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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] 1. Abstimmung: Wirtschaft und Patente

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] 1. Abstimmung: Wirtschaft und Patente


Chronologisch Thread 
  • From: "CAP (Christian)" <CAP AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] 1. Abstimmung: Wirtschaft und Patente
  • Date: Sun, 23 Oct 2011 12:59:12 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Andena schrieb:
aloa5 schrieb:
Die Standard-Kritik am Antrag ist eine fehlende konkrete Ausgestaltungsvariante. Wie entgegnen wir dem?

Ok, konkretisieren wir das mal:

Die Höhe der Patentgebühren werden zukünftig verstärkt von der Lizensierungsbereitsschaft abhängig gemacht. Hierzu soll jeder Patentanmelder bei Anmeldung angeben, zu welcher an ihn zu zahlenden Lizenzgebühr er die Vermarktung des Patents gestatten wird. Ein Prozentsatz dieser eingetragenen Lizenzgebührforderung sind dann als Teil der Patentgebühren jährlich an das Patentamt zu entrichten. Die Lizenzgebühr kann der Patentinhaber jährlich neu anpassen. Hierdurch wird es den Patentanmeldern ermöglicht, selbst den Wert des staatlichen Patentschutzes für sein Patent zu bestimmen. Sperrpatente sind damit nicht mehr möglich.

Das sollten wir so aber nicht in den Antrag, sondern in die Antragsbegründung aufnehmen.

Gruß, Andena
Den Vorschlag halte ich einfach mal aus Spieltheoretischen Erwägungen für unzureichend.
1.) Worauf soll sich die Lizenzgebühr beziehen, auf das produzierte Stürck, auf das Recht beliebig viele Stücke zu produzieren? In beiden Fällen wären gänzlich unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Patentgebühr gegeben.
2.) Wenn der Lizenzgeber seine Gebühr immer anpassen kann, dann kann er mit billiger Lizenzgebühr locken und seine Kosten minimieren. Wenn dann ein Lizenznehmer den Marktzutritt gewagt hat, kann er seinen Gewinn über die Lizenzen abmelken und zahlt erst dann Patentgebühren. Der Lizenznehmer würde sich zum Sklaven des Patentinhabers machen.




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