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ag-liquid-democracy - Re: [AG Liquid Democracy] LQFB-Initiative: 'Die ständige Mitgliederversammlung als Organ der Piratenpartei'

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Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei

Listenarchiv

Re: [AG Liquid Democracy] LQFB-Initiative: 'Die ständige Mitgliederversammlung als Organ der Piratenpartei'


Chronologisch Thread 
  • From: "marc" <marc AT merkstduwas.de>
  • To: "Liquid Democracy in der Piratenpartei" <ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG Liquid Democracy] LQFB-Initiative: 'Die ständige Mitgliederversammlung als Organ der Piratenpartei'
  • Date: Thu, 1 Mar 2012 07:59:14 +0100
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
  • List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: merkst Du was?

Ahoi,

§15 sagt für mich erst mal nur aus, dass die Frage der 'geheimen Wahl' ein
zentraler Knackpunkt ist. Sobald bewiesen ist, dass 'geheime Wahlen' im
Internet nicht möglich sind, sind wir entweder aus dem Rennen, oder müssen
das Gegenteil beweisen ;o)

Grundsätzlich würde ich dem Thema 'Möglichkeit der geheimen Wahl im
Internet' mal gerne mehr Aufmerksamkeit widmen. Geht aber zeitlich
frühestens ab Mitte nächster Woche...

Was meint Ihr?

Cheers
Marc

-----Original Message----- From: Semon
Sent: Wednesday, February 29, 2012 10:05 PM
To: semon3496 AT arcor.de ; Liquid Democracy in der Piratenpartei
Subject: Re: [AG Liquid Democracy] LQFB-Initiative: 'Die ständige Mitgliederversammlung als Organ der Piratenpartei'

Hallo,
ich habe mir jetzt mal das Parteiengesetz durchgelesen. So gut ich die Idee einer Ständigen Mitgliederversammlung mit bindender Beschlussfassung finde. Ich glaube nicht das das auf Basis von Liquid Feedback legal wäre:

§ 15
Willensbildung in den Organen

(2) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Vertreter zu Vertreterversammlungen und zu Organen höherer Gebietsverbände sind geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/pg_pdf.pdf
Da sehe ich nicht viel Interpretationsspielraum, oder? Sind Juristen unter uns ?

Gruß
Jörg







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