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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Sozialpiraten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Sozialpiraten


Chronologisch Thread 
  • From: aloa5 <aloa5 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Sozialpiraten
  • Date: Sun, 29 May 2011 12:39:04 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver



blackdrag schrieb:
>
> aloa5 schrieb:
>> Richtig ist das HartzIV mit all seinen Begleitumständen natürlich
>> nicht das ist was man gut nennen kann. Trotzdem würde auch HartzIV
>> oder auch die frühere Sozialhilfe m.E. die Vorgaben von GP050
>> erfüllen.
> Kannst du mir kurz darlegen warum HartzIV GP050 erfüllt? Das ist mir
> irgendwie nicht ganz klar, und ohne den dahinter stehenden Gedankengang
> bezweifle ich sehr dass ich es verstehen kann.



Um mir doppelte Arbeit zu ersparen kopiere ich einmal eine Frage von
jemand anderes und meine Antwort darauf hierhin:




>
>> Wie sonst willst Du "bedingungslos" im Wortsinn *wie es da steht*
>> umsetzen, ohne ein BGE zu fordern?
> Das ist einfach: Bedingungsloses ALGII, also Sozialhilfeniveau ohne
> Bewerbungszwang, 1-Euro-Jobs o.ä..

>
> Abgesehen davon hat GP050 ja noch etliche weitere Löcher und
> "Mängel".

>
> - "Wenn jedoch öffentliche Mittel eingesetzt werden, muss dies
> möglichst zielführend geschehen."

> Das Ziel ist ein Einkommen zur Existenzsicherung. Das dies mit einem
> BGE zu erreichen ist darf stark bezweifelt werden (negiere ich). Das
> öffentliche Mittel dabei "möglichst zielführend" eingesetzt werden
> ist daher (bei einem BGE) ebenfalls eher nicht der Fall.

>
> - Zweiter Punkt ist auch das "Wenn".... wenn man ganz spitzfindig sein
> wollte kann man sich daraus nämlich auch einen Gegenpunkt herleiten.

>
> - "...sollte dieses Einkommen jedem direkt garantiert werden...."
> Dieser Passus redet vom /Einkommen/ . Nicht die Rede ist DORT jedoch
> von einem Bedingungslosen solchen.

>
> - "Die Piratenpartei setzt sich daher für Lösungen ein, die eine
> sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und
> bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit
> erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht
> Reichtum."

>
> Im o.a. Schlussabsatz ist wiederum nicht mehr die Rede von einem
> bedingungslosen garantieren von *Einkommen*, sondern von einem
> garantieren der /Existenz und der Teilhabe/ . Das würde u.a. eine
> Vermögensprüfung möglich machen (und Vermögen ist BTW zudem auch
> eine Einkommensquelle). Denn (erhebliches) Vermögen garantiert mit
> Sicherheit ebenfalls eine sichere Existenz etc., was bedeutet das
> jemandem der ein erhebliches Vermögen besitzt bereits erfolgreich
> (z.B. über staatlich erlaubte Vermögensbildung) von der Garantie
> profitiert hat.

>
> Sicher ist jedoch im kompletten Absatz das eine Einkommens*garantie*
> auch über einen existierenden /Arbeitsplatz/ den man ( *freiwillig*
> (!)) hat erfüllt ist. Eine Auszahlung an einen arbeitenden oder
> jemanden der Vermögenseinkommen besitzt ist daher nach dem /Wortlaut/
> von GP050 nicht notwendig.

>
>
> Fazit:
> Formulierungen haben so ihre Tücken. :) Ich schimpfe daher des
> öfteren über die Formulierungen in diesen LQFB-Initiativen (z.T. auch
> in Gesetzen). Es reicht i.d.R. nicht etwas zu /meinen/ . So "ungefähr"
> ist nicht exakt genug. Eben aus diesem Grund.

>
> Hier im vorliegenden Fall haben die BGEler so lange wischiwaschi
> formuliert bis es eben nicht mehr zwingend BGE-konform ist. Mit
> Einkommens- /Auszahlung/ anstatt Einkommens- /Garantie/ hätten sie den
> Punkt evtl. überhaupt nicht durchbekommen. *Man kann über eine auf
> einen Kompromiss abzielende Interpretation von GP050 eine sichere
> Existenz, aber ohne BGE abstellen.*



Nun. Wenn ich "HartzIV/Sozialhilfe ist GP050"-konform sagen dann ist dies
(natürlich) mit der Einschränkung verbunden das eine komplette(!)
Streichung der Leistungen nicht stattfindet. Das Streichen von Leistungen
welche den Regelsatz /übersteigen/ ist trivial - und/denn diese
Leistungen gibt es bei einem BGE überhaupt nicht.


Im Grundsatz ist es aber sehr wohl so - und auch IANAL
Verfassungsrichterlich anhand des Grundgesetzes geklärt das sowohl
Existenz als auch gesellschaftliche Teilhabe m.E. verbürgt ist. Wenn man
GP050 nicht politisch verwendet sondern nach dem Wortlaut, dann wäre
sogar ein Niveau unterhalb von HartzIV denkbar.... und ist BTW bei den
sich ach so sozial und liberal auftretenden BGE-Befürwortern oftmals ein
Regelfall. Wie wir alle wissen sind etliche einem de facto BGE von 600
Euro zzgl. Krankenkasse zugeneigt was m.E. weit _unter_ HartzIV-Niveau
liegt.


Um also ganz exakt zu sein bedeutet GP050 entweder ein BGE in einer
schwindelerregenden Höhe (so rd. 1000 Euro+x).... /oder/ HartzIV
reicht wenn es *"unsanktionierbar"* ausgezahlt wird ( *was nicht
Voraussetzungslos bedeutet* ) für eine Erfüllung der Kriterien bei
weitem aus. Demgegenüber hat GP050 BGE-Befürworter vor eine unlösbare
Aufgabe, nämlich die Quadratur des Kreises, gestellt. Eine glaubhafte
Finanzierungsrechnung auf dieser Basis ist unmöglich realisierbar (ist
ja bereits bei 600 Euro zzgl. KK nicht mehr glaubwürdig und schlüssig
oder gar außerhalb von wenig sozialen INSM-Modellen darstellbar).

HartzIV oder sagen wir umschreibend eine "soziale Grundsicherung für
Arbeitslose" ist im Gegensatz zu einem BGE problemlos innerhalb von GP050
darstellbar.


Im übrigen muss man sich ständig vor Augen halten das etliche Probleme
aus der hohen Arbeitslosigkeit resultieren. Das ist an allen Ecken und
Enden sichtbar. Auch anhand meines letzten Blogbeitrages zur sog.
"Explosion" der Gesundheitskosten auch in Bezug auf GB wieder:


http://logicorum.wordpress.com/2011/05/28/gesundheitskostenexplosion-arbeitslose-und-die-krise-ukgermany/


Was hatten die 2,5% weniger arbeitenden dort u.a. für Folgen? Die Kosten
des eh´ schon suboptimalen und chonisch unterfinanzierten
Gesundheitswesens sind prozentual gesehen um 2% angestiegen so das es
dort auch lauten wird "unbezahlbar". Dabei haben die bereits nur halb so
viele Krankenhausbetten wie wir Deutsche. Es bedarf in diesen weltweit in
den Industriestaaten doch recht präkeren Situationen der Kassen nicht
viel um eine Art Zusammenbruch der allgemeinen Versorgung
herbeizuführen.


Grüße
Otmar





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