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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] Gülle auf gefrorenem Boden ausbringen???

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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Re: [Ag-landwirtschaft] Gülle auf gefrorenem Boden ausbringen???


Chronologisch Thread 
  • From: "Pirat Wolfgang" <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Landwirtschaft'" <ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] Gülle auf gefrorenem Boden ausbringen???
  • Date: Fri, 6 Feb 2015 21:38:38 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: Mailingliste der AG Landwirtschaft <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Danke für die Info Detmar.

 

Nein, anzeigen hatte ich nicht vor. Das können ja die Anlieger machen, wenn die sich belästigt fühlen. War mir nur halt aufgefallen dass da einer auf gefrorenem Boden Gülle ausbringt. Und ich hatte halt im Gedächtnis, dass das verboten ist. Unsinnig ist es sowieso, wenn das Zeug gar nicht eindringen kann und teilweise erst mal den Hang runter läuft.

 

LG

 

Wolfgang

 

Von: ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Detmar Kleensang
Gesendet: Freitag, 6. Februar 2015 21:25
An: Mailingliste der AG Landwirtschaft
Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] Gülle auf gefrorenem Boden ausbringen???

 

Moin!

 

Gülleausbringung auf tiefgefrorenem (!) Boden ist in der Tat auch nach der Aufhebung der regulären Sperrfrist nicht erlaubt. 

Aber: Es gibt Ausnahmen! Also solche behördlicher Natur, auf Antrag des Bauern, die bewilligt worden sein kann! Dann darf er das.

Kommt einmal vor, wenn die Güllelager in der Tat voll sind. Dann noch, wenn er schon im Herbst längere Zeit vor der offiziellen Sperrfrist keine Gülle ausgebracht hat, auch dann darf er nach amtlicher Genehmigung vor Ablauf der Sperrfrist im Frühjahr ausbringen. Und dann noch per Ausnahmebescheinigung vom Amt, wenn der Boden nur bei Frost befahrbar ist! Was in diesem Falle eventuell möglich sein könnte. 

 

Es haben sich in der letzten Zeit Beschwerden und Anzeigen von Bürgern gegen Gülle-fahrende Bauern extrem gehäuft in einigen Regionen. Meist wurde von den Kontrollbehörden festgestellt, dass entsprechende Ausnahmegenehmigungen vorlagen. Also besser den Bauer einfach mal selber fragen. Bevor man Anzeige erstattet. Unsere Ordnungshüter haben noch mehr zu tun…

 

Gruß, Detmar

 

 

 

Am 06.02.2015 um 16:24 schrieb Nico Nissen <Nico.Nissen AT web.de>:



Moin!

Ja, es ist verboten - und auch dann nicht erlaubt, wenn die Güllebehälter voll sind. Dann muss der Bauer sich halt mehr Bassins dazu mieten.

Grüße

Nico

 

Am 6. Februar 2015 um 15:50 schrieb Pirat Wolfgang <pirat AT wolfgang-zerulla.de>:


Hallo zusammen,

als ich vorhin hier zwischen den Ortsteilen unterwegs war da habe ich einen
unserer fleißigen Landwirte hier gesehen, wie er Gülle auf seinem Acker
ausbrachte. Und das gerade mal 100 - 150m von der nächsten Wohnbebauung
entfernt.

Nun hatten wir hier die letzten Tage tagsüber -2° und nachts -5°C, und der
Boden ist knüppelhart gefroren.

Meine Fragen dazu:

Was bringt das? Die Gülle dringt doch gar nicht ein. Erst in den nächsten
Tagen, wenn, wie angesagt, wieder Tauwetter kommt.

Ist das überhaupt erlaubt? M. W. ist das Ausbringen von Gülle auf gefrorenem
Boden ohnehin verboten.

Kann mir als einzigen Grund nur vorstellen, dass die Gülletanks dieses
Landwirts so randvoll sind das er das Zeugs loswerden musste und nicht
einmal mehr die paar Tage bis zum angesagten Tauwetter warten konnte.

Was haltet ihr davon?

LG

Wolfgang


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