzierung des bGE auf eine reine Einkommensteuerumverteilung für bGE und SV als Familien- und Sozialausgleich werden die SVn auch wieder beitragsfinanziert.
Der Bürger zahlt zwar pauschal 50 %, bekommt bei 800 Euro bGE 37,7 % zurück, die Durchschnittsbelastung liegt also bei 12,3 %.
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, sepp25, 03.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, DJahn, 03.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, sepp25, 03.04.2012
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, milton2011, 06.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, sepp25, 03.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, DJahn, 03.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, sepp25, 03.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, sepp25, 03.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, DJahn, 03.04.2012
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- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, sepp25, 03.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, sozialpiraten, 03.04.2012
- Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich, Daniel , 03.04.2012
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