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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich


Chronologisch Thread 
  • From: sepp25 <sepp25 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich
  • Date: Tue, 03 Apr 2012 13:15:58 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


DJahn schrieb:
sepp25 schrieb:
...
Eine Anrechnung von Lohn auf das bGE soll nicht erfolgen. Denn dann wird ein * Kombilohnmodell * produziert, das mit einem *emanzipatorischen bGE* nichts mehr zu tun hat...
Weil alle Leute, die anderen Arbeitsverträge anbieten, gar nicht anders können als wirtschaftlich denken, wird beim Einstellen das bedingungslose Grundeinkommen immer einkalkuliert werden. Es wird beim individuellen Aushandeln von Lohn und Gehalt eine Rolle spielen wie bei Tarifvertragsverhandlungen. So wird zwar nicht der Lohn beim bGE angerechnet, aber das bGE beim Lohn. Zu allererst wären also Mindeslöhne generell durchzusetzen.
Und wie soll das bei Sozialrenten und Beamtenpensionen sein? Kommt das bGE dazu oder soll es angerechnet werden?

Das was das Thema so wichtig macht sind die versteckten Kosten in den Löhnen, die alle in der Produktion miterwirtschaftet werden müssen.
Wenn man mit dem Lohnbegriff * ehrlich * umgehen würde, dürfte man nie von Bruttolohn sprechen, sonder immer nur von dem Resultat, das der Mitarbeiter auf die Hand bekommt.

Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, der AG wird immer versuchen den MA so günstig wie möglich einzukaufen (anzustellen). Dann kann natürlich das Argument bGE sicher kommen. Ist das bGE aber so hoch, dass der MA sich die Arbeit aussuchen kann, sind die *Marktmächte* ausgeglichen. DER AG wird sich hüten Fakten als Lohnbestandteil zu nennen. Er wird eher daraufhin argumentieren, das das Arbeiten in seinem Team besonders angenehm ist und die Entlohnung adäquat.

Die Arbeitgeber haben auch gar nichts dagegen, wenn die eingen Mitarbeiter mehr verdienen. Das ist der gegenseitigen Beziehung förderlich. Alle Abgaben und Steuern auf Lohn sind der gegenseitigen Beziehung konträr ausgerichtet.
Wenn Sie einen Tarifabschluss mit einer Erhöhung von 200.- € erreichen, ist das Brutto. Davon gehen SV-AN 45,40 € und ca 15% LST 30.- € weg. Der AN hat somit auf die Hand schon mal 75,40€ weniger als vereinbart, sprich 124,60 € statt 200.- €.
Für den Arbeitgeber muss aber der MA nun den AG-SVanteil + zus. Urlaubsgeld + zus. Weihnachtsgeld + zus. Kosten für Krankheit usw. erwirtschaften.
Da sind schnell 50% zusammen. Kosten AG bei 200.- € sind etwa 100.- € zusätzlich.

Der Mitarbeiter muss also für 124,60 € mehr Netto, dann für 300.- € mehr Produktion leisten um die Lohnerhöhung kostenneutral im Unternehmen aufnehmen zu können.

Das Unternehmen würde gerne mehr Lohn an die Arbeiter zahlen, wenn nicht immer der Rattenschwanz an verbunden Kosten damit verbunden wäre.

Gruß

p.s. das Thema Renten haben wir glaub ich schon abgehandelt.




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