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ag-liquid-democracy - Re: [AG Liquid Democracy] Allgemeines Wahlrecht

ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei

Listenarchiv

Re: [AG Liquid Democracy] Allgemeines Wahlrecht


Chronologisch Thread 
  • From: Tobias <tobias AT antifuse.de>
  • To: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG Liquid Democracy] Allgemeines Wahlrecht
  • Date: Tue, 19 Nov 2013 06:30:29 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
  • List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>

On 11/19/13 01:02, Thomas wrote:
> On 18.11.13 07:42, Tobias wrote:
>> ich frage mich wie das mit den Deligierten in anderen Parteien
>> funktioniert wenn man jemand anderen nicht mit der abgabe seiner Stimme
>> beauftragen darf.
> in anderen Parteien werden Vertreter explizit von der
> Mitgliederversammlung gewählt. Sie haben dann in der
> Vertreterversammlung gleiches Stimmrecht.
>
>> Zumindest im Vereinsrecht ist eine solche Möglichkeit
>> explizit aufgeführt. Was das PartG angeht so muss ich mich nochmal
>> schlau machen.
> Vereine haben wesentlich mehr Freiheit als Parteien (siehe insbes. BGB §
> 40), die durch PartG ivm GG Art. 21 eingeschränkt sind.
> Vereinrecht kannst du nur heranziehen, wenn das PartG etwas nicht regelt.
>
>> Zum Thema Briefwahl gibt es 2 Interessante Entscheidungen vom
>> Bundesverfassungsgericht.
>> Wenn Briefwahl für Wahlen auf Bundes oder Landeswebene
>> Verfassungskonform ist warum dann nicht auf Parteien ebene?
> öffentliche Wahlen haben nichts mit Parteienrecht zu tun.
> Der Parteitagsvorbehalt §9(3,4) PartG schränkt nach herrschender
> Meinung die Kompetenzen des
> Umlaufbeschlusses/Urabstimmung/Mitgliederentscheids/Basisentscheids/SMV/<dein
> Lieblingsname> BGB §32(2) deutlich ein.
> Beschlüsse wie Organwahlen oder Parteiprogrammänderungen kann demnach
> nur eine Versammlung (ein Aufmerksamkeitsfokus, Aussprache in Ton und
> Bild, BGB §32(1)) treffen.
>
>> Mit persönlich ist egal wie viele davon aus finanziellen gründen
>> gebrauch machen wollen würden da ich denke dass man mehr Beteiligung
>> erhält indem man die Hürden dafür herabsetzt.
> mE wirst du dich wundern, wie wenige du damit gerade auf Bezirks/KV
> Ebene mehr mobilisieren kannst.
>
> lg
>
Danke für die Ausführliche Antwort. Ich werde mich ein wenig genauer
damit auseinander setzen.
Wenn es nur einen Armen, Kranken oder Schwachen gibt der aus der Aktion
einen Vorteil zieht ist es eine gewinnbringende Aktion und eine
Investition in die Zukunft.

Gruß





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