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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] "www.mein-feld-gehoert-mir.de" für Einkaufswagenchips

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

Listenarchiv

Re: [Ag-landwirtschaft] "www.mein-feld-gehoert-mir.de" für Einkaufswagenchips


Chronologisch Thread 
  • From: manfredo-willich AT arcor.de
  • To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] "www.mein-feld-gehoert-mir.de" für Einkaufswagenchips
  • Date: Wed, 18 Apr 2012 21:56:43 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>


Saatgut: Nachbaugebühren

(20.8.2009) Die Saatgut Treuhand (STV) GmbH führt derzeit bezüglich der
Verwendung von Nachbausaatgut vermehrt Vorortkontrollen durch. Betriebe, die
in der Vergangenheit die Vorzüge der Rahmenregelung (keine Nachbaugebühren
bei Verwendung von mindestens 60 % Z-Saatgut, Rückerstattung der Z-Lizenzen
bei Verwendung von mehr als 80 % Z-Saatgut) in Anspruch genommen haben, haben
sich in diesem Zusammenhang allerdings auch privatrechtlich verpflichtet, bei
Stichprobenkontrollen die Anbauverhältnisse und die Verwendung des Saatgutes
gegenüber der STV offen zu legen. Dieser Anspruch besteht gemäß Art. 8 Abs. 2
Gemeinschaftliche Nachbauverordnung (GemNachbauVO) auch für das gesetzliche
Verfahren, sofern der Sortenschutzinhaber seinen Auskunftsanspruch geltend
machen kann.

Der Flächennachweis kann etwa über Schlagkarteiaufzeichnungen, Schlaglisten
oder andere geeignete Nachweise geführt werden. Es besteht keine
Verpflichtung, das Flächenverzeichnis aus dem Sammelantrag offen zu legen. Im
Rahmen der Beratung sind folgende Punkte zu beachten:

1. Der Anspruch auf eine Nachbaugebühr entsteht nach Art. 6 Abs. 2
GemNachbauVO erst mit der tatsächlichen Nutzung des Erntegutes zu
Vermehrungszwecken im Feldanbau. Das bloße Aufbereiten von selbst erzeugtem
Saatgut ist somit kein Nachbau.

2. Für Sorten, für die die kein nationaler Sortenschutz bzw.
gemeinschaftlicher Sortenschutz besteht, ist auch keine Nachbaugebühr zu
entrichten.

3. Bei der Verjährungsfrist ist folgender Sachverhalt zu beachten:
Für die Dauer der Auskunftspflicht ist anzuerkennen, dass als Anhaltspunkte
Angaben aus mehreren Vorjahren herangezogen werden können. Es ist jedoch auf
die Verjährung der Auskunfts- und Zahlungsansprüche zu achten. Gemäß der
Verjährungsvorschrift des § 195 BGB ist nach drei Jahren sowohl der
Auskunfts- wie auch der Zahlungsanspruch verjährt. Dabei beginnt die Frist
mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also der Nachbau
betrieben wurde. Etwas problematisch ist die weitere Voraussetzung für den
Verjährungsbeginn, nämlich die Kenntnis des Sortenschutzinhabers von den
Anspruch begründenden Tatsachen; das heißt, die Verjährung beginnt erst dann
zu laufen, wenn der Sortenschutzinhaber Kenntnis über die Tatsache erhält,
wann welche Sorten nachgebaut wurden. Vom Vorliegen dieser Kenntnis ist
jedenfalls auszugehen, wenn der Landwirt bereits früher Nachbauerklärungen
abgegeben hat. Sollte der Sortenschutzinhaber sich auf fehlende Kenntnis
berufen, muss er dies näher darlegen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein,
wenn der Sortenschutzinhaber die Informationen erst später von einem
Aufbereiter erhalten hat.

----- Original Nachricht ----
Von: Pirat Wolfgang <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Datum: 18.04.2012 21:32
Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft]
"www.mein-feld-gehoert-mir.de" für Einkaufswagenchips

> Richtig Kirsten,
>
> ein echtes Piratenthema!
>
> Ich sehe, wir sind uns einig: Patente gehen gar nicht.
> Nachbaugebühren sind berechtigt, solange sie verhältnismäßig sind und keine
> Monopole bestehen.
>
> Der Landwirt muss frei entscheiden können welches Saatgut er verwenden
> möchte.
> Aber auch das würde mit ACTA und IPRED sehr viel schwieriger, denn das
> betrifft keineswegs nur Patente.
>
> LG
>
> Wolfgang
>
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:ag-landwirtschaft-
> > bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Kirsten Wosnitza
> > Gesendet: Mittwoch, 18. April 2012 14:49
> > An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
> > Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft]"www.mein-feld-gehoert-mir.de" für
> > Einkaufswagenchips
> >
> > Hallo Wolfgang
> >
> > ich habe mich falsch ausgedrückt, Patente gehen gar nicht, weder auf
> > Pflanzen noch auf Lebewesen. Ich meinte Nachbaugebühren und wollte diese
> mal
> > mit Fragezeichen versehen.
> >
> > Auf der einen Seite ist es genau wie Du sagst (wer kann sich das Saatgut
> > leisten, wer hat das Monopol, wer entscheidet darüber was wir anbauen oder
> > essen), auf der anderen Seite das Argument - wie profitiere ich von meiner
> > Erfindung.
> >
> > Die Diskussion ist schon alt und hat mit der Frage um Patente noch einmal
> > große Dynamik erhalten. Wobei Patente noch eine ganz andere Hausnummer
> sind
> > als Nachbaugebühren.
> >
> >
> > Ich vermute, ein echtes Piratenthema?!
> >
> > Kirsten
> >
> >
> >
> > --
> > Ag-landwirtschaft mailing list
> > Ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
> > https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-landwirtschaft
>
>
> --
> Ag-landwirtschaft mailing list
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> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-landwirtschaft
>

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