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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich


Chronologisch Thread 
  • From: sepp25 <sepp25 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich
  • Date: Tue, 03 Apr 2012 07:31:37 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Ulrike Mös schrieb:
Das BGE soll den Freiraum schaffen, Arbeitgebern auf gleicher Augenhöhe zu begegnen, krank machenden Muster aufzubrechen und nicht dafür den Weg bereiten, Arbeitsleistungen (finanziell) abzuwerten und Unternehmensgewinne zu erhöhen.

Das BGE ohne die Werte in unserer Wirtschaft oder unser ganzes Wirtschaftssystem zu diskutieren, halte ich für sehr gefährlich,. weil dann doch nur ein besseres HarzIV dabei herauskommen wird.

Sehr gut erkannt.
Man muss den Status Quo hinterfragen.

Bisher gehen alles Modellvorstellungen davon aus, dass bGE + evtl. Lohn den Arbeitern einen minimalen Vorteil zum heutigen Modell bringen muss.

Ist das wirklich der Ansatz, der verfolgt werden sollte?
Die verschiedenen Höhen der Modelle sind gar nicht soo ausschlagebend, als vielmehr die damit verbundenen "Kombilohnmodelle".

Wenn man die Modelle der "Negativen Einkommensteuer", wie sich auch heissen mögen "Nift50, Sozialstaat 3.0, SGE usw. vergleicht, sieht man immer, dass erst mit Bezug des bGE eine Arbeit in den unteren Lohngruppen interessant werden würde.
Teilweise kommen Nettolöhne von unter 4.-€ raus, wenn man die Arbeit alleine betrachtet.

Vielleicht sollte man das bGE wirklich so betrachten, dass es ein "UNABHÄNGIGES Einkommen" darstellt.
Das heist der Zuverdienstfaktor muss unabhängig vom bGE betrachtet werden.

Auch den Vergleich mit der 80% Verrechnung, wie es heute in H4 gehandhabt wird, hat in einem bGE System keine Berechtigung mehr.

Eine Anrechnung von Lohn auf das bGE soll nicht erfolgen. Denn dann wird ein * Kombilohnmodell * produziert, das mit einem *emanzipatorischen bGE* nichts mehr zu tun hat.

Gruß




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