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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] PKV- Einzelfälle? Nein: Allgemein-Interesse!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] PKV- Einzelfälle? Nein: Allgemein-Interesse!


Chronologisch Thread 
  • From: Herbert Conrads <herbert.conrads AT gmx.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] PKV- Einzelfälle? Nein: Allgemein-Interesse!
  • Date: Sun, 24 Jun 2012 12:55:45 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hi Checkinger,

vielen Dank für Deine Info! Du bist bis jetzt übrigens der Einzige, der sich auf meine Mail gemeldet hat, obwohl "Allgemeines Interesse" besteht, zumindest für alle Privat-Versicherten! - 
(Wir Deutschen gehen ja leider nicht auf die Straße, wenn angeblich Einzelinteressen betroffen sind, was uns Konzerne und Behörden weis machen wollen. Diese Lethargie werden wir eines Tages noch bereuen!  Stellungnahmen mit  hunderfachen Mail-Geplänkel oder Shitstorm sind nur Sesselpups-Einsatz.)

Da ich seit zwei Jahren recherchiere, sich ein Ordner mit Tatsachen - nicht Bla-Bla - angefüllt hat, sind mir die Bestimmungen Basis- / oder Standard-Tarif bekannt.

Ich schreibe aber bewusst: Bestimmungen in Bezug auf den Standard-Tarif, denn die gesetzlich fundierten Bedingungen des 1995 eingeführten Standard-Tarifes
müssten noch gelten, denn wo und wann hat der Gesetzgeber genehmigt, dass sie aufgelöst oder ersetzt werden können!
Bei den verschiedensten Gesellschaften habe ich telefonisch angefragt, einige behaupteten, den St-Tarif gebe es nach wie vor, andere sagten ja, es gebe ihn eingeschränkt noch, wiederum andere, nein, er sei aufgelöst. Letzteres wollen uns die PKV' en weiß machen, weil sie den preiswerten Tarif verschwinden lassen wollen!


Jetzt nochmal zu der 50% igen Beitragserhöhung: Sollen wir sie als  "Gott gegeben" hinnehmen? Und noch einmal: 50% sind niemals in einem Jahr in irgendeiner
Versicherung die Beiträge erhöht worden, sind mir als Versicherungsfachwirt in den letzten 45 Jahren nicht untergekommen, gab sie auch wohl vorher nicht!
Jetzt aber, 2009/2010 in der Standard-Versicherung für Kranke, Früh- bzw..Alters -Rentner, nutzten die PKV'en  die Gunst der Stunde, um solche Wahnsinns-Erhöhungen zu rechtfertigen, weil die Politik die Banken und Versicherungen unterstützt.

Diese Standard-Versicherten haben wohl keine Lobbyisten! Deshalb stürzen sich die durch die in der Finanzkrise aus eigener Dummheit, Überheblichkeit und Fehlkalkulationen gebeutelten Versicherungen auf die Armen, Kranken, Alten und zocken ab: Gilt da nicht § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher? Denn:

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Herzliche Grüße

Herbert




Am 20.06.2012 00:55, schrieb Checkinger:
Hallo und Ahoi Herbert !

ich hab das mal schnell gegoogelt. Ich hoffe, es stimmt..:

Im low-end Tarif der PKV gibt es den Basistarif und den Standardtarif. Der Standardtarif ist ein Auslaufmodell. Nur für Altverträge vor 2009 oder ab 65 für Bestandskunden > 10 Jahre..

Für Neu-Kunden gibt es nur noch den Basistarif, der den gleichen Beitragssatz und Leistungsumfang wie die GKV hat. Die "freie Arztwahl" ist -PKV-unüblich- auf Kassenärzte verkürzt.

Sehr informativer Artikel zum Thema:

<<<<<<<<<<<<< Zitat https://www.pkvforum24.de/Basistarif_oder_Standardtarif

Ein Zugangsrecht in den Basistarif haben alle Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Zudem kann jeder in den Basistarif wechseln, der seit dem 1. Januar 2009 eine private Vollversicherung abgeschlossen hat. Ein Recht auf Wechsel in den Basistarif haben ferner diejenigen, die eine gesetzliche Rente oder eine beamtenrechtliche Versorgung beziehen. Menschen, die hilfebedürftig nach sozialhilferechtlichen Vorschriften sind (insbesondere bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung), können ebenfalls einen Wechsel in den Basistarif beantragen. Auch wer schon den Standardtarif gewählt hat, kann auf Antrag in den Basistarif wechseln.
Wer kann in den Standardtarif wechseln?

In den Standardtarif können all diejenigen wechseln, die ihren Versicherungsvertrag vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen haben. Zudem müssen Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet haben und dürfen die Einkommensgrenze von 49.500 € brutto im Jahre 2011 nicht übersteigen. Ab 65 Jahren kann jeder Bestandskunde in den Standardtarif wechseln. Der Versicherungsvertrag muss jeweils bereits zehn Jahre bestanden haben.
>>>>>>>>>>>




Am 18.06.2012 15:38, schrieb Herbert Conrads:
Am 18.06.2012 14:15, schrieb Herbert Conrads

Hinter so genannten Einzelfällen stehen immer eine große Anzahl
vonProblemen in allen Bereichen
unseres täglichen Lebens, besonders aber im Gesundheitswesen!
Diese werden meist nur nicht ernst genommen, weil Konzerne, Politiker
und Behörden behaupten, dass
es Einzelfälle sind. In Wahrheit stecken immer sehr viele Fälle dahinter.

So ist das Beispiel J. Burkhardt ist absolut kein Einzelfall!

Ich darf Bürgern raten, die wie er in solche Bredouille geraten sind,
sich zu erkundigen, ob sie von ihrer
Versicherung richtig beraten wurden, denn J. Burkhardt hätte höchst
wahrscheinlich in den Standard-Tarif
wechseln können, der heute, je nach Altersrückstellung, bei etwa 300,-€
liegen dürfte.
Der Versicherungsumfang dieses Tarifes gleicht den  gesetzlichen
Krankenversicherungen, allerdings gilt
im ambulanten Bereich ein Selbstbehalt von z.B.. 20%, beim Zahnersatz
etwa 40% (/unterschiedlich/)!
Er dürfte die Voraussetzungen erfüllt haben, um in diesen Standard-Tarif
zu gelangen, auch mit 68 Jahren!

Es kann aber sein, dass er die Information bekommt, dass es diesen
preiswerten Standard-Tarif nicht mehr
gibt, weil der durch den neuen(z/u teuren/, ca. 650,-€) Basis-Tarif
ersetzt wurde, der ähnlichen Vers.-Schutz
bietet.
Das ist meines Wissens falsch: Es gibt ihn noch, den günstigen
Standard-Tarif,für alle privat versicherten
Früh- und Alters-Rentner, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen!

Wie mehr und mehr in allen Bereichen des täglichen Lebens wird der
ahnungslose  Bürger, auch als Kunde,
verar......!

Piratige Grüße

Herbert

-Leibeigener der *BVEB* (*B*anken, *V*ersicherungen, *E*nergie-Konzerne
und, *B*ehörden)-

         Am 17.06.2012 07:28, schrieb syna:

                Wolfgang Gerstenhöfer schrieb:
Auch gibt es Einzelfälle ... ein einziger Fall sagt ja bekanntlich
statistisch
nichts aus - aber es sind mittlerweile viele, die mit der PKV-Art
nicht so
richtig glücklich werden. Beispiel: Joachim Burkhardt (Spiegel 24 -
11.06.2012, Seite 63):

Joachim Burkhardt aus Frankfurt ist 68 Jahre alt und
seit 1985 bei der Gothaer versichert. "Es gab mal eine
Zeit, da habe ich als Selbständiger gut verdient", erzählt
er. "Und dann habe ich mich aus Dummheit für eine
Privatversicherung entschieden." Er habe damals
einfach nicht bedacht, was das für Konsequenzen haben
könnte.

Jahrelang zahlte der angestellte Lehrer für seine
Versicherung 268 € im Monat, sein Selbstbehalt betrug
1000 €. Kaum war er im Ruhestand, erhöhte sich
Burkhardts Beitrag auf 394 €. "Die Perspektive, mit meiner
Rente einen solchen Beitrag bezahlen zu müssen, fand
ich ziemlich unerfreulich", sagt der Pädagoge, der mittlerweile
wieder arbeitet. Er wechselte in einen Tarif zu 300 €. Doch
dann brummte ihm die Gothaer einen sogenannten Risiko-
zuschlag von 80 € im Monat auf.

Erst als er sich beschwerte, senkte seine Versicherung die
Prämie wieder. ... "Die Unsicherheit darüber, wie es mit den
Beiträgen weitergeht, ist ziemlich belastend", sagt Burkhardt.
"*Am Ende macht einen doch die eigene Krankenversicherung
krank*".

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